Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.So Ihr nun solches mit Hand und Mund versprochen Zum Schluß wird noch bemerkt, daß die Uebertreter dieser So Ihr nun ſolches mit Hand und Mund verſprochen Zum Schluß wird noch bemerkt, daß die Uebertreter dieſer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0044" n="34"/> <p>So Ihr nun ſolches mit Hand und Mund verſprochen<lb/> habt, ſo wünſch’ ich Euch von Grund des Herzens, daß Gott<lb/> mit ſeinem guten Geiſt in Euch wirke, damit Ihr Euch in Eurem<lb/> Geſellenſtande ſo aufführet, daß er Euch in Eurem Meiſterſtande<lb/> nach Eurem geführten Wandel Urſach habe zu ſegnen.</p><lb/> <p>Zum Schluß wird noch bemerkt, daß die Uebertreter dieſer<lb/> Artikel mit Strafe bedrohet werden.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [34/0044]
So Ihr nun ſolches mit Hand und Mund verſprochen
habt, ſo wünſch’ ich Euch von Grund des Herzens, daß Gott
mit ſeinem guten Geiſt in Euch wirke, damit Ihr Euch in Eurem
Geſellenſtande ſo aufführet, daß er Euch in Eurem Meiſterſtande
nach Eurem geführten Wandel Urſach habe zu ſegnen.
Zum Schluß wird noch bemerkt, daß die Uebertreter dieſer
Artikel mit Strafe bedrohet werden.
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