Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.Abwässerung. 1) In Auffangegräben. 2) In Abzugsgräben. Die erstern, durch welche das von der Höhe sich herabziehende Wasser aufgefan- Die Abzugsgräben, welche bestimmt sind, das Wasser unmittelbar oder aus §. 239. Anlegung der Abwaͤſſerung. 1) In Auffangegraͤben. 2) In Abzugsgraͤben. Die erſtern, durch welche das von der Hoͤhe ſich herabziehende Waſſer aufgefan- Die Abzugsgraͤben, welche beſtimmt ſind, das Waſſer unmittelbar oder aus §. 239. Anlegung der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0170" n="148"/> <fw place="top" type="header">Abwaͤſſerung.</fw><lb/> <list> <item>1) <hi rendition="#g">In Auffangegraͤben.</hi></item><lb/> <item>2) <hi rendition="#g">In Abzugsgraͤben.</hi></item> </list><lb/> <p>Die erſtern, durch welche das von der Hoͤhe ſich herabziehende Waſſer aufgefan-<lb/> gen und von der niedriger liegenden Flaͤche abgeſchnitten werden ſoll, muͤſſen den Ab-<lb/> hang der Gegend quer durchſchneiden, und der Regel nach oder in den bei weitem<lb/> meiſten Faͤllen mit ihrer Sohle ganz horizontal ſtehen, oder, wie man es nennt,<lb/> ein todtes Niveau haben. Dieſe Sohle muß aber in einer etwas niedrigern Horizon-<lb/> tallinie liegen, als der Grund, worauf oder worin das abzufuͤhrende Waſſer ſtehet.</p><lb/> <p>Die Abzugsgraͤben, welche beſtimmt ſind, das Waſſer unmittelbar oder aus<lb/> jenen Auffangegraͤben abzuleiten, ziehen ſich den Abhang herab, und haben in ihrer<lb/> Sohle einiges Gefaͤlle. Dieſes Gefaͤlle braucht aber in den meiſten Faͤllen nicht ſtark<lb/> zu ſeyn, und man nimmt im Durchſchnitt auf 20 Ruthen 1 Zoll als zureichend an.<lb/> Ja es iſt oftmals noͤthig, ein ſtaͤrkeres Gefaͤlle bei ihrer Anlegung zu verhuͤten, weil<lb/> ſie dadurch leicht ausgeriſſen werden koͤnnen. Dieſerwegen wird es zuweilen ſogar<lb/> nothwendig, den Graben laͤnger zu machen, und ihn an einem geringeren Abhange<lb/> nach ſeinem Ende hinzuziehen.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 239.</head><lb/> <p><note place="left">Anlegung der<lb/> Graben.</note>Zuvoͤrderſt muß bei Anlegung der Graͤben die Tiefe der Sohle oder des Bodens<lb/> des Grabens und die Breite deſſelben an dieſer Sohle ausgemittelt werden. Die<lb/> Tiefe unter der Oberflaͤche des Bodens wird durch das Nivellement an jeder Stelle<lb/> ausgemittelt, und die Breite oder die Staͤrke des Profils durch die Maſſe des abzu-<lb/> fuͤhrenden Waſſers beſtimmt. Der Graben wird alſo, da ſeine Sohle horizontal und<lb/> zuweilen mit einigen Gefaͤllen laufen ſoll, ſo wie er durch eine ſich erhebende oder ſen-<lb/> kende Oberflaͤche durchgefuͤhrt werden muß, eine verſchiedene Tiefe erhalten, welche<lb/> man mittelſt des Nivellements auf jedem Punkte genau beſtimmen kann. Nach der<lb/> Tiefe des Grabens aber und nach der Breite ſeiner Sohle muß ſich die obere Breite<lb/> des Grabens richten, damit die Waͤnde deſſelben die gehoͤrige Abdachung bekommen.<lb/> In einer feſten ſtehenden Erdart nimmt man das Verhaͤltniß gewoͤhnlich ſo an: daß die<lb/> obere Breite des Grabens das doppelte Maaß der Tiefe deſſelben ſammt der Breite der<lb/> Sohle ausmache. Wenn alſo ein Graben 3 Fuß tief und ſeine Sohle 2 Fuß breit iſt,<lb/> ſo muß er oben 3 + 3 + 2 = 8 Fuß Breite haben. Hebt ſich die Oberflaͤche,<lb/> durch welche er in horizontaler Tiefe durchgefuͤhrt werden muß, um 1 Fuß, ſo muß<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [148/0170]
Abwaͤſſerung.
