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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Handarbeiten.
viel möglich auch beim Bau gewisser Früchte, besonders des Flachses und Hanfes,
und in der Ernte gebraucht werden, im Winter aber spinnen. Man rechnet in guten
Stallfütterungswirthschaften auf 50 große Kühe drei Mägde, wovon eine als Mol-
kenfrau oder Meyersche die Aufsicht über die anderen führt. In einigen Gegenden
hält man ungleich mehrere; auf 10 Kühe eine Magd, die ihnen dann aber das Fut-
ter zutragen und ausmisten sollen, welches beides in Wirthschaften von mittlerer
Größe vortheilhafter auf andere Weise geschieht. In den großen Holländereien der
Koppelwirthschaft wird nur auf 25 Kühe eine Magd gehalten. In großen Wirth-
schaften wird noch eine besondere Magd zu den Hausarbeiten erfordert.

Ein Schweinehirte oder Schweinemeister ist bei einer erheblichen
Schweinezucht nöthig, und dieser Zweig ist nicht so unbedeutend, daß man ihn einem
alten Weibe oder Jungen überlassen dürfte.

Ueber die Haltung des Schäfers und der Schäferknechte kann erst im
Abschnitte von der Schäferei gesprochen werden, indem seine Haltungs- und Löh-
nungsart sehr verschieden eingerichtet ist. Bei der allgemeinen ökonomischen Berech-
nung kömmt er nur in Betracht, in sofern er Geldlohn oder Deputat erhält.

Dann wird mehrentheils ein Ackervoigt, Meier, Oberknecht, Vor-
pflüger
gehalten, der insbesondere bei den Ochsenpflügen mit Tagelöhnern vorar-
beitet, auch bei der Ernte und andern Arbeiten mitarbeitend das Ganze in Ordnung
hält. Er soll zugleich die sämmtlichen Ackergeschirre im Stande erhalten, und neue
verfertigen. In großen Wirthschaften wird aber außer jenem oft noch ein besonderer
Baumeier gehalten, der hauptsächlich die Gestellarbeiten macht, und zugleich die
Hofarbeiten, Reparaturen und kleinen Bauten besorgt.

Ein oder mehrere Hofknechte, die bei allen vorfallenden Arbeiten zu Hülfe kom-
men, werden noch zuweilen gehalten; häufiger aber doch durch sichere Tagelöhner,
wenn man diese anders haben kann, ersetzt.

§. 193.

Dieses Gesinde wohnt entweder auf dem Hofe, wird daselbst beköstigt und inSpeisung auf
dem Hofe
oder Deputat.

allen Bedürfnissen unterhalten, und ist dann in der Regel unverheirathet. Oder es
wird ihm zu seiner Nahrung ein gewisses Deputat verabreicht, und wohnt dann meh-
rentheils in besondern Gebäuden und ist verheirathet. Jene Unterhaltungsart ist

Handarbeiten.
viel moͤglich auch beim Bau gewiſſer Fruͤchte, beſonders des Flachſes und Hanfes,
und in der Ernte gebraucht werden, im Winter aber ſpinnen. Man rechnet in guten
Stallfuͤtterungswirthſchaften auf 50 große Kuͤhe drei Maͤgde, wovon eine als Mol-
kenfrau oder Meyerſche die Aufſicht uͤber die anderen fuͤhrt. In einigen Gegenden
haͤlt man ungleich mehrere; auf 10 Kuͤhe eine Magd, die ihnen dann aber das Fut-
ter zutragen und ausmiſten ſollen, welches beides in Wirthſchaften von mittlerer
Groͤße vortheilhafter auf andere Weiſe geſchieht. In den großen Hollaͤndereien der
Koppelwirthſchaft wird nur auf 25 Kuͤhe eine Magd gehalten. In großen Wirth-
ſchaften wird noch eine beſondere Magd zu den Hausarbeiten erfordert.

Ein Schweinehirte oder Schweinemeiſter iſt bei einer erheblichen
Schweinezucht noͤthig, und dieſer Zweig iſt nicht ſo unbedeutend, daß man ihn einem
alten Weibe oder Jungen uͤberlaſſen duͤrfte.

Ueber die Haltung des Schaͤfers und der Schaͤferknechte kann erſt im
Abſchnitte von der Schaͤferei geſprochen werden, indem ſeine Haltungs- und Loͤh-
nungsart ſehr verſchieden eingerichtet iſt. Bei der allgemeinen oͤkonomiſchen Berech-
nung koͤmmt er nur in Betracht, in ſofern er Geldlohn oder Deputat erhaͤlt.

