oben angenommenen Geldpreise berechnet. Dann sind alle Kosten der Beackerung, Düngeraufbrin- gung und Streuung, Einsaat, Ernte u. s. w. -- auch im Verhältniß zu obigen Preisen und nach der angegebenen Ausmittelung in jedem Jahre -- berechnet. Aber das Stroh ist weder in Einnahme, noch der Mist in Ausgabe gebracht. In meiner wirklichen Buchhaltung ist das zwar geschehen; das Stroh, was die Schläge gaben, ist geschätzt, und der Mist, den sie erhielten. Aber theils kann ich die Genauigkeit nicht so verbürgen, wie bei dem übrigen, und es ist mir so- gar wahrscheinlich, daß hier Irrungen vorgefal- len sind, die zwar nicht für das Ganze, wohl aber für das Einzelne bedeutend seyn möchten -- theils möchte es zu falschen Ansichten verlei- ten. Der Dünger wird in der Regel nur zu den Hackfrüchten und zu den Hülsenfrüchten auf- gefahren. Er wird ihnen, nach dem weiter un- ten zu bestimmenden Preise, zur Last geschrieben. Da sie ihn aber nicht consumiren, so behielten die Hackfrüchte eigentlich nur 1/3 auf ihrem Conto, und 1/3 ward der folgenden Gerste, 1/3 dem Ge- treide in der Kleestoppel übertragen. Bei den Hülsenfrüchten ward angenommen, daß sie ihn nur zu consumirten, und 5/6 fielen dem folgen-
oben angenommenen Geldpreiſe berechnet. Dann ſind alle Koſten der Beackerung, Duͤngeraufbrin- gung und Streuung, Einſaat, Ernte u. ſ. w. — auch im Verhaͤltniß zu obigen Preiſen und nach der angegebenen Ausmittelung in jedem Jahre — berechnet. Aber das Stroh iſt weder in Einnahme, noch der Miſt in Ausgabe gebracht. In meiner wirklichen Buchhaltung iſt das zwar geſchehen; das Stroh, was die Schlaͤge gaben, iſt geſchaͤtzt, und der Miſt, den ſie erhielten. Aber theils kann ich die Genauigkeit nicht ſo verbuͤrgen, wie bei dem uͤbrigen, und es iſt mir ſo- gar wahrſcheinlich, daß hier Irrungen vorgefal- len ſind, die zwar nicht fuͤr das Ganze, wohl aber fuͤr das Einzelne bedeutend ſeyn moͤchten — theils moͤchte es zu falſchen Anſichten verlei- ten. Der Duͤnger wird in der Regel nur zu den Hackfruͤchten und zu den Huͤlſenfruͤchten auf- gefahren. Er wird ihnen, nach dem weiter un- ten zu beſtimmenden Preiſe, zur Laſt geſchrieben. Da ſie ihn aber nicht conſumiren, ſo behielten die Hackfruͤchte eigentlich nur ⅓ auf ihrem Conto, und ⅓ ward der folgenden Gerſte, ⅓ dem Ge- treide in der Kleeſtoppel uͤbertragen. Bei den Huͤlſenfruͤchten ward angenommen, daß ſie ihn nur zu conſumirten, und ⅚ fielen dem folgen-
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oben angenommenen Geldpreiſe berechnet. Dann
ſind alle Koſten der Beackerung, Duͤngeraufbrin-
gung und Streuung, Einſaat, Ernte u. ſ. w. —
auch im Verhaͤltniß zu obigen Preiſen und nach
der angegebenen Ausmittelung in jedem Jahre
— berechnet. Aber das Stroh iſt weder in
Einnahme, noch der Miſt in Ausgabe gebracht.
In meiner wirklichen Buchhaltung iſt das zwar
geſchehen; das Stroh, was die Schlaͤge gaben,
iſt geſchaͤtzt, und der Miſt, den ſie erhielten.
Aber theils kann ich die Genauigkeit nicht ſo
verbuͤrgen, wie bei dem uͤbrigen, und es iſt mir ſo-
gar wahrſcheinlich, daß hier Irrungen vorgefal-
len ſind, die zwar nicht fuͤr das Ganze, wohl
aber fuͤr das Einzelne bedeutend ſeyn moͤchten
— theils moͤchte es zu falſchen Anſichten verlei-
ten. Der Duͤnger wird in der Regel nur zu
den Hackfruͤchten und zu den Huͤlſenfruͤchten auf-
gefahren. Er wird ihnen, nach dem weiter un-
ten zu beſtimmenden Preiſe, zur Laſt geſchrieben.
Da ſie ihn aber nicht conſumiren, ſo behielten
die Hackfruͤchte eigentlich nur ⅓ auf ihrem Conto,
und ⅓ ward der folgenden Gerſte, ⅓ dem Ge-
treide in der Kleeſtoppel uͤbertragen. Bei den
Huͤlſenfruͤchten ward angenommen, daß ſie ihn
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Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/171>, abgerufen am 25.11.2024.
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