1) In Auffangegraͤben.
2) In Abzugsgraͤben.
Die erſtern, durch welche das von der Hoͤhe ſich herabziehende Waſſer aufgefan-
gen und von der niedriger liegenden Flaͤche abgeſchnitten werden ſoll, muͤſſen den Ab-
hang der Gegend quer durchſchneiden, und der Regel nach oder in den bei weitem
meiſten Faͤllen mit ihrer Sohle ganz horizontal ſtehen, oder, wie man es nennt,
ein todtes Niveau haben. Dieſe Sohle muß aber in einer etwas niedrigern Horizon-
tallinie liegen, als der Grund, worauf oder worin das abzufuͤhrende Waſſer ſtehet.
Die Abzugsgraͤben, welche beſtimmt ſind, das Waſſer unmittelbar oder aus
jenen Auffangegraͤben abzuleiten, ziehen ſich den Abhang herab, und haben in ihrer
Sohle einiges Gefaͤlle. Dieſes Gefaͤlle braucht aber in den meiſten Faͤllen nicht ſtark
zu ſeyn, und man nimmt im Durchſchnitt auf 20 Ruthen 1 Zoll als zureichend an.
Ja es iſt oftmals noͤthig, ein ſtaͤrkeres Gefaͤlle bei ihrer Anlegung zu verhuͤten, weil
ſie dadurch leicht ausgeriſſen werden koͤnnen. Dieſerwegen wird es zuweilen ſogar
nothwendig, den Graben laͤnger zu machen, und ihn an einem geringeren Abhange
nach ſeinem Ende hinzuziehen.
§. 239.
Zuvoͤrderſt muß bei Anlegung der Graͤben die Tiefe der Sohle oder des Bodens
des Grabens und die Breite deſſelben an dieſer Sohle ausgemittelt werden. Die
Tiefe unter der Oberflaͤche des Bodens wird durch das Nivellement an jeder Stelle
ausgemittelt, und die Breite oder die Staͤrke des Profils durch die Maſſe des abzu-
fuͤhrenden Waſſers beſtimmt. Der Graben wird alſo, da ſeine Sohle horizontal und
zuweilen mit einigen Gefaͤllen laufen ſoll, ſo wie er durch eine ſich erhebende oder ſen-
kende Oberflaͤche durchgefuͤhrt werden muß, eine verſchiedene Tiefe erhalten, welche
man mittelſt des Nivellements auf jedem Punkte genau beſtimmen kann. Nach der
Tiefe des Grabens aber und nach der Breite ſeiner Sohle muß ſich die obere Breite
des Grabens richten, damit die Waͤnde deſſelben die gehoͤrige Abdachung bekommen.
In einer feſten ſtehenden Erdart nimmt man das Verhaͤltniß gewoͤhnlich ſo an: daß die
obere Breite des Grabens das doppelte Maaß der Tiefe deſſelben ſammt der Breite der
Sohle ausmache. Wenn alſo ein Graben 3 Fuß tief und ſeine Sohle 2 Fuß breit iſt,
ſo muß er oben 3 + 3 + 2 = 8 Fuß Breite haben. Hebt ſich die Oberflaͤche,
durch welche er in horizontaler Tiefe durchgefuͤhrt werden muß, um 1 Fuß, ſo muß
Anlegung der
Graben.
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