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Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.

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schied, daß ihre Wirkung, vermöge des sogenannten schwarzen
Buches und des gebräuchlichen Scheltens, sich über ganze Länder
erstreckte, während diese im Bereich eines Dorfes oder einer
kleinen Stadt blieben. Je nachdem die Brüderschaft in einer
Stadt zahlreich oder schwach war, hielt man sie monatlich
oder sechswöchentlich ab. Der Altgesell zeigte dem Obermeister
des Gewerks den Tag der Zusammenkunft an und bat um Er-
laubniß, die Auflage halten zu dürfen. Ein auch zwei Meister,
welche Gesellenväter genannt wurden, hatten den Vorsitz; sie
wurden dazu jedesmal von dem Altgesellen eingeladen; der
Junggesell forderte die Gesellen, wenn diese nicht symbolisch
davon benachrichtigt wurden, wie schon Seite 8 gesagt ist.
Sie wurde auf der Herberge, bei einigen auch in der Wohnung
eines der Gesellenväter, bei verschlossenen Thüren gehalten, z. B.
bei den Hutmachern. Kein Mitglied durfte ohne hinlänglichen
Grund fehlen oder zu spät kommen, beides wurde bestraft. Die
Symbole der eröffneten Auflage waren die auf die Tafel gestellte
offene Gesellenlade, der aufgestellte Willkommen und die auf-
liegenden Gesellen-Artikel. Nachdem der Altgesell durch Auf-
klopfen mit dem Hammer oder Ladenschlüssel Ruhe geboten
hatte, hielt er eine kurze, in vorgeschriebener oder herkömmlicher
Form abgefaßte Rede, die von der Eröffnungs-Rede eines In-
nungs-Obermeisters an das versammelte Handwerk besonders
darin sich unterschied, daß die Auflage der Gesellen nicht als
gehegt, wie die Morgensprachen der Meister bezeichnet wur-
den. *) Die Junggesellen, bei einigen die Strafbüchsen in den
Händen, standen neben dem Altgesellen oder an der Thür, alle
übrigen Gesellen mußten anständig sitzen, kein Arm durfte auf
dem Tische, die Füße nicht übereinander liegen, die Röcke zuge-
knöpft, in alter Zeit mußten sie in Mänteln erscheinen. Keiner
durfte ein Messer oder andere Waffe bei sich haben, sie mußten
vorher abgegeben werden, keine unruhige, oder unanständige Ge-
behrden durften gesehen, noch weniger dergleichen Worte gehört

*) Unsere Innung, sagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres
drei hoch gehegte Morgensprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.)

ſchied, daß ihre Wirkung, vermöge des ſogenannten ſchwarzen
Buches und des gebräuchlichen Scheltens, ſich über ganze Länder
erſtreckte, während dieſe im Bereich eines Dorfes oder einer
kleinen Stadt blieben. Je nachdem die Brüderſchaft in einer
Stadt zahlreich oder ſchwach war, hielt man ſie monatlich
oder ſechswöchentlich ab. Der Altgeſell zeigte dem Obermeiſter
des Gewerks den Tag der Zuſammenkunft an und bat um Er-
laubniß, die Auflage halten zu dürfen. Ein auch zwei Meiſter,
welche Geſellenväter genannt wurden, hatten den Vorſitz; ſie
wurden dazu jedesmal von dem Altgeſellen eingeladen; der
Junggeſell forderte die Geſellen, wenn dieſe nicht ſymboliſch
davon benachrichtigt wurden, wie ſchon Seite 8 geſagt iſt.
Sie wurde auf der Herberge, bei einigen auch in der Wohnung
eines der Geſellenväter, bei verſchloſſenen Thüren gehalten, z. B.
bei den Hutmachern. Kein Mitglied durfte ohne hinlänglichen
Grund fehlen oder zu ſpät kommen, beides wurde beſtraft. Die
Symbole der eröffneten Auflage waren die auf die Tafel geſtellte
offene Geſellenlade, der aufgeſtellte Willkommen und die auf-
liegenden Geſellen-Artikel. Nachdem der Altgeſell durch Auf-
klopfen mit dem Hammer oder Ladenſchlüſſel Ruhe geboten
hatte, hielt er eine kurze, in vorgeſchriebener oder herkömmlicher
Form abgefaßte Rede, die von der Eröffnungs-Rede eines In-
nungs-Obermeiſters an das verſammelte Handwerk beſonders
darin ſich unterſchied, daß die Auflage der Geſellen nicht als
gehegt, wie die Morgenſprachen der Meiſter bezeichnet wur-
den. *) Die Junggeſellen, bei einigen die Strafbüchſen in den
Händen, ſtanden neben dem Altgeſellen oder an der Thür, alle
übrigen Geſellen mußten anſtändig ſitzen, kein Arm durfte auf
dem Tiſche, die Füße nicht übereinander liegen, die Röcke zuge-
knöpft, in alter Zeit mußten ſie in Mänteln erſcheinen. Keiner
durfte ein Meſſer oder andere Waffe bei ſich haben, ſie mußten
vorher abgegeben werden, keine unruhige, oder unanſtändige Ge-
behrden durften geſehen, noch weniger dergleichen Worte gehört

