Tewes, Hermann: Menschenrassen und Völkertypen. Bd. 2. 2. Aufl. Leipzig, 1913.durch ihre Reinlichkeitsliebe und ihre Mäßigkeit. Und die erstge- Gesetzlich ist dem Japaner die Vielweiberei erlaubt, doch be- durch ihre Reinlichkeitsliebe und ihre Mäßigkeit. Und die erstge- Gesetzlich ist dem Japaner die Vielweiberei erlaubt, doch be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0027" n="— 23 —" corresp="http://gei-digital.gei.de/viewer/image/PPN733267742/00000027"/> durch ihre Reinlichkeitsliebe und ihre Mäßigkeit. Und die erstge-<lb/> nannte Eigenschaft, die mit den religiösen Anschauungen der Japaner<lb/> eng zusammenhängt, ist es, die ihnen unter allen mongolischen Völ-<lb/> kern eine isolierte Stellung verleiht. Rühmenswert sind ferner das<lb/> höfliche und freundliche Benehmen der Japaner im gesellschaftlichen<lb/> Umgange, das heitere, glückliche Familienleben, die Ehrerbietung<lb/> gegen die natürlichen Autoritäten, das Bildungsbestreben und die<lb/> Vaterlandsliebe des japanischen Volkes. Das Vorherrschen des Ver-<lb/> standes, gegen den die Phantasie auffällig zurücktritt, ist eine Eigen-<lb/> tümlichkeit, die wir bei allen Völkern mongolischer Rasse vorfinden.<lb/> Ihre Kunsterzeugnisse zeichnen sich darum wohl durch eine gewisse<lb/> Vollkommenheit, durch Akuratesse aus, lassen aber den idealen<lb/> Schwung vermissen. Neben Talent und Streben macht sich nicht<lb/> selten Oberflächlichkeit und Mangel an schöpferischer Kraft bemerkbar.</p><lb/> <p>Gesetzlich ist dem Japaner die Vielweiberei erlaubt, doch be-<lb/> gnügen sich die meisten mit einer Frau. Männer treten gewöhnlich<lb/> mit dem 20., Mädchen schon mit dem 15. Jahre in die Ehe. Frauen<lb/> und Mädchen genießen in <placeName>Japan</placeName> große Freiheiten, doch lobt man<lb/> ihren züchtigen und eingezogenen Wandel. Die Kinder werden ein-<lb/> fach und naturgemäß erzogen, an den Wechsel der Witterung ge-<lb/> wöhnt und ihren Neigungen und Spielen überlassen. Später besuchen<lb/> sie die <orgName>Volksschule</orgName>. Eine solche findet sich selbst in jedem Dorfe,<lb/> und Unkenntnis im Lesen und Schreiben findet man darum im japa-<lb/> nischen Volke nicht häufig. Die Mädchen erhalten sogar Unterricht<lb/> in den weiblichen Handarbeiten. Um das höhere Schulwesen war<lb/> es bis vor kurzem noch mangelhaft bestellt, sodaß wissensdurstige<lb/> Jünglinge entweder auf Privatlehrer oder eigenes Studium ange-<lb/> wiesen waren. Jetzt beginnt auch der höhere Unterricht sich zu<lb/> heben, und es gibt bereits <orgName>Mittelschulen</orgName>, <orgName>Gymnasien</orgName>, <orgName>höhere Mädchen-<lb/> schulen</orgName> und <orgName>Fachschulen</orgName> der verschiedensten Gattung. In <placeName>Tokio</placeName><lb/> besteht eine <orgName>Universität</orgName>. Für den Besuch derselben wird Kenntnis<lb/> der deutschen Sprache gefordert; in der medizinischen Fakultät sind<lb/> Vorbildung, Methode und Lehrmittel deutsch. Die Gesetze waren bis<lb/> vor kurzem noch sehr streng und setzten auf die meisten schweren<lb/> Verbrechen die Todesstrafe. Letztere galt für entehrend und war<lb/> mit Einziehung des Vermögens verbunden. Als ruhmwürdig galt<lb/> bei vornehmen Japanern eine gewisse Art des Selbstmordes, das<lb/> Harakiri (die Leibaufschneidung), das in gewissen Fällen gesetzlich<lb/> geboten war oder gewählt wurde, weil man einen ehrenvollen Tod<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [— 23 —/0027]
durch ihre Reinlichkeitsliebe und ihre Mäßigkeit. Und die erstge-
nannte Eigenschaft, die mit den religiösen Anschauungen der Japaner
eng zusammenhängt, ist es, die ihnen unter allen mongolischen Völ-
kern eine isolierte Stellung verleiht. Rühmenswert sind ferner das
höfliche und freundliche Benehmen der Japaner im gesellschaftlichen
Umgange, das heitere, glückliche Familienleben, die Ehrerbietung
gegen die natürlichen Autoritäten, das Bildungsbestreben und die
Vaterlandsliebe des japanischen Volkes. Das Vorherrschen des Ver-
standes, gegen den die Phantasie auffällig zurücktritt, ist eine Eigen-
tümlichkeit, die wir bei allen Völkern mongolischer Rasse vorfinden.
Ihre Kunsterzeugnisse zeichnen sich darum wohl durch eine gewisse
Vollkommenheit, durch Akuratesse aus, lassen aber den idealen
Schwung vermissen. Neben Talent und Streben macht sich nicht
selten Oberflächlichkeit und Mangel an schöpferischer Kraft bemerkbar.
Gesetzlich ist dem Japaner die Vielweiberei erlaubt, doch be-
gnügen sich die meisten mit einer Frau. Männer treten gewöhnlich
mit dem 20., Mädchen schon mit dem 15. Jahre in die Ehe. Frauen
und Mädchen genießen in Japan große Freiheiten, doch lobt man
ihren züchtigen und eingezogenen Wandel. Die Kinder werden ein-
fach und naturgemäß erzogen, an den Wechsel der Witterung ge-
wöhnt und ihren Neigungen und Spielen überlassen. Später besuchen
sie die Volksschule. Eine solche findet sich selbst in jedem Dorfe,
und Unkenntnis im Lesen und Schreiben findet man darum im japa-
nischen Volke nicht häufig. Die Mädchen erhalten sogar Unterricht
in den weiblichen Handarbeiten. Um das höhere Schulwesen war
es bis vor kurzem noch mangelhaft bestellt, sodaß wissensdurstige
Jünglinge entweder auf Privatlehrer oder eigenes Studium ange-
wiesen waren. Jetzt beginnt auch der höhere Unterricht sich zu
heben, und es gibt bereits Mittelschulen, Gymnasien, höhere Mädchen-
schulen und Fachschulen der verschiedensten Gattung. In Tokio
besteht eine Universität. Für den Besuch derselben wird Kenntnis
der deutschen Sprache gefordert; in der medizinischen Fakultät sind
Vorbildung, Methode und Lehrmittel deutsch. Die Gesetze waren bis
vor kurzem noch sehr streng und setzten auf die meisten schweren
Verbrechen die Todesstrafe. Letztere galt für entehrend und war
mit Einziehung des Vermögens verbunden. Als ruhmwürdig galt
bei vornehmen Japanern eine gewisse Art des Selbstmordes, das
Harakiri (die Leibaufschneidung), das in gewissen Fällen gesetzlich
geboten war oder gewählt wurde, weil man einen ehrenvollen Tod
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung: Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-07-21T13:10:17Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Maret Keller, Christian Wachter, Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-07-21T13:10:17Z)
CLARIN-D: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: ignoriert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): keine Angabe; i/j in Fraktur: wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: wie Vorlage; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |