glauben nicht weniger daran, als jene, welche es besitzen, also die Laien wie die Priester.
"Geld regiert die Welt" ist der Grundton der bürger¬ lichen Epoche. Ein besitzloser Adliger und ein besitzloser Ar¬ beiter sind als "Hungerleider" für die politische Geltung be¬ deutungslos: Geburt und Arbeit thun's nicht, sondern das Geld giebt Geltung. Die Besitzenden herrschen, der Staat aber erzieht aus den Besitzlosen seine "Diener", denen er in dem Maaße, als sie in seinem Namen herrschen (regieren) sol¬ len, Geld (Gehalt) giebt.
Ich empfange Alles vom Staate. Habe Ich etwas ohne die Bewilligung des Staates? Was Ich ohne sie habe, das nimmt er Mir ab, sobald er den fehlenden "Rechtstitel" entdeckt. Habe Ich also nicht Alles durch seine Gnade, seine Bewilligung?
Darauf allein, auf den Rechtstitel, stützt sich das Bürgerthum. Der Bürger ist, was er ist, durch den Staats¬ schutz, durch die Gnade des Staats. Er müßte fürchten, Alles zu verlieren, wenn die Macht des Staates gebrochen würde.
Wie ist's aber mit dem, der nichts zu verlieren hat, wie mit dem Proletarier? Da er nichts zu verlieren hat, braucht er für sein "Nichts" den Staatsschutz nicht. Er kann im Gegentheil gewinnen, wenn jener Staatsschutz den Schützlin¬ gen entzogen wird.
Darum wird der Nichtbesitzende den Staat als Schutz¬ macht des Besitzenden ansehen, die diesen privilegirt, ihn da¬ gegen nur -- aussaugt. Der Staat ist ein -- Bürger¬ staat, ist der status des Bürgerthums. Er schützt den Men¬ schen nicht nach seiner Arbeit, sondern nach seiner Folgsamkeit
glauben nicht weniger daran, als jene, welche es beſitzen, alſo die Laien wie die Prieſter.
„Geld regiert die Welt“ iſt der Grundton der bürger¬ lichen Epoche. Ein beſitzloſer Adliger und ein beſitzloſer Ar¬ beiter ſind als „Hungerleider“ für die politiſche Geltung be¬ deutungslos: Geburt und Arbeit thun's nicht, ſondern das Geld giebt Geltung. Die Beſitzenden herrſchen, der Staat aber erzieht aus den Beſitzloſen ſeine „Diener“, denen er in dem Maaße, als ſie in ſeinem Namen herrſchen (regieren) ſol¬ len, Geld (Gehalt) giebt.
Ich empfange Alles vom Staate. Habe Ich etwas ohne die Bewilligung des Staates? Was Ich ohne ſie habe, das nimmt er Mir ab, ſobald er den fehlenden „Rechtstitel“ entdeckt. Habe Ich alſo nicht Alles durch ſeine Gnade, ſeine Bewilligung?
Darauf allein, auf den Rechtstitel, ſtützt ſich das Bürgerthum. Der Bürger iſt, was er iſt, durch den Staats¬ ſchutz, durch die Gnade des Staats. Er müßte fürchten, Alles zu verlieren, wenn die Macht des Staates gebrochen würde.
Wie iſt's aber mit dem, der nichts zu verlieren hat, wie mit dem Proletarier? Da er nichts zu verlieren hat, braucht er für ſein „Nichts“ den Staatsſchutz nicht. Er kann im Gegentheil gewinnen, wenn jener Staatsſchutz den Schützlin¬ gen entzogen wird.
Darum wird der Nichtbeſitzende den Staat als Schutz¬ macht des Beſitzenden anſehen, die dieſen privilegirt, ihn da¬ gegen nur — ausſaugt. Der Staat iſt ein — Bürger¬ ſtaat, iſt der status des Bürgerthums. Er ſchützt den Men¬ ſchen nicht nach ſeiner Arbeit, ſondern nach ſeiner Folgſamkeit
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glauben nicht weniger daran, als jene, welche es beſitzen, alſo
die Laien wie die Prieſter.
„Geld regiert die Welt“ iſt der Grundton der bürger¬
lichen Epoche. Ein beſitzloſer Adliger und ein beſitzloſer Ar¬
beiter ſind als „Hungerleider“ für die politiſche Geltung be¬
deutungslos: Geburt und Arbeit thun's nicht, ſondern das
Geld giebt Geltung. Die Beſitzenden herrſchen, der Staat
aber erzieht aus den Beſitzloſen ſeine „Diener“, denen er in
dem Maaße, als ſie in ſeinem Namen herrſchen (regieren) ſol¬
len, Geld (Gehalt) giebt.
Ich empfange Alles vom Staate. Habe Ich etwas ohne
die Bewilligung des Staates? Was Ich ohne ſie
habe, das nimmt er Mir ab, ſobald er den fehlenden
„Rechtstitel“ entdeckt. Habe Ich alſo nicht Alles durch ſeine
Gnade, ſeine Bewilligung?
Darauf allein, auf den Rechtstitel, ſtützt ſich das
Bürgerthum. Der Bürger iſt, was er iſt, durch den Staats¬
ſchutz, durch die Gnade des Staats. Er müßte fürchten,
Alles zu verlieren, wenn die Macht des Staates gebrochen
würde.
Wie iſt's aber mit dem, der nichts zu verlieren hat, wie
mit dem Proletarier? Da er nichts zu verlieren hat, braucht
er für ſein „Nichts“ den Staatsſchutz nicht. Er kann im
Gegentheil gewinnen, wenn jener Staatsſchutz den Schützlin¬
gen entzogen wird.
Darum wird der Nichtbeſitzende den Staat als Schutz¬
macht des Beſitzenden anſehen, die dieſen privilegirt, ihn da¬
gegen nur — ausſaugt. Der Staat iſt ein — Bürger¬
ſtaat, iſt der status des Bürgerthums. Er ſchützt den Men¬
ſchen nicht nach ſeiner Arbeit, ſondern nach ſeiner Folgſamkeit
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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/159>, abgerufen am 24.11.2024.
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