neuen Monarchen gab es gar kein Recht, kein Privilegium mehr; wie beschränkt nimmt sich dagegen der "absolute König" des ancien regime aus. Die Revolution bewirkte die Um¬ wandlung der beschränkten Monarchie in die absolute Monarchie. Von nun an ist jedes Recht, welches nicht von diesem Monarchen verliehen wird, eine "Anmaßung", jedes Vorrecht aber, welches Er ertheilt, ein "Recht". Die Zeit verlangte nach dem absoluten Königthum, der absoluten Monarchie, darum fiel jenes sogenannte absolute Königthum, welches so wenig absolut zu werden verstanden hatte, daß es durch tausend kleine Herren beschränkt blieb.
Was Jahrtausende ersehnt und erstrebt wurde, nämlich jenen absoluten Herrn zu finden, neben dem keine andern Herren und Herrchen mehr machtverkürzend beständen, das hat die Bourgeoisie hervorgebracht. Sie hat den Herrn offenbart, welcher allein "Rechtstitel" verleiht, und ohne dessen Gewäh¬ rung nichts berechtigt ist. "So wissen wir nun, daß ein Götze nichts in der Welt sei, und daß kein ander Gott sei ohne der einige." *)
Gegen das Recht kann man nicht mehr, wie gegen ein Recht, mit der Behauptung auftreten, es sei "ein Unrecht". Man kann nur noch sagen, es sei Unsinn, eine Illusion. Nennete man's Unrecht, so müßte man ein anderes Recht dagegen stellen und an diesem es messen. Verwirft man hin¬ gegen das Recht als solches, das Recht an und für sich, ganz und gar, so verwirft man auch den Begriff des Unrechts, und löst den ganzen Rechtsbegriff (wozu der Unrechtsbegriff ge¬ hört) auf.
*) 1 Corinther 8; 4.
neuen Monarchen gab es gar kein Recht, kein Privilegium mehr; wie beſchränkt nimmt ſich dagegen der „abſolute König“ des ancien régime aus. Die Revolution bewirkte die Um¬ wandlung der beſchränkten Monarchie in die abſolute Monarchie. Von nun an iſt jedes Recht, welches nicht von dieſem Monarchen verliehen wird, eine „Anmaßung“, jedes Vorrecht aber, welches Er ertheilt, ein „Recht“. Die Zeit verlangte nach dem abſoluten Königthum, der abſoluten Monarchie, darum fiel jenes ſogenannte abſolute Königthum, welches ſo wenig abſolut zu werden verſtanden hatte, daß es durch tauſend kleine Herren beſchränkt blieb.
Was Jahrtauſende erſehnt und erſtrebt wurde, nämlich jenen abſoluten Herrn zu finden, neben dem keine andern Herren und Herrchen mehr machtverkürzend beſtänden, das hat die Bourgeoiſie hervorgebracht. Sie hat den Herrn offenbart, welcher allein „Rechtstitel“ verleiht, und ohne deſſen Gewäh¬ rung nichts berechtigt iſt. „So wiſſen wir nun, daß ein Götze nichts in der Welt ſei, und daß kein ander Gott ſei ohne der einige.“ *)
Gegen das Recht kann man nicht mehr, wie gegen ein Recht, mit der Behauptung auftreten, es ſei „ein Unrecht“. Man kann nur noch ſagen, es ſei Unſinn, eine Illuſion. Nennete man's Unrecht, ſo müßte man ein anderes Recht dagegen ſtellen und an dieſem es meſſen. Verwirft man hin¬ gegen das Recht als ſolches, das Recht an und für ſich, ganz und gar, ſo verwirft man auch den Begriff des Unrechts, und löſt den ganzen Rechtsbegriff (wozu der Unrechtsbegriff ge¬ hört) auf.
*) 1 Corinther 8; 4.
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neuen Monarchen gab es gar kein Recht, kein Privilegium
mehr; wie beſchränkt nimmt ſich dagegen der „abſolute König“
des ancien régime aus. Die Revolution bewirkte die Um¬
wandlung der beſchränkten Monarchie in die abſolute
Monarchie. Von nun an iſt jedes Recht, welches nicht
von dieſem Monarchen verliehen wird, eine „Anmaßung“, jedes
Vorrecht aber, welches Er ertheilt, ein „Recht“. Die Zeit
verlangte nach dem abſoluten Königthum, der abſoluten
Monarchie, darum fiel jenes ſogenannte abſolute Königthum,
welches ſo wenig abſolut zu werden verſtanden hatte, daß es
durch tauſend kleine Herren beſchränkt blieb.
Was Jahrtauſende erſehnt und erſtrebt wurde, nämlich
jenen abſoluten Herrn zu finden, neben dem keine andern
Herren und Herrchen mehr machtverkürzend beſtänden, das hat
die Bourgeoiſie hervorgebracht. Sie hat den Herrn offenbart,
welcher allein „Rechtstitel“ verleiht, und ohne deſſen Gewäh¬
rung nichts berechtigt iſt. „So wiſſen wir nun, daß ein
Götze nichts in der Welt ſei, und daß kein ander Gott ſei
ohne der einige.“ *)
Gegen das Recht kann man nicht mehr, wie gegen ein
Recht, mit der Behauptung auftreten, es ſei „ein Unrecht“.
Man kann nur noch ſagen, es ſei Unſinn, eine Illuſion.
Nennete man's Unrecht, ſo müßte man ein anderes Recht
dagegen ſtellen und an dieſem es meſſen. Verwirft man hin¬
gegen das Recht als ſolches, das Recht an und für ſich, ganz
und gar, ſo verwirft man auch den Begriff des Unrechts, und
löſt den ganzen Rechtsbegriff (wozu der Unrechtsbegriff ge¬
hört) auf.
*)
1 Corinther 8; 4.
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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/142>, abgerufen am 23.11.2024.
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