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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Uebergang in eine neue Wirthschaftsart.
Wickenschlag der Hackfruchtschlag größtentheils ausgedüngt werden kann. Dieses
Jahr hat schon seine 2 Kleeschläge, aber noch nicht an der rechten Stelle und folg-
lich noch nicht im vollen Ertrage. Es fängt mit dem Erbsenbau in c. an.

Das vierte Jahr wird seinen Dünger über drei Schläge verbreiten, aber frei-
lich ihn noch nicht stark geben, und von g. nur einen Theil zu Bohnen düngen kön-
nen. Der übrige Theil muß reine Brache bleiben, da er schon zu sehr entkräftet ist.
Es ist jetzt, ein nach der Regel der Fruchtfolge entstandenes Kleefeld da.

Das fünfte Jahr wird die Schläge h. e. und c. ausdüngen können, und durch
seinen Futter- und Strohertrag nur so viel Mist liefern, daß im sechsten Jahre die
Hackfrüchte auf einem stark angegriffenen Schlage eine kräftige, die Bohnen und
Wicken aber eine zureichende Düngung erhalten.

Nun wird die Dungkraft der Wirthschaft den Anbau der edleren Früchte und
der Handelsgewächse bald rathsam machen.

Im sechsten Jahre sind 4 Winterungsschläge angegeben. Wenn das der Ar-
beit wegen schwierig scheint, so hängt es von jedem ab, einen, z. B. den Kleestop-
pelschlag, zur Sömmerung zu bestimmen. Oft ist aber die Bestellung der Winte-
rung nach angemessenen Vorfrüchten nicht schwierig.

§. 404.

Wenn bei einem Uebergange aus der gewöhnlichen Koppelwirthschaft zu ei-Uebergang zu
einer Weide-
wirthschaft
nach der Regel
des Frucht-
wechsels.

nem regelmäßigen Fruchtwechsel Weideschläge bleiben sollen, so muß dahin gese-
hen werden, daß sie zusammenhängend bleiben, was bei der völligen Stallfutte-
rungswirthschaft nicht nöthig, auch oft nicht zweckmäßig ist. Wie dabei, jedoch unter
verschiedenen Modifikationen, zu verfahren sey, zeigt E. in dem Uebergange einer
zehnschlägigen Koppelwirthschaft zu der Fruchtfolge, die No. 9. der tabellarisch be-
rechneten Wirthschaften hatte.

Im ersten Jahre wird der vorletzte Weideschlag i. zu Hafer umgebrochen, der
eigentliche Brachschlag k. ebenfalls; letzterer erhält den Dünger und wird nach
und nach mit Wicken besäet. Gegen den Dreeschhafer wird die Sömmerung in b.
aufgeopfert und dieser Schlag als Mürbebrache behandelt. Dagegen bleibt c. für
dieses eine Jahr zur Weide liegen, damit es auch an Weide nicht fehlen möge,
ungeachtet die Wicken derselben beträchtlich zu Hülfe kommen.

Im zweiten Jahre wird a. gebrachet. Die Winterung in b. wird freilich,
weil sie mager ist, etwas zurückschlagen, aber durch die in k. ersetzt werden. Der
Dünger von dem vorjährigen Klee- und Wickenschlage wird so weit reichen, daß ein
beträchtlicher Theil von c. mit Hackfrüchten bestellt werden kann. Es bleiben nur

Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart.
Wickenſchlag der Hackfruchtſchlag groͤßtentheils ausgeduͤngt werden kann. Dieſes
Jahr hat ſchon ſeine 2 Kleeſchlaͤge, aber noch nicht an der rechten Stelle und folg-
lich noch nicht im vollen Ertrage. Es faͤngt mit dem Erbſenbau in c. an.

Das vierte Jahr wird ſeinen Duͤnger uͤber drei Schlaͤge verbreiten, aber frei-
lich ihn noch nicht ſtark geben, und von g. nur einen Theil zu Bohnen duͤngen koͤn-
nen. Der uͤbrige Theil muß reine Brache bleiben, da er ſchon zu ſehr entkraͤftet iſt.
Es iſt jetzt, ein nach der Regel der Fruchtfolge entſtandenes Kleefeld da.

Das fuͤnfte Jahr wird die Schlaͤge h. e. und c. ausduͤngen koͤnnen, und durch
ſeinen Futter- und Strohertrag nur ſo viel Miſt liefern, daß im ſechſten Jahre die
Hackfruͤchte auf einem ſtark angegriffenen Schlage eine kraͤftige, die Bohnen und
Wicken aber eine zureichende Duͤngung erhalten.

Nun wird die Dungkraft der Wirthſchaft den Anbau der edleren Fruͤchte und
der Handelsgewaͤchſe bald rathſam machen.

Im ſechſten Jahre ſind 4 Winterungsſchlaͤge angegeben. Wenn das der Ar-
beit wegen ſchwierig ſcheint, ſo haͤngt es von jedem ab, einen, z. B. den Kleeſtop-
pelſchlag, zur Soͤmmerung zu beſtimmen. Oft iſt aber die Beſtellung der Winte-
rung nach angemeſſenen Vorfruͤchten nicht ſchwierig.

§. 404.

