und daß also der muthwillige Verbrecher die Wahrscheinlichkeit vor sich hat, in neun und neunzig Fällen unbestraft zu bleiben. Wenn ferner in jenem Einen Fall der Chef, seiner Instruktion und des Geists der Statuten ein- gedenk, und durch die scheinbare Seltenheit solcher Vorfälle getäuscht, immer geneigt ist, so gelinde als möglich zu verfahren, so ist leicht zu ermessen, wie sehr hierdurch der Geist der Insubordination überhand nehmen muß, und wie wenig dem Lehrer, auch bey dem besten Willen, zu leisten möglich ist. -- Ein zweytes Gebrechen liegt in dem Mangel eines zweck- und folgemäßigen Plans für den Unterricht. Das Korps hat, vorzüglich durch die Vorsorge seines itzigen Chefs, viele, und zum Theil vortreffliche Lehrbücher; aber es fehlt an einem systematischen Zusammenhange derselben. Die Lehrer haben keine Instruktion, keine Bestimmung des Umfangs für ihren Vor- trag. Es ist daher sehr möglich, daß, um ein Beyspiel zu geben, in drey oder vier auf einander folgenden Klassen, in einer Wissen- schaft immer dasselbe gelehrt, oder daß es in der untern Klasse sehr weitläuftig und in der
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und daß alſo der muthwillige Verbrecher die Wahrſcheinlichkeit vor ſich hat, in neun und neunzig Faͤllen unbeſtraft zu bleiben. Wenn ferner in jenem Einen Fall der Chef, ſeiner Inſtruktion und des Geiſts der Statuten ein- gedenk, und durch die ſcheinbare Seltenheit ſolcher Vorfaͤlle getaͤuſcht, immer geneigt iſt, ſo gelinde als moͤglich zu verfahren, ſo iſt leicht zu ermeſſen, wie ſehr hierdurch der Geiſt der Inſubordination uͤberhand nehmen muß, und wie wenig dem Lehrer, auch bey dem beſten Willen, zu leiſten moͤglich iſt. — Ein zweytes Gebrechen liegt in dem Mangel eines zweck- und folgemaͤßigen Plans fuͤr den Unterricht. Das Korps hat, vorzuͤglich durch die Vorſorge ſeines itzigen Chefs, viele, und zum Theil vortreffliche Lehrbuͤcher; aber es fehlt an einem ſyſtematiſchen Zuſammenhange derſelben. Die Lehrer haben keine Inſtruktion, keine Beſtimmung des Umfangs fuͤr ihren Vor- trag. Es iſt daher ſehr moͤglich, daß, um ein Beyſpiel zu geben, in drey oder vier auf einander folgenden Klaſſen, in einer Wiſſen- ſchaft immer daſſelbe gelehrt, oder daß es in der untern Klaſſe ſehr weitlaͤuftig und in der
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und daß alſo der muthwillige Verbrecher die
Wahrſcheinlichkeit vor ſich hat, in neun und
neunzig Faͤllen unbeſtraft zu bleiben. Wenn
ferner in jenem Einen Fall der Chef, ſeiner
Inſtruktion und des Geiſts der Statuten ein-
gedenk, und durch die ſcheinbare Seltenheit
ſolcher Vorfaͤlle getaͤuſcht, immer geneigt iſt,
ſo gelinde als moͤglich zu verfahren, ſo iſt
leicht zu ermeſſen, wie ſehr hierdurch der
Geiſt der Inſubordination uͤberhand nehmen
muß, und wie wenig dem Lehrer, auch bey
dem beſten Willen, zu leiſten moͤglich iſt. —
Ein zweytes Gebrechen liegt in dem Mangel
eines zweck- und folgemaͤßigen Plans fuͤr den
Unterricht. Das Korps hat, vorzuͤglich durch
die Vorſorge ſeines itzigen Chefs, viele, und
zum Theil vortreffliche Lehrbuͤcher; aber es
fehlt an einem ſyſtematiſchen Zuſammenhange
derſelben. Die Lehrer haben keine Inſtruktion,
keine Beſtimmung des Umfangs fuͤr ihren Vor-
trag. Es iſt daher ſehr moͤglich, daß, um
ein Beyſpiel zu geben, in drey oder vier auf
einander folgenden Klaſſen, in einer Wiſſen-
ſchaft immer daſſelbe gelehrt, oder daß es in
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/331>, abgerufen am 22.11.2024.
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