Dann wird mehrentheils ein Ackervoigt, Meier, Oberknecht, Vor-
pfluͤger
gehalten, der insbeſondere bei den Ochſenpfluͤgen mit Tageloͤhnern vorar-
beitet, auch bei der Ernte und andern Arbeiten mitarbeitend das Ganze in Ordnung
haͤlt. Er ſoll zugleich die ſaͤmmtlichen Ackergeſchirre im Stande erhalten, und neue
verfertigen. In großen Wirthſchaften wird aber außer jenem oft noch ein beſonderer
Baumeier gehalten, der hauptſaͤchlich die Geſtellarbeiten macht, und zugleich die
Hofarbeiten, Reparaturen und kleinen Bauten beſorgt.

Ein oder mehrere Hofknechte, die bei allen vorfallenden Arbeiten zu Huͤlfe kom-
men, werden noch zuweilen gehalten; haͤufiger aber doch durch ſichere Tageloͤhner,
wenn man dieſe anders haben kann, erſetzt.

§. 193.

Dieſes Geſinde wohnt entweder auf dem Hofe, wird daſelbſt bekoͤſtigt und inSpeiſung auf
dem Hofe
oder Deputat.

allen Beduͤrfniſſen unterhalten, und iſt dann in der Regel unverheirathet. Oder es
wird ihm zu ſeiner Nahrung ein gewiſſes Deputat verabreicht, und wohnt dann meh-
rentheils in beſondern Gebaͤuden und iſt verheirathet. Jene Unterhaltungsart iſt

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[143/0173] Handarbeiten. viel moͤglich auch beim Bau gewiſſer Fruͤchte, beſonders des Flachſes und Hanfes, und in der Ernte gebraucht werden, im Winter aber ſpinnen. Man rechnet in guten Stallfuͤtterungswirthſchaften auf 50 große Kuͤhe drei Maͤgde, wovon eine als Mol- kenfrau oder Meyerſche die Aufſicht uͤber die anderen fuͤhrt. In einigen Gegenden haͤlt man ungleich mehrere; auf 10 Kuͤhe eine Magd, die ihnen dann aber das Fut- ter zutragen und ausmiſten ſollen, welches beides in Wirthſchaften von mittlerer Groͤße vortheilhafter auf andere Weiſe geſchieht. In den großen Hollaͤndereien der Koppelwirthſchaft wird nur auf 25 Kuͤhe eine Magd gehalten. In großen Wirth- ſchaften wird noch eine beſondere Magd zu den Hausarbeiten erfordert. Ein Schweinehirte oder Schweinemeiſter iſt bei einer erheblichen Schweinezucht noͤthig, und dieſer Zweig iſt nicht ſo unbedeutend, daß man ihn einem alten Weibe oder Jungen uͤberlaſſen duͤrfte. Ueber die Haltung des Schaͤfers und der Schaͤferknechte kann erſt im Abſchnitte von der Schaͤferei geſprochen werden, indem ſeine Haltungs- und Loͤh- nungsart ſehr verſchieden eingerichtet iſt. Bei der allgemeinen oͤkonomiſchen Berech- nung koͤmmt er nur in Betracht, in ſofern er Geldlohn oder Deputat erhaͤlt. Dann wird mehrentheils ein Ackervoigt, Meier, Oberknecht, Vor- pfluͤger gehalten, der insbeſondere bei den Ochſenpfluͤgen mit Tageloͤhnern vorar- beitet, auch bei der Ernte und andern Arbeiten mitarbeitend das Ganze in Ordnung haͤlt. Er ſoll zugleich die ſaͤmmtlichen Ackergeſchirre im Stande erhalten, und neue verfertigen. In großen Wirthſchaften wird aber außer jenem oft noch ein beſonderer Baumeier gehalten, der hauptſaͤchlich die Geſtellarbeiten macht, und zugleich die Hofarbeiten, Reparaturen und kleinen Bauten beſorgt. Ein oder mehrere Hofknechte, die bei allen vorfallenden Arbeiten zu Huͤlfe kom- men, werden noch zuweilen gehalten; haͤufiger aber doch durch ſichere Tageloͤhner, wenn man dieſe anders haben kann, erſetzt. §. 193. Dieſes Geſinde wohnt entweder auf dem Hofe, wird daſelbſt bekoͤſtigt und in allen Beduͤrfniſſen unterhalten, und iſt dann in der Regel unverheirathet. Oder es wird ihm zu ſeiner Nahrung ein gewiſſes Deputat verabreicht, und wohnt dann meh- rentheils in beſondern Gebaͤuden und iſt verheirathet. Jene Unterhaltungsart iſt Speiſung auf dem Hofe oder Deputat.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/173>, abgerufen am 21.11.2024.