Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Direktion der Wirthschaft. stenbeamter zugesellt. Sie sind in sofern dem obersten Beamten untergeord-net, daß ersterer nur auf Anweisung desselben Ausgaben macht, und ihm Einnah- men täglich anzeigen muß. Dagegen hat der Oberbeamte mit der Einnahme und Ausgabe des Geldes durchaus nichts zu thun, als daß er die Kasse nachsieht, und wenn sich das Geld darin angehäuft hat, es in großen Summen gegen Quit- tung herausnimmt. Auf gleiche Weise verhält sich's mit dem über die Vorräthe gesetzten Beam- Man hat sich dadurch gegen Unrechtlichkeiten und Betrügereien noch mehr A a 2
Direktion der Wirthſchaft. ſtenbeamter zugeſellt. Sie ſind in ſofern dem oberſten Beamten untergeord-net, daß erſterer nur auf Anweiſung deſſelben Ausgaben macht, und ihm Einnah- men taͤglich anzeigen muß. Dagegen hat der Oberbeamte mit der Einnahme und Ausgabe des Geldes durchaus nichts zu thun, als daß er die Kaſſe nachſieht, und wenn ſich das Geld darin angehaͤuft hat, es in großen Summen gegen Quit- tung herausnimmt. Auf gleiche Weiſe verhaͤlt ſich’s mit dem uͤber die Vorraͤthe geſetzten Beam- Man hat ſich dadurch gegen Unrechtlichkeiten und Betruͤgereien noch mehr A a 2
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Direktion der Wirthſchaft.
ſtenbeamter zugeſellt. Sie ſind in ſofern dem oberſten Beamten untergeord-
net, daß erſterer nur auf Anweiſung deſſelben Ausgaben macht, und ihm Einnah-
men taͤglich anzeigen muß. Dagegen hat der Oberbeamte mit der Einnahme und
Ausgabe des Geldes durchaus nichts zu thun, als daß er die Kaſſe nachſieht, und
wenn ſich das Geld darin angehaͤuft hat, es in großen Summen gegen Quit-
tung herausnimmt.
Auf gleiche Weiſe verhaͤlt ſich’s mit dem uͤber die Vorraͤthe geſetzten Beam-
ten, der alle Erzeugniſſe der Wirthſchaft einnimmt und ausgiebt, und auch fuͤr die
Anſchaffung des Fehlenden ſorgt. Er muß aber darin die Anweiſung des Ober-
beamten genau befolgen, dieſe Anweiſungen, wie an manchen Orten gebraͤuchlich
iſt, ſchriftlich von ihm in Empfang nehmen, und ſolche Zettel als Belege ſeiner
Rechnung aufbewahren.
Man hat ſich dadurch gegen Unrechtlichkeiten und Betruͤgereien noch mehr
zu ſichern geglaubt, daß man dieſes Perſonal noch mit einem oder mehreren Kon-
trolleurs und Gegenſchreibern vergroͤßerte. Nach verſchiedenen Einrichtungen die-
ſer Art, die mir bekannt ſind, muͤſſen dadurch alle Geſchaͤfte auf eine hoͤchſt nach-
theilige Weiſe vervielfacht und aufgehalten werden, ſo daß uͤber die Form das
Weſen der Wirthſchaft nothwendig leiden muß, und daß ſich kaum eine ſo be-
traͤchtliche Veruntreuung denken laͤßt, die den reellen Nachtheil, welcher hieraus
entſteht, uͤberwoͤge. Die Ausgabe eines Scheffels Getreide muß von vier bis
fuͤnf Haͤnden atteſtirt werden, und drei Perſonen muͤſſen erſt mit ihren Schluͤſſeln
ſich verſammeln, um zu einem Vorrathe gelangen zu koͤnnen. Ueberdem aber
glaube ich, daß eine ſolche Einrichtung bei allen ihren Formalitaͤten zu Verun-
treuungen eher anreize, als davon zuruͤckhalte. Perſonen, die uͤber Verun-
treuungen immer wachen ſollen, oder denen ſie immer zugetrauet werden, werden
mit dem Begriff davon ſo vertraut, daß ſie den Abſcheu, welchen jeder ehrliche
Mann dagegen hat, nur zu leicht verlieren, und iſt es nun bei einem ſolchen Per-
ſonale einmal dahin gekommen, daß einer dem andern etwas nachgeſehen hat, ſo
wird dieſer jenem ſo viel mehr nachſehen muͤſſen, und ſo wird es bald keine beſſer
organiſirte Diebesbande geben, wie dieſe ſich kontrollirende Geſellſchaft, und es
wird dann beinahe unmoͤglich, ſie des augenſcheinlichſten Betruges zu uͤberfuͤhren,
weil ſie nun, ihrer allgemeinen Straͤflichkeit wegen, alle fuͤr einen Mann ſtehen,
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