der angewendeten Mittel, berechtiget ist. Der Fehler liegt weder in der Vernachläßigung der Direktion -- denn wer kennt nicht die uner- müdete Thätigkeit und den redlichen Eifer des Grafen zu Anhalt? -- noch in dem Mangel an geschickten Leuten, denn das Korps besoldet deren fünf und sechzig, unter welchen sich Männer von Talent, Ruf und pädago- gischer Erfahrung befinden: sondern in dem Plan und der Methode des Unterrichts selbst. Einmal ist die gänzliche Absonderung der wis- senschaftlichen und moralischen Erziehung, und der daraus folgende Mangel aller Autorität bey den Lehrern, eines der wesentlichsten Ge- brechen. Wenn der Lehrer, besonders in den untern Altern, nicht die Macht hat, Unacht- samkeit, Faulheit und Ungehorsam auf der Stelle und durch sich selbst zu bestrafen, son- dern sich bey jedem einzelnen Fall an den, ge- rade nicht immer anwesenden Gouverneur oder Offizier wenden muß, der auch nicht strafen darf, sondern erst an seinen Obern, und so hinauf an den höchsten Chef rapportiren muß: so ist es unausbleiblich gewiß, daß unter hun- dert Fällen kaum Einmal geklagt werden wird,
der angewendeten Mittel, berechtiget iſt. Der Fehler liegt weder in der Vernachlaͤßigung der Direktion — denn wer kennt nicht die uner- muͤdete Thaͤtigkeit und den redlichen Eifer des Grafen zu Anhalt? — noch in dem Mangel an geſchickten Leuten, denn das Korps beſoldet deren fuͤnf und ſechzig, unter welchen ſich Maͤnner von Talent, Ruf und paͤdago- giſcher Erfahrung befinden: ſondern in dem Plan und der Methode des Unterrichts ſelbſt. Einmal iſt die gaͤnzliche Abſonderung der wiſ- ſenſchaftlichen und moraliſchen Erziehung, und der daraus folgende Mangel aller Autoritaͤt bey den Lehrern, eines der weſentlichſten Ge- brechen. Wenn der Lehrer, beſonders in den untern Altern, nicht die Macht hat, Unacht- ſamkeit, Faulheit und Ungehorſam auf der Stelle und durch ſich ſelbſt zu beſtrafen, ſon- dern ſich bey jedem einzelnen Fall an den, ge- rade nicht immer anweſenden Gouverneur oder Offizier wenden muß, der auch nicht ſtrafen darf, ſondern erſt an ſeinen Obern, und ſo hinauf an den hoͤchſten Chef rapportiren muß: ſo iſt es unausbleiblich gewiß, daß unter hun- dert Faͤllen kaum Einmal geklagt werden wird,
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der angewendeten Mittel, berechtiget iſt. Der
Fehler liegt weder in der Vernachlaͤßigung der
Direktion — denn wer kennt nicht die uner-
muͤdete Thaͤtigkeit und den redlichen Eifer des
Grafen zu Anhalt? — noch in dem
Mangel an geſchickten Leuten, denn das Korps
beſoldet deren fuͤnf und ſechzig, unter welchen
ſich Maͤnner von Talent, Ruf und paͤdago-
giſcher Erfahrung befinden: ſondern in dem
Plan und der Methode des Unterrichts ſelbſt.
Einmal iſt die gaͤnzliche Abſonderung der wiſ-
ſenſchaftlichen und moraliſchen Erziehung, und
der daraus folgende Mangel aller Autoritaͤt
bey den Lehrern, eines der weſentlichſten Ge-
brechen. Wenn der Lehrer, beſonders in den
untern Altern, nicht die Macht hat, Unacht-
ſamkeit, Faulheit und Ungehorſam auf der
Stelle und durch ſich ſelbſt zu beſtrafen, ſon-
dern ſich bey jedem einzelnen Fall an den, ge-
rade nicht immer anweſenden Gouverneur oder
Offizier wenden muß, der auch nicht ſtrafen
darf, ſondern erſt an ſeinen Obern, und ſo
hinauf an den hoͤchſten Chef rapportiren muß:
ſo iſt es unausbleiblich gewiß, daß unter hun-
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/330>, abgerufen am 22.11.2024.
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