Wenn bei einem Uebergange aus der gewoͤhnlichen Koppelwirthſchaft zu ei-Uebergang zu
einer Weide-
wirthſchaft
nach der Regel
des Frucht-
wechſels.

nem regelmaͤßigen Fruchtwechſel Weideſchlaͤge bleiben ſollen, ſo muß dahin geſe-
hen werden, daß ſie zuſammenhaͤngend bleiben, was bei der voͤlligen Stallfutte-
rungswirthſchaft nicht noͤthig, auch oft nicht zweckmaͤßig iſt. Wie dabei, jedoch unter
verſchiedenen Modifikationen, zu verfahren ſey, zeigt E. in dem Uebergange einer
zehnſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft zu der Fruchtfolge, die No. 9. der tabellariſch be-
rechneten Wirthſchaften hatte.

Im erſten Jahre wird der vorletzte Weideſchlag i. zu Hafer umgebrochen, der
eigentliche Brachſchlag k. ebenfalls; letzterer erhaͤlt den Duͤnger und wird nach
und nach mit Wicken beſaͤet. Gegen den Dreeſchhafer wird die Soͤmmerung in b.
aufgeopfert und dieſer Schlag als Muͤrbebrache behandelt. Dagegen bleibt c. fuͤr
dieſes eine Jahr zur Weide liegen, damit es auch an Weide nicht fehlen moͤge,
ungeachtet die Wicken derſelben betraͤchtlich zu Huͤlfe kommen.

Im zweiten Jahre wird a. gebrachet. Die Winterung in b. wird freilich,
weil ſie mager iſt, etwas zuruͤckſchlagen, aber durch die in k. erſetzt werden. Der
Duͤnger von dem vorjaͤhrigen Klee- und Wickenſchlage wird ſo weit reichen, daß ein
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[39/0083] Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart. Wickenſchlag der Hackfruchtſchlag groͤßtentheils ausgeduͤngt werden kann. Dieſes Jahr hat ſchon ſeine 2 Kleeſchlaͤge, aber noch nicht an der rechten Stelle und folg- lich noch nicht im vollen Ertrage. Es faͤngt mit dem Erbſenbau in c. an. Das vierte Jahr wird ſeinen Duͤnger uͤber drei Schlaͤge verbreiten, aber frei- lich ihn noch nicht ſtark geben, und von g. nur einen Theil zu Bohnen duͤngen koͤn- nen. Der uͤbrige Theil muß reine Brache bleiben, da er ſchon zu ſehr entkraͤftet iſt. Es iſt jetzt, ein nach der Regel der Fruchtfolge entſtandenes Kleefeld da. Das fuͤnfte Jahr wird die Schlaͤge h. e. und c. ausduͤngen koͤnnen, und durch ſeinen Futter- und Strohertrag nur ſo viel Miſt liefern, daß im ſechſten Jahre die Hackfruͤchte auf einem ſtark angegriffenen Schlage eine kraͤftige, die Bohnen und Wicken aber eine zureichende Duͤngung erhalten. Nun wird die Dungkraft der Wirthſchaft den Anbau der edleren Fruͤchte und der Handelsgewaͤchſe bald rathſam machen. Im ſechſten Jahre ſind 4 Winterungsſchlaͤge angegeben. Wenn das der Ar- beit wegen ſchwierig ſcheint, ſo haͤngt es von jedem ab, einen, z. B. den Kleeſtop- pelſchlag, zur Soͤmmerung zu beſtimmen. Oft iſt aber die Beſtellung der Winte- rung nach angemeſſenen Vorfruͤchten nicht ſchwierig. §. 404. Wenn bei einem Uebergange aus der gewoͤhnlichen Koppelwirthſchaft zu ei- nem regelmaͤßigen Fruchtwechſel Weideſchlaͤge bleiben ſollen, ſo muß dahin geſe- hen werden, daß ſie zuſammenhaͤngend bleiben, was bei der voͤlligen Stallfutte- rungswirthſchaft nicht noͤthig, auch oft nicht zweckmaͤßig iſt. Wie dabei, jedoch unter verſchiedenen Modifikationen, zu verfahren ſey, zeigt E. in dem Uebergange einer zehnſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft zu der Fruchtfolge, die No. 9. der tabellariſch be- rechneten Wirthſchaften hatte. Uebergang zu einer Weide- wirthſchaft nach der Regel des Frucht- wechſels. Im erſten Jahre wird der vorletzte Weideſchlag i. zu Hafer umgebrochen, der eigentliche Brachſchlag k. ebenfalls; letzterer erhaͤlt den Duͤnger und wird nach und nach mit Wicken beſaͤet. Gegen den Dreeſchhafer wird die Soͤmmerung in b. aufgeopfert und dieſer Schlag als Muͤrbebrache behandelt. Dagegen bleibt c. fuͤr dieſes eine Jahr zur Weide liegen, damit es auch an Weide nicht fehlen moͤge, ungeachtet die Wicken derſelben betraͤchtlich zu Huͤlfe kommen. Im zweiten Jahre wird a. gebrachet. Die Winterung in b. wird freilich, weil ſie mager iſt, etwas zuruͤckſchlagen, aber durch die in k. erſetzt werden. Der Duͤnger von dem vorjaͤhrigen Klee- und Wickenſchlage wird ſo weit reichen, daß ein betraͤchtlicher Theil von c. mit Hackfruͤchten beſtellt werden kann. Es bleiben nur

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/83>, abgerufen am 21.11.2024.