ters, betragen im Durchschnitt der Jahre gegen 400 Rthlr.
Der Arbeitslohn, welcher in den Jahren 1809 -- 1814, sowohl für verdungene Arbeiten, wie in Tagelohn, berechnet worden, beträgt im Durchschnitt 484 Rthlr. Hierin sind die Hülfs- tage mit begriffen, welche die Hausleute für Miethe und Feuerung und zwei Halb-Kossäthen, welche Deputate erhalten, ohne die sie nicht würden leben können, thun, und dem Tagelohn gleich berechnet, indem sich auch die Arbeit von der der Tagelöhner nicht unterscheidet. Alle, nicht für die Wirthschaft, sondern für die herr- schaftliche Haushaltung, im Garten, beim Bau, Meliorationen auch Fabrikation geschehene Ar- beiten, sind nicht hierin begriffen, sondern abge- sondert. Drescherlohn des Getreides wird durch die Dreschergarbe bezahlt.
Die Arbeiten der Menschen, welche bei der Wirthschaft geschehen, kosten also an
Gehalt und Lohn
340
Rthlr.
Speisung und Unterhaltung
1000
"
Deputatkosten
400
"
Einzelner Arbeitslohn
484
"
2224
Rthlr.
ters, betragen im Durchſchnitt der Jahre gegen 400 Rthlr.
Der Arbeitslohn, welcher in den Jahren 1809 — 1814, ſowohl fuͤr verdungene Arbeiten, wie in Tagelohn, berechnet worden, betraͤgt im Durchſchnitt 484 Rthlr. Hierin ſind die Huͤlfs- tage mit begriffen, welche die Hausleute fuͤr Miethe und Feuerung und zwei Halb-Koſſaͤthen, welche Deputate erhalten, ohne die ſie nicht wuͤrden leben koͤnnen, thun, und dem Tagelohn gleich berechnet, indem ſich auch die Arbeit von der der Tageloͤhner nicht unterſcheidet. Alle, nicht fuͤr die Wirthſchaft, ſondern fuͤr die herr- ſchaftliche Haushaltung, im Garten, beim Bau, Meliorationen auch Fabrikation geſchehene Ar- beiten, ſind nicht hierin begriffen, ſondern abge- ſondert. Dreſcherlohn des Getreides wird durch die Dreſchergarbe bezahlt.
Die Arbeiten der Menſchen, welche bei der Wirthſchaft geſchehen, koſten alſo an
Gehalt und Lohn
340
Rthlr.
Speiſung und Unterhaltung
1000
″
Deputatkoſten
400
″
Einzelner Arbeitslohn
484
″
2224
Rthlr.
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ters, betragen im Durchſchnitt der Jahre gegen
400 Rthlr.
Der Arbeitslohn, welcher in den Jahren
1809 — 1814, ſowohl fuͤr verdungene Arbeiten,
wie in Tagelohn, berechnet worden, betraͤgt im
Durchſchnitt 484 Rthlr. Hierin ſind die Huͤlfs-
tage mit begriffen, welche die Hausleute fuͤr
Miethe und Feuerung und zwei Halb-Koſſaͤthen,
welche Deputate erhalten, ohne die ſie nicht
wuͤrden leben koͤnnen, thun, und dem Tagelohn
gleich berechnet, indem ſich auch die Arbeit von
der der Tageloͤhner nicht unterſcheidet. Alle,
nicht fuͤr die Wirthſchaft, ſondern fuͤr die herr-
ſchaftliche Haushaltung, im Garten, beim Bau,
Meliorationen auch Fabrikation geſchehene Ar-
beiten, ſind nicht hierin begriffen, ſondern abge-
ſondert. Dreſcherlohn des Getreides wird durch
die Dreſchergarbe bezahlt.
Die Arbeiten der Menſchen, welche bei der
Wirthſchaft geſchehen, koſten alſo an
Gehalt und Lohn 340 Rthlr.
Speiſung und Unterhaltung 1000 ″
Deputatkoſten 400 ″
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Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/261>, abgerufen am 21.11.2024.
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