Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.russischen Reiche, kein Lotto geduldet wird, ist Nach dieser Schilderung wird man leicht In jedem Stadttheil sind ein oder meh- M 5
ruſſiſchen Reiche, kein Lotto geduldet wird, iſt Nach dieſer Schilderung wird man leicht In jedem Stadttheil ſind ein oder meh- M 5
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ruſſiſchen Reiche, kein Lotto geduldet wird, iſt
bekannt.
Nach dieſer Schilderung wird man leicht
erwarten, daß die Zahl der Unfugmacher
und Stoͤrer der oͤffentlichen Ruhe nicht
ſehr groß ſeyn kann. Zank und Schlaͤgereyen
auf der Straße oder in den Schenken ſieht
man ſelten. Der Angreifende ruft dem naͤchſt-
ſtehenden Wachtkerl, und im Augenblick ſind
Klaͤger und Beklagter verhaftet und werden in
die naͤchſte Sjeſha (Polizeywachthaus) gefuͤhrt,
wo die Urſache ihres Streits unterſucht und
beſtraft wird. — Fuͤr Haͤndel von einiger
Bedeutung beſteht ein eigenes Tribunal unter
der Benennung des muͤndlichen Gerichts,
welches wegen ſeiner Individualitaͤt eine kleine
Schilderung verdient.
In jedem Stadttheil ſind ein oder meh-
rere Richter des muͤndlichen Gerichts verord-
net, die aus der Buͤrgerſchaft erwaͤhlt und
denen einige Geſchworne zugegeben werden.
Dieſes Gericht verſammelt ſich taͤglich Vormit-
tags, und ſchlichtet alle ihm vorgetragene
Streitigkeiten muͤndlich, wobey jedoch ein Ta-
gebuch uͤber die Klagen und Entſcheidungen
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