fordert, in seine Tasche zu greifen. Wohlha- bende Leute machen sich's zum Gesetz, Arme und Gefangene zu bestimmten Zeiten mit Geld, Kleidungsstücken und Speisen zu versorgen; die Vorräthe, welche wöchentlich und beson- ders an gewissen Festtagen in den Gefängnis- sen abgeliefert werden, sind oft größer als das Bedürfniß sie erheischt. Es ist gewiß nur in wenigen großen Städten so leicht, Kollekten und Unterzeichnungen für wohlthätige Zwecke zusammenzubringen; Beyspiele von der außer- ordentlichsten Art sind häufig in diesem Buche vorhanden. Fremde die ohne hinlänglichen Geldvorrath hier ankommen, Leute denen es an Mitteln fehlt, nützliche Unternehmungen zu machen oder sich einem gewissen Zweck zu widmen, finden bey einiger Bekanntschaft im- mer Menschen die sich für sie interessiren und ihrem Bedürfniß oft auf eine Art aushelfen, die ihre Hoffnungen weit übersteigt. Die Fälle von welchen ich Augenzeuge gewesen bin, wür- den dies hinlänglich beglaubigen, wenn es mög- lich wäre, sie anzuführen, ohne Geber und Empfänger zu einer gewissen Publizität zu bringen.
fordert, in ſeine Taſche zu greifen. Wohlha- bende Leute machen ſich’s zum Geſetz, Arme und Gefangene zu beſtimmten Zeiten mit Geld, Kleidungsſtuͤcken und Speiſen zu verſorgen; die Vorraͤthe, welche woͤchentlich und beſon- ders an gewiſſen Feſttagen in den Gefaͤngniſ- ſen abgeliefert werden, ſind oft groͤßer als das Beduͤrfniß ſie erheiſcht. Es iſt gewiß nur in wenigen großen Staͤdten ſo leicht, Kollekten und Unterzeichnungen fuͤr wohlthaͤtige Zwecke zuſammenzubringen; Beyſpiele von der außer- ordentlichſten Art ſind haͤufig in dieſem Buche vorhanden. Fremde die ohne hinlaͤnglichen Geldvorrath hier ankommen, Leute denen es an Mitteln fehlt, nuͤtzliche Unternehmungen zu machen oder ſich einem gewiſſen Zweck zu widmen, finden bey einiger Bekanntſchaft im- mer Menſchen die ſich fuͤr ſie intereſſiren und ihrem Beduͤrfniß oft auf eine Art aushelfen, die ihre Hoffnungen weit uͤberſteigt. Die Faͤlle von welchen ich Augenzeuge geweſen bin, wuͤr- den dies hinlaͤnglich beglaubigen, wenn es moͤg- lich waͤre, ſie anzufuͤhren, ohne Geber und Empfaͤnger zu einer gewiſſen Publizitaͤt zu bringen.
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fordert, in ſeine Taſche zu greifen. Wohlha-
bende Leute machen ſich’s zum Geſetz, Arme
und Gefangene zu beſtimmten Zeiten mit Geld,
Kleidungsſtuͤcken und Speiſen zu verſorgen;
die Vorraͤthe, welche woͤchentlich und beſon-
ders an gewiſſen Feſttagen in den Gefaͤngniſ-
ſen abgeliefert werden, ſind oft groͤßer als das
Beduͤrfniß ſie erheiſcht. Es iſt gewiß nur in
wenigen großen Staͤdten ſo leicht, Kollekten
und Unterzeichnungen fuͤr wohlthaͤtige Zwecke
zuſammenzubringen; Beyſpiele von der außer-
ordentlichſten Art ſind haͤufig in dieſem Buche
vorhanden. Fremde die ohne hinlaͤnglichen
Geldvorrath hier ankommen, Leute denen es
an Mitteln fehlt, nuͤtzliche Unternehmungen
zu machen oder ſich einem gewiſſen Zweck zu
widmen, finden bey einiger Bekanntſchaft im-
mer Menſchen die ſich fuͤr ſie intereſſiren und
ihrem Beduͤrfniß oft auf eine Art aushelfen,
die ihre Hoffnungen weit uͤberſteigt. Die Faͤlle
von welchen ich Augenzeuge geweſen bin, wuͤr-
den dies hinlaͤnglich beglaubigen, wenn es moͤg-
lich waͤre, ſie anzufuͤhren, ohne Geber und
Empfaͤnger zu einer gewiſſen Publizitaͤt zu
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794, S. 518. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg02_1794/536>, abgerufen am 27.11.2024.
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