legten Kapitale. Deshalb ist auch nächst der Unfähigkeit der Subjekte der Mangel des in die Landwirthschaft belegten Kapitals der Hauptgrund ihrer Unvollkommen- heit gewesen.
§. 47.
Wir verstehen unter Kapital im Allgemeinen das, was man nach dem gewöhnli- chen Sprachgebrauche Vermögen nennt: ein jedes Gut, welches durch eignen Ge- brauch oder Verleihung an andere, dem Eigenthümer ein Einkommen oder Rente giebt, und sehen nicht darauf, wie es ursprünglich hervorgebracht worden; ob durch Natur oder durch Arbeit.
Die meisten pflegen zwar nur den durch Arbeit hervorgebrachten und gesammel- ten Vorrath nutzbarer Güter -- deren Werth durch das Geld repräsentirt und aus- gedrückt wird -- Kapital zu nennen. Aber theils ist der Antheil oft nicht auszu- mitteln, den die Natur oder Arbeit an einem Gute gehabt hat, z. B. bei einem Bergwerke, Steinbruche, oder urbar gemachtem, der Natur durch Kunst abgewon- nenem Boden; theils ist es dem jetzigen Zustande der bürgerlichen Gesellschaft, wo man den Boden, von der Natur dargeboten, nicht in Besitz nehmen, sondern ihn allein gegen ein anderes eigentliches Kapital eintauschen kann, angemessener, auch den Grund und Boden zum Kapital zu rechnen. Ueberdem wird es uns so eine kla- rere Ansicht des landwirthschaftlichen Gewerbsbetriebes geben.
Der verewigte Kraus hat in seiner durch den Kammer-Präsidenten von Auerswaldt herausgegebenen Staats-Wirthschaft meines Erachtens am besten unterschieden, indem er den Werth der Landgüter zum Vermögen der Na- tion rechnet, aber nicht zum Verlag. Nirgends sind die gegenseitigen Verhält- nisse der Landwirthschaft, des Staats und des National-Vermögens klarer und praktischer behandelt, wie hier; und ich würde meine Begriffe ganz in die seinigen gefügt haben, wenn ich dieses Werk vor Ausarbeitung dieses Kapitels gelesen hätte. Es wird aber jedem Leser leicht fallen, dieses zu thun. In Ansehung der Resultate kommen wir auf eins hinaus.
§. 48.
Das im Ackerbau angelegte Kapital ist nach dieser Bestimmung dreierlei Art: 1) das Grundkapital, 2) das stehende Kapital, 3) das umlaufende oder Betriebskapital.
§. 49.
Das Kapital.
legten Kapitale. Deshalb iſt auch naͤchſt der Unfaͤhigkeit der Subjekte der Mangel des in die Landwirthſchaft belegten Kapitals der Hauptgrund ihrer Unvollkommen- heit geweſen.
§. 47.
Wir verſtehen unter Kapital im Allgemeinen das, was man nach dem gewoͤhnli- chen Sprachgebrauche Vermoͤgen nennt: ein jedes Gut, welches durch eignen Ge- brauch oder Verleihung an andere, dem Eigenthuͤmer ein Einkommen oder Rente giebt, und ſehen nicht darauf, wie es urſpruͤnglich hervorgebracht worden; ob durch Natur oder durch Arbeit.
Die meiſten pflegen zwar nur den durch Arbeit hervorgebrachten und geſammel- ten Vorrath nutzbarer Guͤter — deren Werth durch das Geld repraͤſentirt und aus- gedruͤckt wird — Kapital zu nennen. Aber theils iſt der Antheil oft nicht auszu- mitteln, den die Natur oder Arbeit an einem Gute gehabt hat, z. B. bei einem Bergwerke, Steinbruche, oder urbar gemachtem, der Natur durch Kunſt abgewon- nenem Boden; theils iſt es dem jetzigen Zuſtande der buͤrgerlichen Geſellſchaft, wo man den Boden, von der Natur dargeboten, nicht in Beſitz nehmen, ſondern ihn allein gegen ein anderes eigentliches Kapital eintauſchen kann, angemeſſener, auch den Grund und Boden zum Kapital zu rechnen. Ueberdem wird es uns ſo eine kla- rere Anſicht des landwirthſchaftlichen Gewerbsbetriebes geben.
