§. 137. Die lezten Anordnungen und Verheissungen Jesu.
Bei der lezten Zusammenkunft mit seinen Jüngern, welche nach Markus und Lukas mit der Himmelfahrt schloss, lassen die drei ersten Evangelisten (der vierte hat etwas Ähnliches schon bei der ersten Zusammenkunft) Je- sum leztwillige Verordnungen und Verheissungen geben, welche sich auf die Stiftung und Verbreitung des messia- nischen Reichs auf Erden bezogen. -- Was die Verord- nungen betrifft, so ernennt bei Lukas, 24, 47. f. A. G. 1, 8.) Jesus scheidend seine Jünger zu Zeugen seiner Mes- sianität, und beauftragt sie, von Jerusalem an bis an die Enden der Erde in seinem Namen metanoian kai aphesin amartion zu verkündigen. Bei Markus (16, 15. f.) weist er sie an, in alle Welt auszugehen, und die frohe Bot- schaft des durch ihn gestifteten Messiasreichs aller Crea- tur zu bringen; wer glaube und sich taufen lasse, wer- de gerettet, wer aber nicht glaube, (im bevorstehenden messlanischen Gericht) verurtheilt werden. Bei Matthäus (28, 19. f.) werden die Jünger ebenfalls beauftragt, panta [ta] ethne zu Schülern Jesu zu machen, und dabei wird die Taufe nicht bloss beiläufig, wie bei Markus, erwähnt, son- dern als ausdrückliche Verordnung Jesu hervorgehoben, und noch dazu als Taufe eis to onoma tou patros kai tou uiou kai tou agiou pneumatos näher bestimmt.
Was hiebei der universellen Tendenz, welche Jesus seiner Taufe und seinem Reiche gegeben haben soll, im
Dritter Abschnitt.
Fünftes Kapitel. Die Himmelfahrt.
§. 137. Die lezten Anordnungen und Verheissungen Jesu.
Bei der lezten Zusammenkunft mit seinen Jüngern, welche nach Markus und Lukas mit der Himmelfahrt schloſs, lassen die drei ersten Evangelisten (der vierte hat etwas Ähnliches schon bei der ersten Zusammenkunft) Je- sum leztwillige Verordnungen und Verheissungen geben, welche sich auf die Stiftung und Verbreitung des messia- nischen Reichs auf Erden bezogen. — Was die Verord- nungen betrifft, so ernennt bei Lukas, 24, 47. f. A. G. 1, 8.) Jesus scheidend seine Jünger zu Zeugen seiner Mes- sianität, und beauftragt sie, von Jerusalem an bis an die Enden der Erde in seinem Namen μετάνοιαν καὶ ἄφεσιν ἁμαρτιῶν zu verkündigen. Bei Markus (16, 15. f.) weist er sie an, in alle Welt auszugehen, und die frohe Bot- schaft des durch ihn gestifteten Messiasreichs aller Crea- tur zu bringen; wer glaube und sich taufen lasse, wer- de gerettet, wer aber nicht glaube, (im bevorstehenden messlanischen Gericht) verurtheilt werden. Bei Matthäus (28, 19. f.) werden die Jünger ebenfalls beauftragt, πάντα [τἆ] ἔϑνη zu Schülern Jesu zu machen, und dabei wird die Taufe nicht bloſs beiläufig, wie bei Markus, erwähnt, son- dern als ausdrückliche Verordnung Jesu hervorgehoben, und noch dazu als Taufe εἰς τὸ ὄνομα τοῦ πατρὸς καὶ τοῦ υΐοῦ καὶ τοῦ ἁγίου πνεύματος näher bestimmt.
Was hiebei der universellen Tendenz, welche Jesus seiner Taufe und seinem Reiche gegeben haben soll, im
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Dritter Abschnitt.
Fünftes Kapitel.
Die Himmelfahrt.
§. 137.
Die lezten Anordnungen und Verheissungen Jesu.
Bei der lezten Zusammenkunft mit seinen Jüngern,
welche nach Markus und Lukas mit der Himmelfahrt
schloſs, lassen die drei ersten Evangelisten (der vierte hat
etwas Ähnliches schon bei der ersten Zusammenkunft) Je-
sum leztwillige Verordnungen und Verheissungen geben,
welche sich auf die Stiftung und Verbreitung des messia-
nischen Reichs auf Erden bezogen. — Was die Verord-
nungen betrifft, so ernennt bei Lukas, 24, 47. f. A. G. 1,
8.) Jesus scheidend seine Jünger zu Zeugen seiner Mes-
sianität, und beauftragt sie, von Jerusalem an bis an die
Enden der Erde in seinem Namen μετάνοιαν καὶ ἄφεσιν
ἁμαρτιῶν zu verkündigen. Bei Markus (16, 15. f.) weist
er sie an, in alle Welt auszugehen, und die frohe Bot-
schaft des durch ihn gestifteten Messiasreichs aller Crea-
tur zu bringen; wer glaube und sich taufen lasse, wer-
de gerettet, wer aber nicht glaube, (im bevorstehenden
messlanischen Gericht) verurtheilt werden. Bei Matthäus
(28, 19. f.) werden die Jünger ebenfalls beauftragt, πάντα
τἆ ἔϑνη zu Schülern Jesu zu machen, und dabei wird die
Taufe nicht bloſs beiläufig, wie bei Markus, erwähnt, son-
dern als ausdrückliche Verordnung Jesu hervorgehoben,
und noch dazu als Taufe εἰς τὸ ὄνομα τοῦ πατρὸς καὶ τοῦ
υΐοῦ καὶ τοῦ ἁγίου πνεύματος näher bestimmt.
Was hiebei der universellen Tendenz, welche Jesus
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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 2. Tübingen, 1836, S. 664. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus02_1836/683>, abgerufen am 22.11.2024.
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