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Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.

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und ihnen ein Gruß als Erkennungszeichen an die auswärtige
Loge, oder den einzelnen Meister, mitgegeben. *) Das Zusam-
mentreten der übrigen Handwerker in Corporationen, das fort-
währende Anlernen junger Leute, deren Zahl mit dem Abgang
der Meister nicht immer im richtigen Verhältniß stand, die Fort-
schritte der National-Industrie und dadurch gesteigerte Forderun-
gen an die Handwerker, trieben die Gesellen in die Fremde, um
ihren Unterhalt und zugleich Kenntnisse und Geschicklichkeit zu
erwerben, wozu sie in ihrer Lehrstadt nicht immer Gelegenheit
hatten; endlich forderte das Fortbestehen der Innungen, deren
Hauptbasis hinlänglicher Erwerb war, ein systematisches Zurück-
halten der Gesellen von der Meisterschaft, wodurch andererseits
das Publikum in sofern gewann, als die abgehenden Meister
durch gehörig ausgebildete Leute ersetzt wurden. So wurde denn
eine freie Neigung zur Noth- und Ehrensache, und zuletzt zum
Statut erhoben.

Welch eine glückliche Wirkung diese Institution aber auf
die gewerbliche Ausbildung der ganzen deutschen Nation, ja auf
ganz Europa, so weit es nur immer zugänglich war, gehabt hat,
liegt außer aller Berechnung! Wie die Handlung Land und
Meer durch Austausch roher Producte gegen Gold oder Erzeug-
nisse der Kunst verbindet, so waren es deutsche Wandergesellen,
die einen steten Tauschverkehr menschlicher Kräfte und gewerbli-
cher Kenntnisse in den nächsten wie den entferntesten Staaten
unterhielten und vermittelten. Und was wollen wir von der
Vergangenheit sagen, es ist ja noch so! Dieselben Bedingungen
bestehen noch, und zwar dringender in den Ländern, wo die In-
nungen aufgehoben sind, als in denen, wo sie schattenhaft noch
geduldet werden. Die erste liegt in den Lehrjahren und den sie
beherrschenden Verhältnissen. Gewöhnlich geht das erste dem
Lehrling zwischen den Geschäften einer Magd, eines gemeinen
Handarbeiters und eines wirklichen Lehrlings hin und das kann,
mit sehr seltenen Ausnahmen, auch nicht anders verlangt wer-

*) Stieglitz, die Kirche zu Rochlitz, S. 187: "Der Meister entbeut euch
seinen werthen Gruß."

und ihnen ein Gruß als Erkennungszeichen an die auswärtige
Loge, oder den einzelnen Meiſter, mitgegeben. *) Das Zuſam-
mentreten der übrigen Handwerker in Corporationen, das fort-
währende Anlernen junger Leute, deren Zahl mit dem Abgang
der Meiſter nicht immer im richtigen Verhältniß ſtand, die Fort-
ſchritte der National-Induſtrie und dadurch geſteigerte Forderun-
gen an die Handwerker, trieben die Geſellen in die Fremde, um
ihren Unterhalt und zugleich Kenntniſſe und Geſchicklichkeit zu
erwerben, wozu ſie in ihrer Lehrſtadt nicht immer Gelegenheit
hatten; endlich forderte das Fortbeſtehen der Innungen, deren
Hauptbaſis hinlänglicher Erwerb war, ein ſyſtematiſches Zurück-
halten der Geſellen von der Meiſterſchaft, wodurch andererſeits
das Publikum in ſofern gewann, als die abgehenden Meiſter
durch gehörig ausgebildete Leute erſetzt wurden. So wurde denn
eine freie Neigung zur Noth- und Ehrenſache, und zuletzt zum
Statut erhoben.

