Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.der Futterung und des Viehstandes. Morgen halten 120 sechzehnfüßige Quadratruthen, der Fuß aber ist kleiner als der §. 290. Man nimmt es gewöhnlich als Grundsatz an, daß, wie bei der Winterfutte- §. 291. Eine große Benutzung durch das Vieh und einen wohlfeilen Dünger gebenDünger aus §. 292. Müßte das Vieh allein um des Düngers willen gehalten werden, so würdeVortheilhaf- N n 2
der Futterung und des Viehſtandes. Morgen halten 120 ſechzehnfuͤßige Quadratruthen, der Fuß aber iſt kleiner als der §. 290. Man nimmt es gewoͤhnlich als Grundſatz an, daß, wie bei der Winterfutte- §. 291. Eine große Benutzung durch das Vieh und einen wohlfeilen Duͤnger gebenDuͤnger aus §. 292. Muͤßte das Vieh allein um des Duͤngers willen gehalten werden, ſo wuͤrdeVortheilhaf- N n 2
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der Futterung und des Viehſtandes.
Morgen halten 120 ſechzehnfuͤßige Quadratruthen, der Fuß aber iſt kleiner als der
rheinlaͤndiſche.
§. 290.
Man nimmt es gewoͤhnlich als Grundſatz an, daß, wie bei der Winterfutte-
rung ſo auch bei der Weide, 10 Schafe einer Kuh gleich zu rechnen ſeyen. Es iſt
aber dabei Ruͤckſicht auf die Art der Weide zu nehmen. Denn es giebt Hoͤhewei-
den, die recht gut 10 Schafe, aber nicht eine Kuh auf gleicher Flaͤche wuͤrden er-
naͤhren koͤnnen, und es giebt andere nur fuͤr Rindvieh, durchaus nicht fuͤr Schafe
geeignete. Aber es kommt auch die Race des Viehes ſehr in Betracht, und die
Benutzung, welche man davon berechnet. Wo veredeltes Schafvieh einen ſtarken
Wollertrag geben ſoll, da wird eine gewoͤhnliche Kuhweide kaum auf 7 Schafe
zureichen, und auf der andern Seite wird man von einer ſchweren Kuh wenig
Nutzen haben auf einer Weide, die fuͤr 15 Schafe allenfalls zureichte. Dieſer
Unterſchied, der nur bei einem gegebenen Lokale beurtheilt werden kann, kommt
deshalb bei unſerer allgemeinen Berechnung der Verhaͤltniſſe nicht in Betracht,
und wir nehmen jenen erſten Satz als den im Durchſchnitt paſſendſten an.
§. 291.
Eine große Benutzung durch das Vieh und einen wohlfeilen Duͤnger geben
die Abfaͤlle der mit der Landwirthſchaft zu verbindenden techniſchen Gewerbe, die
deshalb nirgends einen ſo großen Vortheil als in dieſer Verbindung gewaͤhren
koͤnnen. Dies wird noch mehr der Fall ſeyn, wenn wir nicht das leichter ver-
fuͤhrbare Korn, ſondern die in ungeheurer Maſſe zu gewinnenden ſaftigen Ge-
waͤchſe dazu waͤhlen, in welchen Faͤllen durchaus kein ſtaͤdtiſcher Betrieb wegen
der Wohlfeilheit des Materials und der hoͤheren Benutzung des Abfalls gegen den
laͤndlichen wird beſtehen koͤnnen. Der bei der Branntweinbrennerei aus Kar-
toffeln, Runkeln und Moͤhren erfolgende Abfall ſcheint nach Verhaͤltniß der
Nahrhaftigkeit des Materials noch groͤßer und kraͤftiger zu ſeyn, als bei der Bren-
nerei aus Getreide.
Duͤnger aus
dem Abfalle
der Brannt-
weinbrennerei
u. ſ. w.
§. 292.
Muͤßte das Vieh allein um des Duͤngers willen gehalten werden, ſo wuͤrde
dieſer und die darauf beruhende vegetabiliſche Produktion unerſchwinglich koſtbar
werden. Sollte das Nutzvieh durch thieriſche Produktion den Aufwand, welchen
Vortheilhaf-
teſte Erzeu-
gung des
Duͤngers
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