Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.schied, daß ihre Wirkung, vermöge des sogenannten schwarzen *) Unsere Innung, sagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres
drei hoch gehegte Morgensprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.) ſchied, daß ihre Wirkung, vermöge des ſogenannten ſchwarzen *) Unſere Innung, ſagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres
drei hoch gehegte Morgenſprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.) <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0083" n="73"/> ſchied, daß ihre Wirkung, vermöge des ſogenannten ſchwarzen<lb/> Buches und des gebräuchlichen Scheltens, ſich über ganze Länder<lb/> erſtreckte, während dieſe im Bereich eines Dorfes oder einer<lb/> kleinen Stadt blieben. Je nachdem die Brüderſchaft in einer<lb/> Stadt zahlreich oder ſchwach war, hielt man ſie monatlich<lb/> oder ſechswöchentlich ab. Der Altgeſell zeigte dem Obermeiſter<lb/> des Gewerks den Tag der Zuſammenkunft an und bat um Er-<lb/> laubniß, die Auflage halten zu dürfen. Ein auch zwei Meiſter,<lb/> welche Geſellenväter genannt wurden, hatten den Vorſitz; ſie<lb/> wurden dazu jedesmal von dem Altgeſellen eingeladen; der<lb/> Junggeſell forderte die Geſellen, wenn dieſe nicht ſymboliſch<lb/> davon benachrichtigt wurden, wie ſchon Seite 8 geſagt iſt.<lb/> Sie wurde auf der Herberge, bei einigen auch in der Wohnung<lb/> eines der Geſellenväter, bei verſchloſſenen Thüren gehalten, z. B.<lb/> bei den Hutmachern. Kein Mitglied durfte ohne hinlänglichen<lb/> Grund fehlen oder zu ſpät kommen, beides wurde beſtraft. Die<lb/> Symbole der eröffneten Auflage waren die auf die Tafel geſtellte<lb/> offene Geſellenlade, der aufgeſtellte Willkommen und die auf-<lb/> liegenden Geſellen-Artikel. Nachdem der Altgeſell durch Auf-<lb/> klopfen mit dem Hammer oder Ladenſchlüſſel Ruhe geboten<lb/> hatte, hielt er eine kurze, in vorgeſchriebener oder herkömmlicher<lb/> Form abgefaßte Rede, die von der Eröffnungs-Rede eines In-<lb/> nungs-Obermeiſters an das verſammelte Handwerk beſonders<lb/> darin ſich unterſchied, daß die Auflage der Geſellen nicht als<lb/><hi rendition="#g">gehegt</hi>, wie die Morgenſprachen der Meiſter bezeichnet wur-<lb/> den. <note place="foot" n="*)">Unſere Innung, ſagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres<lb/> drei hoch gehegte Morgenſprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.)</note> Die Junggeſellen, bei einigen die Strafbüchſen in den<lb/> Händen, ſtanden neben dem Altgeſellen oder an der Thür, alle<lb/> übrigen Geſellen mußten anſtändig ſitzen, kein Arm durfte auf<lb/> dem Tiſche, die Füße nicht übereinander liegen, die Röcke zuge-<lb/> knöpft, in alter Zeit mußten ſie in Mänteln erſcheinen. Keiner<lb/> durfte ein Meſſer oder andere Waffe bei ſich haben, ſie mußten<lb/> vorher abgegeben werden, keine unruhige, oder unanſtändige Ge-<lb/> behrden durften geſehen, noch weniger dergleichen Worte gehört<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [73/0083]
ſchied, daß ihre Wirkung, vermöge des ſogenannten ſchwarzen
Buches und des gebräuchlichen Scheltens, ſich über ganze Länder
erſtreckte, während dieſe im Bereich eines Dorfes oder einer
kleinen Stadt blieben. Je nachdem die Brüderſchaft in einer
Stadt zahlreich oder ſchwach war, hielt man ſie monatlich
oder ſechswöchentlich ab. Der Altgeſell zeigte dem Obermeiſter
des Gewerks den Tag der Zuſammenkunft an und bat um Er-
laubniß, die Auflage halten zu dürfen. Ein auch zwei Meiſter,
welche Geſellenväter genannt wurden, hatten den Vorſitz; ſie
wurden dazu jedesmal von dem Altgeſellen eingeladen; der
Junggeſell forderte die Geſellen, wenn dieſe nicht ſymboliſch
davon benachrichtigt wurden, wie ſchon Seite 8 geſagt iſt.
Sie wurde auf der Herberge, bei einigen auch in der Wohnung
eines der Geſellenväter, bei verſchloſſenen Thüren gehalten, z. B.
bei den Hutmachern. Kein Mitglied durfte ohne hinlänglichen
Grund fehlen oder zu ſpät kommen, beides wurde beſtraft. Die
Symbole der eröffneten Auflage waren die auf die Tafel geſtellte
offene Geſellenlade, der aufgeſtellte Willkommen und die auf-
liegenden Geſellen-Artikel. Nachdem der Altgeſell durch Auf-
klopfen mit dem Hammer oder Ladenſchlüſſel Ruhe geboten
hatte, hielt er eine kurze, in vorgeſchriebener oder herkömmlicher
Form abgefaßte Rede, die von der Eröffnungs-Rede eines In-
nungs-Obermeiſters an das verſammelte Handwerk beſonders
darin ſich unterſchied, daß die Auflage der Geſellen nicht als
gehegt, wie die Morgenſprachen der Meiſter bezeichnet wur-
den. *) Die Junggeſellen, bei einigen die Strafbüchſen in den
Händen, ſtanden neben dem Altgeſellen oder an der Thür, alle
übrigen Geſellen mußten anſtändig ſitzen, kein Arm durfte auf
dem Tiſche, die Füße nicht übereinander liegen, die Röcke zuge-
knöpft, in alter Zeit mußten ſie in Mänteln erſcheinen. Keiner
durfte ein Meſſer oder andere Waffe bei ſich haben, ſie mußten
vorher abgegeben werden, keine unruhige, oder unanſtändige Ge-
behrden durften geſehen, noch weniger dergleichen Worte gehört
*) Unſere Innung, ſagten die Schmiede in Magdeburg, hält des Jahres
drei hoch gehegte Morgenſprachen. (Pölitz Jahrbücher 1843. Aprilheft.)
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |