Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.Vierter Abschnitt. Die Zusammenkünfte der Gesellen-Brü- derschaften. Sie wurden mit verschiedenen Namen bezeichnet, bald Laden- Vierter Abſchnitt. Die Zuſammenkünfte der Geſellen-Brü- derſchaften. Sie wurden mit verſchiedenen Namen bezeichnet, bald Laden- <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0082" n="72"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vierter Abſchnitt</hi>.<lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/> Die Zuſammenkünfte der Geſellen-Brü-<lb/> derſchaften.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#in">S</hi>ie wurden mit verſchiedenen Namen bezeichnet, bald Laden-<lb/> tag, Eingang, Vierwochengebot, Umfrage, Schenke, Friedenstag,<lb/> Tiſchgeſäß und <hi rendition="#g">Auflage</hi>. Die letzte Benennung iſt die bekann-<lb/> teſte, und wir wollen ſie beibehalten. Ihr Zweck war in alter<lb/> Zeit vielſeitiger als im letzten Jahrhundert, er hat ſich jedoch,<lb/> wenn auch nicht immer öffentlich, doch bis 1806 erhalten. Zu-<lb/> nächſt ſollten die Rechnungen, welche durch die Pflege kranker<lb/> und reiſender Mitglieder entſtanden waren, berichtiget werden,<lb/> wozu Jeder einen feſtgeſetzten Beitrag (Auflage) entrichten<lb/> mußte. Zweitens ſollte die Brüderſchaft mit den Verordnungen<lb/> des Stadt-Magiſtrats oder der Innung, welche auf ihre gewerb-<lb/> liche und polizeiliche Stellung Bezug hatten, bekannt gemacht<lb/> werden. Drittens ſollte dadurch Zucht, Ordnung und über-<lb/> haupt die Ehre der Brüderſchaft, im weitern Sinne die Ehre<lb/> des Handwerks, erhalten werden. Zu dem Ende ſollten Miß-<lb/> verſtändniſſe der Geſellen unter einander ausgeglichen, Beſchwer-<lb/> den der Meiſter und anderer Perſonen, wider einzelne Mitglie-<lb/> der und ihre Aufführung, zur Sprache gebracht werden, aber<lb/> auch Klagen über die Meiſter und ihre Einrichtungen konnten<lb/> von den Geſellen angebracht werden, welche dann von den Ge-<lb/> ſellenvätern der Innung vorgetragen wurden. So erſcheint die<lb/> Auflage als Polizei- und <hi rendition="#g">Sittengericht</hi>, als <hi rendition="#g">Rügenge-<lb/> richt</hi> alter und neuer Zeit, nur mit dem merkwürdigen Unter-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [72/0082]
Vierter Abſchnitt.
Die Zuſammenkünfte der Geſellen-Brü-
derſchaften.
Sie wurden mit verſchiedenen Namen bezeichnet, bald Laden-
tag, Eingang, Vierwochengebot, Umfrage, Schenke, Friedenstag,
Tiſchgeſäß und Auflage. Die letzte Benennung iſt die bekann-
teſte, und wir wollen ſie beibehalten. Ihr Zweck war in alter
Zeit vielſeitiger als im letzten Jahrhundert, er hat ſich jedoch,
wenn auch nicht immer öffentlich, doch bis 1806 erhalten. Zu-
nächſt ſollten die Rechnungen, welche durch die Pflege kranker
und reiſender Mitglieder entſtanden waren, berichtiget werden,
wozu Jeder einen feſtgeſetzten Beitrag (Auflage) entrichten
mußte. Zweitens ſollte die Brüderſchaft mit den Verordnungen
des Stadt-Magiſtrats oder der Innung, welche auf ihre gewerb-
liche und polizeiliche Stellung Bezug hatten, bekannt gemacht
werden. Drittens ſollte dadurch Zucht, Ordnung und über-
haupt die Ehre der Brüderſchaft, im weitern Sinne die Ehre
des Handwerks, erhalten werden. Zu dem Ende ſollten Miß-
verſtändniſſe der Geſellen unter einander ausgeglichen, Beſchwer-
den der Meiſter und anderer Perſonen, wider einzelne Mitglie-
der und ihre Aufführung, zur Sprache gebracht werden, aber
auch Klagen über die Meiſter und ihre Einrichtungen konnten
von den Geſellen angebracht werden, welche dann von den Ge-
ſellenvätern der Innung vorgetragen wurden. So erſcheint die
Auflage als Polizei- und Sittengericht, als Rügenge-
richt alter und neuer Zeit, nur mit dem merkwürdigen Unter-
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