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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794.

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völlig zu Gebote stehen, muß in Anschlag ge-
bracht werden, um einen richtigen Maaßstab
für den Spielraum des Unternehmungsgeistes
und die Größe der Hülfsmittel zu erhalten.

Reich heißt unter dieser Klasse nur derje-
nige, der das Ziel seines Aufwandes über die
hier gewöhnliche Grenze hinausstecken kann.
Wir sind aus dem Vorhergehenden mit den
Bedürfnissen des Mittelstandes bekannt; es
wird nicht schwer seyn, sich nach dieser Vor-
aussetzung eine Vorstellung von der Lebensart
der höhern Stände zu verschaffen. Ein Land-
eigenthümer der jährlich 20 bis 25,000 Rubel
von seinen Bauern erhebt, kann sich in der
Größe seines Aufwandes nicht sehr über den
reichen Theil der gewerbtreibenden Klasse er-
heben. Ein doppelt so großes Einkommen
macht seinen Besitzer nur wohlhabend, wenn
er in der Residenz und am Hofe lebt; aber
eine drey- oder vierfach größere Revenüe setzt
ihn erst in die Klasse der Reichen, und hier
beginnt eine neue Stufenleiter, die nur eine
Vergleichung mit den landesherrlichen Ein-
künften kleiner europäischen Souveraine zu-
läßt.


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voͤllig zu Gebote ſtehen, muß in Anſchlag ge-
bracht werden, um einen richtigen Maaßſtab
fuͤr den Spielraum des Unternehmungsgeiſtes
und die Groͤße der Huͤlfsmittel zu erhalten.

Reich heißt unter dieſer Klaſſe nur derje-
nige, der das Ziel ſeines Aufwandes uͤber die
hier gewoͤhnliche Grenze hinausſtecken kann.
Wir ſind aus dem Vorhergehenden mit den
Beduͤrfniſſen des Mittelſtandes bekannt; es
wird nicht ſchwer ſeyn, ſich nach dieſer Vor-
ausſetzung eine Vorſtellung von der Lebensart
der hoͤhern Staͤnde zu verſchaffen. Ein Land-
eigenthuͤmer der jaͤhrlich 20 bis 25,000 Rubel
von ſeinen Bauern erhebt, kann ſich in der
Groͤße ſeines Aufwandes nicht ſehr uͤber den
reichen Theil der gewerbtreibenden Klaſſe er-
heben. Ein doppelt ſo großes Einkommen
macht ſeinen Beſitzer nur wohlhabend, wenn
er in der Reſidenz und am Hofe lebt; aber
eine drey- oder vierfach groͤßere Revenuͤe ſetzt
ihn erſt in die Klaſſe der Reichen, und hier
beginnt eine neue Stufenleiter, die nur eine
Vergleichung mit den landesherrlichen Ein-
kuͤnften kleiner europaͤiſchen Souveraine zu-
laͤßt.


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[469/0487] voͤllig zu Gebote ſtehen, muß in Anſchlag ge- bracht werden, um einen richtigen Maaßſtab fuͤr den Spielraum des Unternehmungsgeiſtes und die Groͤße der Huͤlfsmittel zu erhalten. Reich heißt unter dieſer Klaſſe nur derje- nige, der das Ziel ſeines Aufwandes uͤber die hier gewoͤhnliche Grenze hinausſtecken kann. Wir ſind aus dem Vorhergehenden mit den Beduͤrfniſſen des Mittelſtandes bekannt; es wird nicht ſchwer ſeyn, ſich nach dieſer Vor- ausſetzung eine Vorſtellung von der Lebensart der hoͤhern Staͤnde zu verſchaffen. Ein Land- eigenthuͤmer der jaͤhrlich 20 bis 25,000 Rubel von ſeinen Bauern erhebt, kann ſich in der Groͤße ſeines Aufwandes nicht ſehr uͤber den reichen Theil der gewerbtreibenden Klaſſe er- heben. Ein doppelt ſo großes Einkommen macht ſeinen Beſitzer nur wohlhabend, wenn er in der Reſidenz und am Hofe lebt; aber eine drey- oder vierfach groͤßere Revenuͤe ſetzt ihn erſt in die Klaſſe der Reichen, und hier beginnt eine neue Stufenleiter, die nur eine Vergleichung mit den landesherrlichen Ein- kuͤnften kleiner europaͤiſchen Souveraine zu- laͤßt. G g 3

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Zitationshilfe: Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794, S. 469. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg02_1794/487>, abgerufen am 23.11.2024.