Herr Struyck meldet noch, daß im Jahr 1738 zu London ein Tractat [g] heraus gekommen, in welchem die Lebens-Zeit der Menschen von 10 bis 15 Jahr auf 28 Jahr, von 15 bis 20 auf 271/2, von 20 bis 25 auf 263/4 Jahr und so weiter gestellet wird, so daß allezeit die folgenden 5 Jahre um 1/4 abnehmen. Da aber solches wieder die Erfahrung streitet, und zwar wieder eine gedoppelte, so ist es freylich nicht der Mühe werth dergleichen zu wieder- legen. Der Engelländer muß nicht gewust haben, was sein grosser Landsmann Halley bereits hierinn geleistet hat.
§. 86.
Halley macht hiebey weiter diese Anmerckung, die allerdings ein reiffes Nachdencken verdienet, daß nemlich der Anwachs der Menschen durch nichts so sehr als durch die vorsichtige Schwierigkeiten aufgehalten werde, die sich die Menschen machen, ehe sie schlüßig werden können sich zu verehligen. Sie sehen vorher und stellen sich die Lasten und Un- ruhen vor, die die Versorgung einer Familie verur- sachet. Nach seiner Breßlauer Tabelle sind über 15 tausend Menschen über 16 und unter 45 Jahr. Hierunter sind nun wenigstens 7 tausend Frauens- Personen, so zum Kinderzeugen tüchtig. Gleich wohl wurden damahls nur jährlich 1238 Kinder gebohren, welches etwa der 6te Theil ist, also daß unter 6 Frauens-Leuten, die Kinder zeugen könten, nur eine jährlich ein Kind zeuget. Wenn sie alle verheyrathet wären, könte es nicht fremde scheinen,
daß
[g]An Essay to ascertain Value of Leases and Annuities for Years and Lives &c. London. 1738. p. 459.
Cap.VI. VII. Q
nach dem verſchiedenem Alter.
Herr Struyck meldet noch, daß im Jahr 1738 zu London ein Tractat [g] heraus gekommen, in welchem die Lebens-Zeit der Menſchen von 10 bis 15 Jahr auf 28 Jahr, von 15 bis 20 auf 27½, von 20 bis 25 auf 26¾ Jahr und ſo weiter geſtellet wird, ſo daß allezeit die folgenden 5 Jahre um ¼ abnehmen. Da aber ſolches wieder die Erfahrung ſtreitet, und zwar wieder eine gedoppelte, ſo iſt es freylich nicht der Muͤhe werth dergleichen zu wieder- legen. Der Engellaͤnder muß nicht gewuſt haben, was ſein groſſer Landsmann Halley bereits hierinn geleiſtet hat.
§. 86.
Halley macht hiebey weiter dieſe Anmerckung, die allerdings ein reiffes Nachdencken verdienet, daß nemlich der Anwachs der Menſchen durch nichts ſo ſehr als durch die vorſichtige Schwierigkeiten aufgehalten werde, die ſich die Menſchen machen, ehe ſie ſchluͤßig werden koͤnnen ſich zu verehligen. Sie ſehen vorher und ſtellen ſich die Laſten und Un- ruhen vor, die die Verſorgung einer Familie verur- ſachet. Nach ſeiner Breßlauer Tabelle ſind uͤber 15 tauſend Menſchen uͤber 16 und unter 45 Jahr. Hierunter ſind nun wenigſtens 7 tauſend Frauens- Perſonen, ſo zum Kinderzeugen tuͤchtig. Gleich wohl wurden damahls nur jaͤhrlich 1238 Kinder gebohren, welches etwa der 6te Theil iſt, alſo daß unter 6 Frauens-Leuten, die Kinder zeugen koͤnten, nur eine jaͤhrlich ein Kind zeuget. Wenn ſie alle verheyrathet waͤren, koͤnte es nicht fremde ſcheinen,
daß
[g]An Eſſay to aſcertain Value of Leaſes and Annuities for Years and Lives &c. London. 1738. p. 459.
Cap.VI. VII. Q
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nach dem verſchiedenem Alter.
Herr Struyck meldet noch, daß im Jahr 1738
zu London ein Tractat [g] heraus gekommen, in
welchem die Lebens-Zeit der Menſchen von 10 bis
15 Jahr auf 28 Jahr, von 15 bis 20 auf 27½,
von 20 bis 25 auf 26¾ Jahr und ſo weiter geſtellet
wird, ſo daß allezeit die folgenden 5 Jahre um ¼
abnehmen. Da aber ſolches wieder die Erfahrung
ſtreitet, und zwar wieder eine gedoppelte, ſo iſt es
freylich nicht der Muͤhe werth dergleichen zu wieder-
legen. Der Engellaͤnder muß nicht gewuſt haben,
was ſein groſſer Landsmann Halley bereits hierinn
geleiſtet hat.
§. 86.
Halley macht hiebey weiter dieſe Anmerckung,
die allerdings ein reiffes Nachdencken verdienet, daß
nemlich der Anwachs der Menſchen durch nichts
ſo ſehr als durch die vorſichtige Schwierigkeiten
aufgehalten werde, die ſich die Menſchen machen,
ehe ſie ſchluͤßig werden koͤnnen ſich zu verehligen.
Sie ſehen vorher und ſtellen ſich die Laſten und Un-
ruhen vor, die die Verſorgung einer Familie verur-
ſachet. Nach ſeiner Breßlauer Tabelle ſind uͤber
15 tauſend Menſchen uͤber 16 und unter 45 Jahr.
Hierunter ſind nun wenigſtens 7 tauſend Frauens-
Perſonen, ſo zum Kinderzeugen tuͤchtig. Gleich
wohl wurden damahls nur jaͤhrlich 1238 Kinder
gebohren, welches etwa der 6te Theil iſt, alſo daß
unter 6 Frauens-Leuten, die Kinder zeugen koͤnten,
nur eine jaͤhrlich ein Kind zeuget. Wenn ſie alle
verheyrathet waͤren, koͤnte es nicht fremde ſcheinen,
daß
[g] An Eſſay to aſcertain Value of Leaſes and Annuities
for Years and Lives &c. London. 1738. p. 459.
Cap. VI. VII. Q
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/289>, abgerufen am 24.11.2024.
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