Zum Beschluß dieses Capitels will ich noch die Anmerckungen des Herrn Struycks von einer im Jahr 1671 errichteten Tontine anführen. Eine Tontine hat dieses mit denen Leib-Renten gemein, daß das Capital, so man einsetzet, verlohren gehet. Darinn aber ist sie unterschieden, daß die Renten, die vom Capital gezahlet werden, so lange fortdauren als noch einer von denen Interessenten übrig, ist und daß die Renten der Absterbenden denen übrig blei- benden zuwachsen. Es ist oben (§. 74.) ein Herr von Varenne angeführet, der nur hundert Thaler eingesetzet, aber zuletzt viele Jahre durch die gantze Rente von 35 tausend Livres gezogen. Dis ist ein Vorzug vor denen Leib-Renten, daß man mit weni- gem ein grosses gewinnen kan. In der Amster- dammer Tontine wurden damahls 50 tausend Gul- den aufgenommen, jeder Posten Einsatz war 250 Gulden oder 125 Thaler. Jährlich wurden 4 tau- send Gulden an die lebende Interressenten ausge- zahlet. Es nahmen viele mehr als einen Posten und bestand die Anzahl der Glieder aus 180 Per- sonen, von denen im Jahr 1738 nach 57 Jahren noch 20 lebten, deren also jeder 200 Gulden zog. Wenn man eine kleine Tontine zu 15 oder 20000 Thaler errichtete, und jeder Einsatz auf 50 Tha- ler gesetzt würde, so würden sich hier Leute gnug da- zu finden Man bekommt gleich Anfangs 5 pro Cent, oder man könte es so machen, daß die Zinsen nach Proportion des Alters eingetheilet würden, da- mit die erwachsenen, die mit einsetzen, dabey profitir- ten, daß anfänglich ein Kind von 10 Jahren 3, ei-
ner
Von Verhaͤltniß der Sterbenden
§. 91.
Zum Beſchluß dieſes Capitels will ich noch die Anmerckungen des Herrn Struycks von einer im Jahr 1671 errichteten Tontine anfuͤhren. Eine Tontine hat dieſes mit denen Leib-Renten gemein, daß das Capital, ſo man einſetzet, verlohren gehet. Darinn aber iſt ſie unterſchieden, daß die Renten, die vom Capital gezahlet werden, ſo lange fortdauren als noch einer von denen Intereſſenten uͤbrig, iſt und daß die Renten der Abſterbenden denen uͤbrig blei- benden zuwachſen. Es iſt oben (§. 74.) ein Herr von Varenne angefuͤhret, der nur hundert Thaler eingeſetzet, aber zuletzt viele Jahre durch die gantze Rente von 35 tauſend Livres gezogen. Dis iſt ein Vorzug vor denen Leib-Renten, daß man mit weni- gem ein groſſes gewinnen kan. In der Amſter- dammer Tontine wurden damahls 50 tauſend Gul- den aufgenommen, jeder Poſten Einſatz war 250 Gulden oder 125 Thaler. Jaͤhrlich wurden 4 tau- ſend Gulden an die lebende Interreſſenten ausge- zahlet. Es nahmen viele mehr als einen Poſten und beſtand die Anzahl der Glieder aus 180 Per- ſonen, von denen im Jahr 1738 nach 57 Jahren noch 20 lebten, deren alſo jeder 200 Gulden zog. Wenn man eine kleine Tontine zu 15 oder 20000 Thaler errichtete, und jeder Einſatz auf 50 Tha- ler geſetzt wuͤrde, ſo wuͤrden ſich hier Leute gnug da- zu finden Man bekommt gleich Anfangs 5 pro Cent, oder man koͤnte es ſo machen, daß die Zinſen nach Proportion des Alters eingetheilet wuͤrden, da- mit die erwachſenen, die mit einſetzen, dabey profitir- ten, daß anfaͤnglich ein Kind von 10 Jahren 3, ei-
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Von Verhaͤltniß der Sterbenden
§. 91.
Zum Beſchluß dieſes Capitels will ich noch die
Anmerckungen des Herrn Struycks von einer im
Jahr 1671 errichteten Tontine anfuͤhren. Eine
Tontine hat dieſes mit denen Leib-Renten gemein,
daß das Capital, ſo man einſetzet, verlohren gehet.
Darinn aber iſt ſie unterſchieden, daß die Renten, die
vom Capital gezahlet werden, ſo lange fortdauren
als noch einer von denen Intereſſenten uͤbrig, iſt und
daß die Renten der Abſterbenden denen uͤbrig blei-
benden zuwachſen. Es iſt oben (§. 74.) ein Herr
von Varenne angefuͤhret, der nur hundert Thaler
eingeſetzet, aber zuletzt viele Jahre durch die gantze
Rente von 35 tauſend Livres gezogen. Dis iſt ein
Vorzug vor denen Leib-Renten, daß man mit weni-
gem ein groſſes gewinnen kan. In der Amſter-
dammer Tontine wurden damahls 50 tauſend Gul-
den aufgenommen, jeder Poſten Einſatz war 250
Gulden oder 125 Thaler. Jaͤhrlich wurden 4 tau-
ſend Gulden an die lebende Interreſſenten ausge-
zahlet. Es nahmen viele mehr als einen Poſten
und beſtand die Anzahl der Glieder aus 180 Per-
ſonen, von denen im Jahr 1738 nach 57 Jahren
noch 20 lebten, deren alſo jeder 200 Gulden zog.
Wenn man eine kleine Tontine zu 15 oder 20000
Thaler errichtete, und jeder Einſatz auf 50 Tha-
ler geſetzt wuͤrde, ſo wuͤrden ſich hier Leute gnug da-
zu finden Man bekommt gleich Anfangs 5 pro
Cent, oder man koͤnte es ſo machen, daß die Zinſen
nach Proportion des Alters eingetheilet wuͤrden, da-
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 252. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/300>, abgerufen am 24.11.2024.
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