Der verewigte Kraus hat in ſeiner durch den Kammer-Praͤſidenten von Auerswaldt herausgegebenen Staats-Wirthſchaft meines Erachtens am beſten unterſchieden, indem er den Werth der Landguͤter zum Vermoͤgen der Na- tion rechnet, aber nicht zum Verlag. Nirgends ſind die gegenſeitigen Verhaͤlt- niſſe der Landwirthſchaft, des Staats und des National-Vermoͤgens klarer und praktiſcher behandelt, wie hier; und ich wuͤrde meine Begriffe ganz in die ſeinigen gefuͤgt haben, wenn ich dieſes Werk vor Ausarbeitung dieſes Kapitels geleſen haͤtte. Es wird aber jedem Leſer leicht fallen, dieſes zu thun. In Anſehung der Reſultate kommen wir auf eins hinaus.
§. 48.
Das im Ackerbau angelegte Kapital iſt nach dieſer Beſtimmung dreierlei Art: 1) das Grundkapital, 2) das ſtehende Kapital, 3) das umlaufende oder Betriebskapital.
§. 49.
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Das Kapital.
legten Kapitale. Deshalb iſt auch naͤchſt der Unfaͤhigkeit der Subjekte der Mangel
des in die Landwirthſchaft belegten Kapitals der Hauptgrund ihrer Unvollkommen-
heit geweſen.
§. 47.
Wir verſtehen unter Kapital im Allgemeinen das, was man nach dem gewoͤhnli-
chen Sprachgebrauche Vermoͤgen nennt: ein jedes Gut, welches durch eignen Ge-
brauch oder Verleihung an andere, dem Eigenthuͤmer ein Einkommen oder Rente
giebt, und ſehen nicht darauf, wie es urſpruͤnglich hervorgebracht worden; ob durch
Natur oder durch Arbeit.
Die meiſten pflegen zwar nur den durch Arbeit hervorgebrachten und geſammel-
ten Vorrath nutzbarer Guͤter — deren Werth durch das Geld repraͤſentirt und aus-
gedruͤckt wird — Kapital zu nennen. Aber theils iſt der Antheil oft nicht auszu-
mitteln, den die Natur oder Arbeit an einem Gute gehabt hat, z. B. bei einem
Bergwerke, Steinbruche, oder urbar gemachtem, der Natur durch Kunſt abgewon-
nenem Boden; theils iſt es dem jetzigen Zuſtande der buͤrgerlichen Geſellſchaft, wo
man den Boden, von der Natur dargeboten, nicht in Beſitz nehmen, ſondern ihn
allein gegen ein anderes eigentliches Kapital eintauſchen kann, angemeſſener, auch
den Grund und Boden zum Kapital zu rechnen. Ueberdem wird es uns ſo eine kla-
rere Anſicht des landwirthſchaftlichen Gewerbsbetriebes geben.
Der verewigte Kraus hat in ſeiner durch den Kammer-Praͤſidenten von
Auerswaldt herausgegebenen Staats-Wirthſchaft meines Erachtens am
beſten unterſchieden, indem er den Werth der Landguͤter zum Vermoͤgen der Na-
tion rechnet, aber nicht zum Verlag. Nirgends ſind die gegenſeitigen Verhaͤlt-
niſſe der Landwirthſchaft, des Staats und des National-Vermoͤgens klarer und
praktiſcher behandelt, wie hier; und ich wuͤrde meine Begriffe ganz in die ſeinigen
gefuͤgt haben, wenn ich dieſes Werk vor Ausarbeitung dieſes Kapitels geleſen haͤtte.
Es wird aber jedem Leſer leicht fallen, dieſes zu thun. In Anſehung der Reſultate
kommen wir auf eins hinaus.
§. 48.
Das im Ackerbau angelegte Kapital iſt nach dieſer Beſtimmung dreierlei Art:
1) das Grundkapital, 2) das ſtehende Kapital, 3) das umlaufende
oder Betriebskapital.
§. 49.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/54>, abgerufen am 16.02.2025.
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