Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Werthschätzung eines Landguts. a) starken Weizenboden, der in diesem Sinne wohl nur in angeschwemmten b) Weizenacker schlechthin, wenn er nur nach der Düngung Weizen und nach 2) Gerstacker. Bei dieser und der folgenden Klasse wird nicht auf die erste a) starken Gerstboden, der bei sechsjähriger Düngung zweimal nach der Win- b) schwacher Gerstboden, der nur in der zweiten Frucht nach dem Dünger, Wo große und kleine Gerste gebaut wird, nennt man jenen auch großen Gerst-, 3) Haferacker, welcher nach der Winterung Hafer trägt. Eigentlich gehört in a) starkes Haferland, welches bei neunjähriger Düngung jedesmal nach der b) mittleres Haferland, welches man im achten Jahre nach der Düngung c) schwaches Haferland, dem man nur einmal unter diesen Umständen Hafer Erster Theil. F
Werthſchaͤtzung eines Landguts. a) ſtarken Weizenboden, der in dieſem Sinne wohl nur in angeſchwemmten b) Weizenacker ſchlechthin, wenn er nur nach der Duͤngung Weizen und nach 2) Gerſtacker. Bei dieſer und der folgenden Klaſſe wird nicht auf die erſte a) ſtarken Gerſtboden, der bei ſechsjaͤhriger Duͤngung zweimal nach der Win- b) ſchwacher Gerſtboden, der nur in der zweiten Frucht nach dem Duͤnger, Wo große und kleine Gerſte gebaut wird, nennt man jenen auch großen Gerſt-, 3) Haferacker, welcher nach der Winterung Hafer traͤgt. Eigentlich gehoͤrt in a) ſtarkes Haferland, welches bei neunjaͤhriger Duͤngung jedesmal nach der b) mittleres Haferland, welches man im achten Jahre nach der Duͤngung c) ſchwaches Haferland, dem man nur einmal unter dieſen Umſtaͤnden Hafer Erſter Theil. F
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Werthſchaͤtzung eines Landguts.
a) ſtarken Weizenboden, der in dieſem Sinne wohl nur in angeſchwemmten
Stromniederungen vorkommt;
b) Weizenacker ſchlechthin, wenn er nur nach der Duͤngung Weizen und nach
der zweiten ungeduͤngten Brache Rocken tragen kann.
2) Gerſtacker. Bei dieſer und der folgenden Klaſſe wird nicht auf die erſte
oder Winterfrucht, ſondern nur auf die zweite oder Sommerfrucht Ruͤckſicht genom-
men. Man unterſcheidet auch hier
a) ſtarken Gerſtboden, der bei ſechsjaͤhriger Duͤngung zweimal nach der Win-
terung Gerſte traͤgt. Da manche annehmen, daß ein ſolcher Boden ſich in der erſten
Saat auch zum Weizen qualifizire, ſo ſetzen ihn mit dieſem in eine Klaſſe. Andere
aber unterſcheiden ihn richtiger davon, indem mancher Boden der Gerſte ungemein
zutraͤglich, fuͤr den Weizen aber nicht ſo geeignet ſeyn kann, daß er ihn mit groͤßerem
Vortheil wie Rocken truͤge. Dagegen kann der gebundene, dem Weizen mehr als
dem Rocken zuſagende Boden fuͤr die Gerſte minder geeignet ſeyn, und mit weit groͤ-
ßerem Vortheil in jeder Saat Hafer tragen.
b) ſchwacher Gerſtboden, der nur in der zweiten Frucht nach dem Duͤnger,
Gerſte traͤgt, dem man in der vierten aber Hafer, obwohl mit geringem Erfolge
tragen laͤßt.
Wo große und kleine Gerſte gebaut wird, nennt man jenen auch großen Gerſt-,
dieſen kleinen Gerſtboden.
3) Haferacker, welcher nach der Winterung Hafer traͤgt. Eigentlich gehoͤrt in
dieſe Klaſſe nur der zaͤhe, ſogenannte kalkgruͤndige Boden; denn jeder andere, der
mit Vortheil Hafer traͤgt, waͤre bei gehoͤriger Kultur auch im Stande, Gerſte zu
tragen. Im Allgemeinen ſetzt man aber auch denjenigen Boden in dieſe Klaſſe, den
man fuͤr Gerſte zu leicht oder zu loſe haͤlt. Man unterſcheidet
a) ſtarkes Haferland, welches bei neunjaͤhriger Duͤngung jedesmal nach der
Winterung, alſo dreimal Hafer traͤgt.
b) mittleres Haferland, welches man im achten Jahre nach der Duͤngung
ruhen laͤßt.
c) ſchwaches Haferland, dem man nur einmal unter dieſen Umſtaͤnden Hafer
abnimmt.
Erſter Theil. F
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