Das Grundkapital ist demnach dasjenige, wodurch sich der Landwirth inGrundkapital. Besitz eines Landguts gesetzt hat oder setzen kann. Es ist der Werth des im Besitz genommenen oder zu nehmenden Grundes und Bodens. Der allgemeinen Observanz nach und mit zureichendem Grunde werden auch die Wirthschaftsgebäude und Alles auf dem Boden feststehende hierher gerechnet. Außerdem aber auch alle dem Gute anklebenden Gerechtsame, sie mögen unmittelbaren Bezug auf die Landwirthschaft haben, oder nicht.
Dieses Grundkapital oder der Werth des Landguts ist nicht gleichbleibend, son- dern veränderlich, theils durch äußere Umstände in Hinsicht seines Verhältnisses ge- gen den Werth anderer Dinge oder des Geldes; theils aber und hauptsächlich in und durch sich selbst. Die Werthsveränderungen letzterer Art nennt man Meliora- tionen oder Deteriorationen. Durch Meliorationen wird das in ein Gut belegte Kapital eben sowohl, als durch den Ankauf eines neuen Grundes und Bo- dens vermehrt.
§. 50.
Das stehende Kapital besteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-Stehendes Kapital. wirthschaft nöthigen Dinge, und ist zu deren Ankauf verwandt.
Es wird gewöhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptsäch- lich das Zug- und beständige Nutzvieh, das Ackergeräth und Geschirr gerechnet. Nach dem Gebrauche einiger Länder werden dazu auch die Einsaat, die nach der Jahrszeit schon vollführte Bestellung des Feldes, und die von einer Ernte bis zur andern zum Wirthschaftsbetrieb erforderlichen selbst gewonnenen Konsumtibilien ge- rechnet. Eigentlich gehörte letzteres aber zu der folgenden Art des Kapitals.
§. 51.
Das umlaufende oder Betriebskapital, womit das Gesinde, die Ar-Betriebskapi- tal. beiter, die anzukaufenden Bedürfnisse, das wechselnde Mastvieh u. s. w. bezahlt werden, besteht in dem Geldvorrathe, welcher dazu in der Kasse bereit liegen muß, oder in den Natural-Vorräthen, die man liegen hat, um dieses Geld daraus lösen zu können.
Von diesem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder des Inventariums, welches seiner Natur nach sich immer verschlechtert, bestritten
Erster Theil. D
Das Kapital.
§. 49.
Das Grundkapital iſt demnach dasjenige, wodurch ſich der Landwirth inGrundkapital. Beſitz eines Landguts geſetzt hat oder ſetzen kann. Es iſt der Werth des im Beſitz genommenen oder zu nehmenden Grundes und Bodens. Der allgemeinen Obſervanz nach und mit zureichendem Grunde werden auch die Wirthſchaftsgebaͤude und Alles auf dem Boden feſtſtehende hierher gerechnet. Außerdem aber auch alle dem Gute anklebenden Gerechtſame, ſie moͤgen unmittelbaren Bezug auf die Landwirthſchaft haben, oder nicht.
Dieſes Grundkapital oder der Werth des Landguts iſt nicht gleichbleibend, ſon- dern veraͤnderlich, theils durch aͤußere Umſtaͤnde in Hinſicht ſeines Verhaͤltniſſes ge- gen den Werth anderer Dinge oder des Geldes; theils aber und hauptſaͤchlich in und durch ſich ſelbſt. Die Werthsveraͤnderungen letzterer Art nennt man Meliora- tionen oder Deteriorationen. Durch Meliorationen wird das in ein Gut belegte Kapital eben ſowohl, als durch den Ankauf eines neuen Grundes und Bo- dens vermehrt.
§. 50.
Das ſtehende Kapital beſteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-Stehendes Kapital. wirthſchaft noͤthigen Dinge, und iſt zu deren Ankauf verwandt.
Es wird gewoͤhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptſaͤch- lich das Zug- und beſtaͤndige Nutzvieh, das Ackergeraͤth und Geſchirr gerechnet. Nach dem Gebrauche einiger Laͤnder werden dazu auch die Einſaat, die nach der Jahrszeit ſchon vollfuͤhrte Beſtellung des Feldes, und die von einer Ernte bis zur andern zum Wirthſchaftsbetrieb erforderlichen ſelbſt gewonnenen Konſumtibilien ge- rechnet. Eigentlich gehoͤrte letzteres aber zu der folgenden Art des Kapitals.
§. 51.
Das umlaufende oder Betriebskapital, womit das Geſinde, die Ar-Betriebskapi- tal. beiter, die anzukaufenden Beduͤrfniſſe, das wechſelnde Maſtvieh u. ſ. w. bezahlt werden, beſteht in dem Geldvorrathe, welcher dazu in der Kaſſe bereit liegen muß, oder in den Natural-Vorraͤthen, die man liegen hat, um dieſes Geld daraus loͤſen zu koͤnnen.
