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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.

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ken in ihren Häusern, die unter dem Namen
der wohlthätigen Krankenanstalt be-
kannt ist. Die Kosten derselben werden durch
gesammelte Beyträge des Publikums bestritten;
die Aerzte und Wundärzte, die dieser Anstalt
beygetreten sind, leisten den in ihrer Gegend
wohnenden Kranken unentgeldlichen Beystand,
und die Apotheker nehmen ihre Waaren mit
einem Abzug von zwanzig vom Hundert be-
zahlt. Ganz Arme erhalten aus der Kasse des
Instituts von Zeit zu Zeit eine kleine Geldsum-
me zu ihrer Erquickung, in nöthigen Fällen
werden auch Krankenwärter angestellt. Die
Besorgung des Ganzen hat der Prediger der
lutherischen Petrigemeine, Lampe, über-
nommen, dem auch das Verdienst gehört, diese
gemeinnützige Anstalt zu Stande gebracht zu
haben.

Unter den öffentlichen Armenanstalten
steht das Findelhaus mit Recht oben an.
Es wurde im Jahr 1770 als eine Abtheilung
des großen moskowischen errichtet, und ist, aus-
ser seiner eigentlichen Bestimmung, zugleich
ein Entbindungs- und Erziehungshaus, daher
es im Rußischen nur mit dieser letztern Benen-

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ken in ihren Haͤuſern, die unter dem Namen
der wohlthaͤtigen Krankenanſtalt be-
kannt iſt. Die Koſten derſelben werden durch
geſammelte Beytraͤge des Publikums beſtritten;
die Aerzte und Wundaͤrzte, die dieſer Anſtalt
beygetreten ſind, leiſten den in ihrer Gegend
wohnenden Kranken unentgeldlichen Beyſtand,
und die Apotheker nehmen ihre Waaren mit
einem Abzug von zwanzig vom Hundert be-
zahlt. Ganz Arme erhalten aus der Kaſſe des
Inſtituts von Zeit zu Zeit eine kleine Geldſum-
me zu ihrer Erquickung, in noͤthigen Faͤllen
werden auch Krankenwaͤrter angeſtellt. Die
Beſorgung des Ganzen hat der Prediger der
lutheriſchen Petrigemeine, Lampe, uͤber-
nommen, dem auch das Verdienſt gehoͤrt, dieſe
gemeinnuͤtzige Anſtalt zu Stande gebracht zu
haben.

Unter den oͤffentlichen Armenanſtalten
ſteht das Findelhaus mit Recht oben an.
Es wurde im Jahr 1770 als eine Abtheilung
des großen moskowiſchen errichtet, und iſt, auſ-
ſer ſeiner eigentlichen Beſtimmung, zugleich
ein Entbindungs- und Erziehungshaus, daher
es im Rußiſchen nur mit dieſer letztern Benen-

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[265/0301] ken in ihren Haͤuſern, die unter dem Namen der wohlthaͤtigen Krankenanſtalt be- kannt iſt. Die Koſten derſelben werden durch geſammelte Beytraͤge des Publikums beſtritten; die Aerzte und Wundaͤrzte, die dieſer Anſtalt beygetreten ſind, leiſten den in ihrer Gegend wohnenden Kranken unentgeldlichen Beyſtand, und die Apotheker nehmen ihre Waaren mit einem Abzug von zwanzig vom Hundert be- zahlt. Ganz Arme erhalten aus der Kaſſe des Inſtituts von Zeit zu Zeit eine kleine Geldſum- me zu ihrer Erquickung, in noͤthigen Faͤllen werden auch Krankenwaͤrter angeſtellt. Die Beſorgung des Ganzen hat der Prediger der lutheriſchen Petrigemeine, Lampe, uͤber- nommen, dem auch das Verdienſt gehoͤrt, dieſe gemeinnuͤtzige Anſtalt zu Stande gebracht zu haben. Unter den oͤffentlichen Armenanſtalten ſteht das Findelhaus mit Recht oben an. Es wurde im Jahr 1770 als eine Abtheilung des großen moskowiſchen errichtet, und iſt, auſ- ſer ſeiner eigentlichen Beſtimmung, zugleich ein Entbindungs- und Erziehungshaus, daher es im Rußiſchen nur mit dieſer letztern Benen- R 5

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Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/301>, abgerufen am 22.11.2024.