Welch eine glückliche Wirkung dieſe Inſtitution aber auf
die gewerbliche Ausbildung der ganzen deutſchen Nation, ja auf
ganz Europa, ſo weit es nur immer zugänglich war, gehabt hat,
liegt außer aller Berechnung! Wie die Handlung Land und
Meer durch Austauſch roher Producte gegen Gold oder Erzeug-
niſſe der Kunſt verbindet, ſo waren es deutſche Wandergeſellen,
die einen ſteten Tauſchverkehr menſchlicher Kräfte und gewerbli-
cher Kenntniſſe in den nächſten wie den entfernteſten Staaten
unterhielten und vermittelten. Und was wollen wir von der
Vergangenheit ſagen, es iſt ja noch ſo! Dieſelben Bedingungen
beſtehen noch, und zwar dringender in den Ländern, wo die In-
nungen aufgehoben ſind, als in denen, wo ſie ſchattenhaft noch
geduldet werden. Die erſte liegt in den Lehrjahren und den ſie
beherrſchenden Verhältniſſen. Gewöhnlich geht das erſte dem
Lehrling zwiſchen den Geſchäften einer Magd, eines gemeinen
Handarbeiters und eines wirklichen Lehrlings hin und das kann,
mit ſehr ſeltenen Ausnahmen, auch nicht anders verlangt wer-

*) Stieglitz, die Kirche zu Rochlitz, S. 187: „Der Meiſter entbeut euch
ſeinen werthen Gruß.“
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[36/0046] und ihnen ein Gruß als Erkennungszeichen an die auswärtige Loge, oder den einzelnen Meiſter, mitgegeben. *) Das Zuſam- mentreten der übrigen Handwerker in Corporationen, das fort- währende Anlernen junger Leute, deren Zahl mit dem Abgang der Meiſter nicht immer im richtigen Verhältniß ſtand, die Fort- ſchritte der National-Induſtrie und dadurch geſteigerte Forderun- gen an die Handwerker, trieben die Geſellen in die Fremde, um ihren Unterhalt und zugleich Kenntniſſe und Geſchicklichkeit zu erwerben, wozu ſie in ihrer Lehrſtadt nicht immer Gelegenheit hatten; endlich forderte das Fortbeſtehen der Innungen, deren Hauptbaſis hinlänglicher Erwerb war, ein ſyſtematiſches Zurück- halten der Geſellen von der Meiſterſchaft, wodurch andererſeits das Publikum in ſofern gewann, als die abgehenden Meiſter durch gehörig ausgebildete Leute erſetzt wurden. So wurde denn eine freie Neigung zur Noth- und Ehrenſache, und zuletzt zum Statut erhoben. Welch eine glückliche Wirkung dieſe Inſtitution aber auf die gewerbliche Ausbildung der ganzen deutſchen Nation, ja auf ganz Europa, ſo weit es nur immer zugänglich war, gehabt hat, liegt außer aller Berechnung! Wie die Handlung Land und Meer durch Austauſch roher Producte gegen Gold oder Erzeug- niſſe der Kunſt verbindet, ſo waren es deutſche Wandergeſellen, die einen ſteten Tauſchverkehr menſchlicher Kräfte und gewerbli- cher Kenntniſſe in den nächſten wie den entfernteſten Staaten unterhielten und vermittelten. Und was wollen wir von der Vergangenheit ſagen, es iſt ja noch ſo! Dieſelben Bedingungen beſtehen noch, und zwar dringender in den Ländern, wo die In- nungen aufgehoben ſind, als in denen, wo ſie ſchattenhaft noch geduldet werden. Die erſte liegt in den Lehrjahren und den ſie beherrſchenden Verhältniſſen. Gewöhnlich geht das erſte dem Lehrling zwiſchen den Geſchäften einer Magd, eines gemeinen Handarbeiters und eines wirklichen Lehrlings hin und das kann, mit ſehr ſeltenen Ausnahmen, auch nicht anders verlangt wer- *) Stieglitz, die Kirche zu Rochlitz, S. 187: „Der Meiſter entbeut euch ſeinen werthen Gruß.“

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Zitationshilfe: Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/46>, abgerufen am 03.12.2024.