Von dieſem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder des Inventariums, welches ſeiner Natur nach ſich immer verſchlechtert, beſtritten
Erſter Theil. D
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0055"n="25"/><fwplace="top"type="header">Das Kapital.</fw><lb/><divn="4"><head>§. 49.</head><lb/><p>Das <hirendition="#g">Grundkapital</hi> iſt demnach dasjenige, wodurch ſich der Landwirth in<noteplace="right">Grundkapital.</note><lb/>
Beſitz eines Landguts geſetzt hat oder ſetzen kann. Es iſt der Werth des im Beſitz<lb/>
genommenen oder zu nehmenden Grundes und Bodens. Der allgemeinen Obſervanz<lb/>
nach und mit zureichendem Grunde werden auch die Wirthſchaftsgebaͤude und Alles<lb/>
auf dem Boden feſtſtehende hierher gerechnet. Außerdem aber auch alle dem Gute<lb/>
anklebenden Gerechtſame, ſie moͤgen unmittelbaren Bezug auf die Landwirthſchaft<lb/>
haben, oder nicht.</p><lb/><p>Dieſes Grundkapital oder der Werth des Landguts iſt nicht gleichbleibend, ſon-<lb/>
dern veraͤnderlich, theils durch aͤußere Umſtaͤnde in Hinſicht ſeines Verhaͤltniſſes ge-<lb/>
gen den Werth anderer Dinge oder des Geldes; theils aber und hauptſaͤchlich in und<lb/>
durch ſich ſelbſt. Die Werthsveraͤnderungen letzterer Art nennt man <hirendition="#g">Meliora-<lb/>
tionen</hi> oder <hirendition="#g">Deteriorationen</hi>. Durch Meliorationen wird das in ein Gut<lb/>
belegte Kapital eben ſowohl, als durch den Ankauf eines neuen Grundes und Bo-<lb/>
dens vermehrt.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 50.</head><lb/><p>Das <hirendition="#g">ſtehende Kapital</hi> beſteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-<noteplace="right">Stehendes<lb/>
Kapital.</note><lb/>
wirthſchaft noͤthigen Dinge, und iſt zu deren Ankauf verwandt.</p><lb/><p>Es wird gewoͤhnlich das <hirendition="#g">Inventarium</hi> genannt, und dazu wird hauptſaͤch-<lb/>
lich das Zug- und beſtaͤndige Nutzvieh, das Ackergeraͤth und Geſchirr gerechnet.<lb/>
Nach dem Gebrauche einiger Laͤnder werden dazu auch die Einſaat, die nach der<lb/>
Jahrszeit ſchon vollfuͤhrte Beſtellung des Feldes, und die von einer Ernte bis zur<lb/>
andern zum Wirthſchaftsbetrieb erforderlichen ſelbſt gewonnenen Konſumtibilien ge-<lb/>
rechnet. Eigentlich gehoͤrte letzteres aber zu der folgenden Art des Kapitals.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 51.</head><lb/><p>Das <hirendition="#g">umlaufende</hi> oder <hirendition="#g">Betriebskapital</hi>, womit das Geſinde, die Ar-<noteplace="right">Betriebskapi-<lb/>
tal.</note><lb/>
beiter, die anzukaufenden Beduͤrfniſſe, das wechſelnde Maſtvieh u. ſ. w. bezahlt<lb/>
werden, beſteht in dem Geldvorrathe, welcher dazu in der Kaſſe bereit liegen muß,<lb/>
oder in den Natural-Vorraͤthen, die man liegen hat, um dieſes Geld daraus loͤſen<lb/>
zu koͤnnen.</p><lb/><p>Von dieſem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder<lb/>
des Inventariums, welches ſeiner Natur nach ſich immer verſchlechtert, beſtritten<lb/><fwplace="bottom"type="sig">Erſter Theil. D</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[25/0055]
Das Kapital.
§. 49.
Das Grundkapital iſt demnach dasjenige, wodurch ſich der Landwirth in
Beſitz eines Landguts geſetzt hat oder ſetzen kann. Es iſt der Werth des im Beſitz
genommenen oder zu nehmenden Grundes und Bodens. Der allgemeinen Obſervanz
nach und mit zureichendem Grunde werden auch die Wirthſchaftsgebaͤude und Alles
auf dem Boden feſtſtehende hierher gerechnet. Außerdem aber auch alle dem Gute
anklebenden Gerechtſame, ſie moͤgen unmittelbaren Bezug auf die Landwirthſchaft
haben, oder nicht.
Grundkapital.
Dieſes Grundkapital oder der Werth des Landguts iſt nicht gleichbleibend, ſon-
dern veraͤnderlich, theils durch aͤußere Umſtaͤnde in Hinſicht ſeines Verhaͤltniſſes ge-
gen den Werth anderer Dinge oder des Geldes; theils aber und hauptſaͤchlich in und
durch ſich ſelbſt. Die Werthsveraͤnderungen letzterer Art nennt man Meliora-
tionen oder Deteriorationen. Durch Meliorationen wird das in ein Gut
belegte Kapital eben ſowohl, als durch den Ankauf eines neuen Grundes und Bo-
dens vermehrt.
§. 50.
Das ſtehende Kapital beſteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-
wirthſchaft noͤthigen Dinge, und iſt zu deren Ankauf verwandt.
Stehendes
Kapital.
Es wird gewoͤhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptſaͤch-
lich das Zug- und beſtaͤndige Nutzvieh, das Ackergeraͤth und Geſchirr gerechnet.
Nach dem Gebrauche einiger Laͤnder werden dazu auch die Einſaat, die nach der
Jahrszeit ſchon vollfuͤhrte Beſtellung des Feldes, und die von einer Ernte bis zur
andern zum Wirthſchaftsbetrieb erforderlichen ſelbſt gewonnenen Konſumtibilien ge-
rechnet. Eigentlich gehoͤrte letzteres aber zu der folgenden Art des Kapitals.
§. 51.
Das umlaufende oder Betriebskapital, womit das Geſinde, die Ar-
beiter, die anzukaufenden Beduͤrfniſſe, das wechſelnde Maſtvieh u. ſ. w. bezahlt
werden, beſteht in dem Geldvorrathe, welcher dazu in der Kaſſe bereit liegen muß,
oder in den Natural-Vorraͤthen, die man liegen hat, um dieſes Geld daraus loͤſen
zu koͤnnen.
Betriebskapi-
tal.
Von dieſem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder
des Inventariums, welches ſeiner Natur nach ſich immer verſchlechtert, beſtritten
Erſter Theil. D
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/55>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.