Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Werthschätzung eines Landguts. immer scheuen, wenn er nicht die sichere Aussicht hat, einen Ackerumsatz bewirken,und seine Grundstücke, wo nicht sämmtlich, doch in beträchtlichen Privativen und einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu können. Vergl. Englische Landwirthschaft, 2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324. Wenn ein Landgut seine Grundstücke in völligem Zusammenhange, oder doch in §. 103. Lage des Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthschaftshofes findet sich nur zu Es ist dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthschaftshofes Werthſchaͤtzung eines Landguts. immer ſcheuen, wenn er nicht die ſichere Ausſicht hat, einen Ackerumſatz bewirken,und ſeine Grundſtuͤcke, wo nicht ſaͤmmtlich, doch in betraͤchtlichen Privativen und einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu koͤnnen. Vergl. Engliſche Landwirthſchaft, 2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324. Wenn ein Landgut ſeine Grundſtuͤcke in voͤlligem Zuſammenhange, oder doch in §. 103. Lage des Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthſchaftshofes findet ſich nur zu Es iſt dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthſchaftshofes <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0098" n="68"/><fw place="top" type="header">Werthſchaͤtzung eines Landguts.</fw><lb/> immer ſcheuen, wenn er nicht die ſichere Ausſicht hat, einen Ackerumſatz bewirken,<lb/> und ſeine Grundſtuͤcke, wo nicht ſaͤmmtlich, doch in betraͤchtlichen Privativen und<lb/> einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu koͤnnen. Vergl. Engliſche Landwirthſchaft,<lb/> 2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324.</p><lb/> <p>Wenn ein Landgut ſeine Grundſtuͤcke in voͤlligem Zuſammenhange, oder doch in<lb/> betraͤchtlichen Koppeln oder Marken hat, ſo kommt die Figur des Ganzen ſehr in<lb/> Betracht. Je naͤher ſie dem Zirkel oder dem Quadrate kommt, um deſto beſſer iſt es,<lb/> und ein Areal, was eine lange ſchmale Figur bildet, hat manche Unbequemlichkeiten,<lb/> und laͤßt keine zweckmaͤßige Einrichtung der Schlaͤge zu.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 103.</head><lb/> <p><note place="left">Lage des<lb/> Hofes.</note>Dann iſt es von großer Wichtigkeit fuͤr den Wirthſchaftsbetrieb, wenn der<lb/> Wirthſchaftshof faſt in der Mitte der ganzen Feldmark, oder in gleicher Entfernung<lb/> von allen Laͤndereien liegt. Wenn die Eintheilung der Schlaͤge ſo gemacht werden<lb/> kann, daß ſie alle auf den Wirthſchaftshof zuſtoßen, und auch die entfernteſten<lb/> Graͤnzen des einen nicht betraͤchtlich weiter, wie die des andern ſind, ſo iſt die Lage<lb/> am vollkommenſten, weil dann eine ſolche Einrichtung getroffen werden kann, bei<lb/> welcher eine gleiche Vertheilung der Arbeiten, mit gleichen Kraͤften, durch alle Jahre<lb/> Statt findet; wogegen man bei einer betraͤchtlich groͤßern Entfernung eines Schla-<lb/> ges nur mit Beſorglichkeit an das Jahr gedenken kann, wo er geduͤngt werden, vor-<lb/> zuͤgliche Arbeit erhalten, oder etwa zum Futterſchlage dienen ſoll.</p><lb/> <p>Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthſchaftshofes findet ſich nur zu<lb/> haͤufig, da man in den Zeiten, wo die Ritterguͤter zuerſt bebauet wurden, ganz an-<lb/> dere Ruͤckſichten zu nehmen hatte, als die Bequemlichkeit der Bewirthſchaftung,<lb/> und nachher ſelten ganze Hoͤfe, ſondern mehrentheils nur einzeln Gebaͤude neu erbaut<lb/> wurden, die man, um ſie in Verbindung mit den alten zu erhalten, beſtaͤndig auf<lb/> den vorigen Platz ſetzte.</p><lb/> <p>Es iſt dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthſchaftshofes<lb/> oder Vorwerks abzuhelfen, und es iſt oft wichtig genug, um ſich hierzu entſchließen<lb/> zu muͤſſen; welches man dann aber bei der Schaͤtzung eines Guts fuͤr ſich in Abſchlag<lb/> zu bringen hat.</p> </div><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [68/0098]
Werthſchaͤtzung eines Landguts.
immer ſcheuen, wenn er nicht die ſichere Ausſicht hat, einen Ackerumſatz bewirken,
und ſeine Grundſtuͤcke, wo nicht ſaͤmmtlich, doch in betraͤchtlichen Privativen und
einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu koͤnnen. Vergl. Engliſche Landwirthſchaft,
2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324.
Wenn ein Landgut ſeine Grundſtuͤcke in voͤlligem Zuſammenhange, oder doch in
betraͤchtlichen Koppeln oder Marken hat, ſo kommt die Figur des Ganzen ſehr in
Betracht. Je naͤher ſie dem Zirkel oder dem Quadrate kommt, um deſto beſſer iſt es,
und ein Areal, was eine lange ſchmale Figur bildet, hat manche Unbequemlichkeiten,
und laͤßt keine zweckmaͤßige Einrichtung der Schlaͤge zu.
§. 103.
Dann iſt es von großer Wichtigkeit fuͤr den Wirthſchaftsbetrieb, wenn der
Wirthſchaftshof faſt in der Mitte der ganzen Feldmark, oder in gleicher Entfernung
von allen Laͤndereien liegt. Wenn die Eintheilung der Schlaͤge ſo gemacht werden
kann, daß ſie alle auf den Wirthſchaftshof zuſtoßen, und auch die entfernteſten
Graͤnzen des einen nicht betraͤchtlich weiter, wie die des andern ſind, ſo iſt die Lage
am vollkommenſten, weil dann eine ſolche Einrichtung getroffen werden kann, bei
welcher eine gleiche Vertheilung der Arbeiten, mit gleichen Kraͤften, durch alle Jahre
Statt findet; wogegen man bei einer betraͤchtlich groͤßern Entfernung eines Schla-
ges nur mit Beſorglichkeit an das Jahr gedenken kann, wo er geduͤngt werden, vor-
zuͤgliche Arbeit erhalten, oder etwa zum Futterſchlage dienen ſoll.
Lage des
Hofes.
Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthſchaftshofes findet ſich nur zu
haͤufig, da man in den Zeiten, wo die Ritterguͤter zuerſt bebauet wurden, ganz an-
dere Ruͤckſichten zu nehmen hatte, als die Bequemlichkeit der Bewirthſchaftung,
und nachher ſelten ganze Hoͤfe, ſondern mehrentheils nur einzeln Gebaͤude neu erbaut
wurden, die man, um ſie in Verbindung mit den alten zu erhalten, beſtaͤndig auf
den vorigen Platz ſetzte.
Es iſt dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthſchaftshofes
oder Vorwerks abzuhelfen, und es iſt oft wichtig genug, um ſich hierzu entſchließen
zu muͤſſen; welches man dann aber bei der Schaͤtzung eines Guts fuͤr ſich in Abſchlag
zu bringen hat.
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