*) Unſere Innung, ſagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres
drei hoch gehegte Morgenſprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.)
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[73/0083] ſchied, daß ihre Wirkung, vermöge des ſogenannten ſchwarzen Buches und des gebräuchlichen Scheltens, ſich über ganze Länder erſtreckte, während dieſe im Bereich eines Dorfes oder einer kleinen Stadt blieben. Je nachdem die Brüderſchaft in einer Stadt zahlreich oder ſchwach war, hielt man ſie monatlich oder ſechswöchentlich ab. Der Altgeſell zeigte dem Obermeiſter des Gewerks den Tag der Zuſammenkunft an und bat um Er- laubniß, die Auflage halten zu dürfen. Ein auch zwei Meiſter, welche Geſellenväter genannt wurden, hatten den Vorſitz; ſie wurden dazu jedesmal von dem Altgeſellen eingeladen; der Junggeſell forderte die Geſellen, wenn dieſe nicht ſymboliſch davon benachrichtigt wurden, wie ſchon Seite 8 geſagt iſt. Sie wurde auf der Herberge, bei einigen auch in der Wohnung eines der Geſellenväter, bei verſchloſſenen Thüren gehalten, z. B. bei den Hutmachern. Kein Mitglied durfte ohne hinlänglichen Grund fehlen oder zu ſpät kommen, beides wurde beſtraft. Die Symbole der eröffneten Auflage waren die auf die Tafel geſtellte offene Geſellenlade, der aufgeſtellte Willkommen und die auf- liegenden Geſellen-Artikel. Nachdem der Altgeſell durch Auf- klopfen mit dem Hammer oder Ladenſchlüſſel Ruhe geboten hatte, hielt er eine kurze, in vorgeſchriebener oder herkömmlicher Form abgefaßte Rede, die von der Eröffnungs-Rede eines In- nungs-Obermeiſters an das verſammelte Handwerk beſonders darin ſich unterſchied, daß die Auflage der Geſellen nicht als gehegt, wie die Morgenſprachen der Meiſter bezeichnet wur- den. *) Die Junggeſellen, bei einigen die Strafbüchſen in den Händen, ſtanden neben dem Altgeſellen oder an der Thür, alle übrigen Geſellen mußten anſtändig ſitzen, kein Arm durfte auf dem Tiſche, die Füße nicht übereinander liegen, die Röcke zuge- knöpft, in alter Zeit mußten ſie in Mänteln erſcheinen. Keiner durfte ein Meſſer oder andere Waffe bei ſich haben, ſie mußten vorher abgegeben werden, keine unruhige, oder unanſtändige Ge- behrden durften geſehen, noch weniger dergleichen Worte gehört *) Unſere Innung, ſagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres drei hoch gehegte Morgenſprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.)

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Zitationshilfe: Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/83>, abgerufen am 21.11.2024.