Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Werthschätzung eines Landguts. Ueber die Benutzung der Dienste wird übrigens im Kapitel von der Arbeit ge- §. 102. Eine wichtige Rücksicht bei der Schätzung eines Landguts ist die Lage derDie Lage der In einigen Gegenden ist die Zerstückelung und Vermengung der zu verschiede- Deshalb ist der Werth solcher zerstückelten Grundstücke, nach der Ueberzeugung J 2
Werthſchaͤtzung eines Landguts. Ueber die Benutzung der Dienſte wird uͤbrigens im Kapitel von der Arbeit ge- §. 102. Eine wichtige Ruͤckſicht bei der Schaͤtzung eines Landguts iſt die Lage derDie Lage der In einigen Gegenden iſt die Zerſtuͤckelung und Vermengung der zu verſchiede- Deshalb iſt der Werth ſolcher zerſtuͤckelten Grundſtuͤcke, nach der Ueberzeugung J 2
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Werthſchaͤtzung eines Landguts.
Ueber die Benutzung der Dienſte wird uͤbrigens im Kapitel von der Arbeit ge-
handelt werden.
§. 102.
Eine wichtige Ruͤckſicht bei der Schaͤtzung eines Landguts iſt die Lage der
Grundſtuͤcke gegen einander.
Die Lage der
Grundſtuͤcke.
In einigen Gegenden iſt die Zerſtuͤckelung und Vermengung der zu verſchiede-
nen Guͤtern gehoͤrigen, oder der herrſchaftlichen mit den baͤuerlichen, faſt allgemein.
Der Grund dieſer Zerſtuͤckelung mag vor Alters in der Unwiſſenheit gelegen haben,
wie man bei Theilung einer Feldmark eine gewiſſe Gleichheit der Looſe ausmitteln ſollte,
oder aber in andern Ruͤckſichten, welche zu jener Zeit wichtiger als eine gehoͤrige Be-
ſtellung des Feldes ſchienen. Jetzt macht dieſe Einrichtung eine hohe Stufe der
____kultur, wo ſie nicht abgeaͤndert wird, durchaus unerreichbar. Die Bearbei-
tung des Feldes iſt vielen Schwierigkeiten und Zwange unterworfen, kann auf kleinen
Breiten nie in der Vollkommenheit, wie auf großen geſchehen. Der Zeitverluſt, der
durch das Umherziehen von einem Felde zum andern verurſacht wird, iſt betraͤchtlich,
und es iſt weder eine zureichende Aufſicht auf die Arbeiter und Kontrolle der geſchehe-
nen Arbeiten, noch ein zutreffender Voranſchlag der Zeit und Kraft, welche zur Be-
ſtellung des Feldes noͤthig ſeyn wird, moͤglich. Durch die Scheidungen der Acker-
felder, durch Raine — die doch noͤthig bleiben, wenn die Graͤnzen nicht verletzt
werden ſollen — geht ein betraͤchtlicher Raum verloren. Die Vertilgung des einge-
ſaamten Unkrauts wird dem Einzelnen unmoͤglich. Die oft ſo nuͤtzlichen Befriedi-
gungen fallen weg, ſo daß man der Zerſtoͤrung des zahmen und des wilden Viehes,
ſelbſt der Menſchen, nicht wehren kann. Auch die nothwendigen Begrabungen zur
Ableitung der ſchaͤdlichen Feuchtigkeit koͤnnen von dem Einzelnen nicht bewerkſtelligt
werden, und werden von der Gemeinde hoͤchſt ſelten zweckmaͤßig veranſtaltet und er-
halten. Aber, was der Hauptnachtheil iſt, die Weide iſt nicht privativ, und kann
nicht privativ benutzt werden. Deshalb iſt man an das eingefuͤhrte, mehrentheils
hoͤchſt fehlerhafte und mit einer zweckmaͤßigen Benutzung unvereinbarliche Feldſyſtem
gebunden, und alle weſentliche Verbeſſerungen werden unmoͤglich.
Deshalb iſt der Werth ſolcher zerſtuͤckelten Grundſtuͤcke, nach der Ueberzeugung
aller rationellen Landwirthe, unter der Haͤlfte des Werths der zuſammen liegenden
und privativen. Ein ſolcher wird ſich daher fuͤr den Ankauf eines Guts dieſer Art
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