gen behielten. Die Schläge II. III. IV. und VII. gaben aber den Schlägen 4 und 6 allmählig et- was ab und behalten ohngefähr 90 Morgen.
Ich werde nun zuvörderst den Umlauf und die Behandlung dieser sieben Hauptschläge, so wie sie festgestellt und eine Rotation, jedoch mit einigen Abweichungen, durchgeführt worden, im Ganzen und Allgemeinen angeben, hernach von jedem Schlage besonders reden.
1) Hackfrüchte, wozu auch gedrillete Boh- nen gehören.
Hierzu wird im Herbste tief, d. h. zwei bis drei Zoll tiefer, als der Pflug bisher eingedrun- gen, gepflügt; wo der Boden einen festen Un- tergrund hat, mit zwei Pflügen, deren letzterer dem erstern in derselben Furche folgt. Man stelle sich hierbei aber keine außerordentliche Tiefe vor; bis jetzt bin ich bei der zweiten Rotation auf 9 bis 10 Zoll eingedrungen. Im Herbst und Win- ter wird, so wie es die Witterung erlaubt, der Dünger aufgefahren, dieser gleich ausgestreuet und das Land damit bedeckt: dann im Frühjahr, sobald es geschehen kann, flach untergepflügt. Die Hauptfrucht ist hier nach dem ersten Jahre Kartoffeln gewesen. Hierzu wird das Land, nach- dem es fein geegget worden, mit Hülfe des Fur-
gen behielten. Die Schlaͤge II. III. IV. und VII. gaben aber den Schlaͤgen 4 und 6 allmaͤhlig et- was ab und behalten ohngefaͤhr 90 Morgen.
Ich werde nun zuvoͤrderſt den Umlauf und die Behandlung dieſer ſieben Hauptſchlaͤge, ſo wie ſie feſtgeſtellt und eine Rotation, jedoch mit einigen Abweichungen, durchgefuͤhrt worden, im Ganzen und Allgemeinen angeben, hernach von jedem Schlage beſonders reden.
1) Hackfruͤchte, wozu auch gedrillete Boh- nen gehoͤren.
Hierzu wird im Herbſte tief, d. h. zwei bis drei Zoll tiefer, als der Pflug bisher eingedrun- gen, gepfluͤgt; wo der Boden einen feſten Un- tergrund hat, mit zwei Pfluͤgen, deren letzterer dem erſtern in derſelben Furche folgt. Man ſtelle ſich hierbei aber keine außerordentliche Tiefe vor; bis jetzt bin ich bei der zweiten Rotation auf 9 bis 10 Zoll eingedrungen. Im Herbſt und Win- ter wird, ſo wie es die Witterung erlaubt, der Duͤnger aufgefahren, dieſer gleich ausgeſtreuet und das Land damit bedeckt: dann im Fruͤhjahr, ſobald es geſchehen kann, flach untergepfluͤgt. Die Hauptfrucht iſt hier nach dem erſten Jahre Kartoffeln geweſen. Hierzu wird das Land, nach- dem es fein geegget worden, mit Huͤlfe des Fur-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0041"n="24"/>
gen behielten. Die Schlaͤge <hirendition="#aq">II. III. IV.</hi> und <hirendition="#aq">VII.</hi><lb/>
gaben aber den Schlaͤgen 4 und 6 allmaͤhlig et-<lb/>
was ab und behalten ohngefaͤhr 90 Morgen.</p></div><lb/><divn="1"><head/><p>Ich werde nun zuvoͤrderſt den Umlauf und<lb/>
die Behandlung dieſer ſieben Hauptſchlaͤge, ſo<lb/>
wie ſie feſtgeſtellt und eine Rotation, jedoch mit<lb/>
einigen Abweichungen, durchgefuͤhrt worden, im<lb/>
Ganzen und Allgemeinen angeben, hernach von<lb/>
jedem Schlage beſonders reden.</p><lb/><divn="2"><head><hirendition="#g">1) Hackfruͤchte</hi>, wozu auch gedrillete Boh-<lb/>
nen gehoͤren.</head><lb/><p>Hierzu wird im Herbſte tief, d. h. zwei bis<lb/>
drei Zoll tiefer, als der Pflug bisher eingedrun-<lb/>
gen, gepfluͤgt; wo der Boden einen feſten Un-<lb/>
tergrund hat, mit zwei Pfluͤgen, deren letzterer<lb/>
dem erſtern in derſelben Furche folgt. Man ſtelle<lb/>ſich hierbei aber keine außerordentliche Tiefe vor;<lb/>
bis jetzt bin ich bei der zweiten Rotation auf 9<lb/>
bis 10 Zoll eingedrungen. Im Herbſt und Win-<lb/>
ter wird, ſo wie es die Witterung erlaubt, der<lb/>
Duͤnger aufgefahren, dieſer gleich ausgeſtreuet<lb/>
und das Land damit bedeckt: dann im Fruͤhjahr,<lb/>ſobald es geſchehen kann, flach untergepfluͤgt.<lb/>
Die Hauptfrucht iſt hier nach dem erſten Jahre<lb/>
Kartoffeln geweſen. Hierzu wird das Land, nach-<lb/>
dem es fein geegget worden, mit Huͤlfe des Fur-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[24/0041]
gen behielten. Die Schlaͤge II. III. IV. und VII.
gaben aber den Schlaͤgen 4 und 6 allmaͤhlig et-
was ab und behalten ohngefaͤhr 90 Morgen.
Ich werde nun zuvoͤrderſt den Umlauf und
die Behandlung dieſer ſieben Hauptſchlaͤge, ſo
wie ſie feſtgeſtellt und eine Rotation, jedoch mit
einigen Abweichungen, durchgefuͤhrt worden, im
Ganzen und Allgemeinen angeben, hernach von
jedem Schlage beſonders reden.
1) Hackfruͤchte, wozu auch gedrillete Boh-
nen gehoͤren.
Hierzu wird im Herbſte tief, d. h. zwei bis
drei Zoll tiefer, als der Pflug bisher eingedrun-
gen, gepfluͤgt; wo der Boden einen feſten Un-
tergrund hat, mit zwei Pfluͤgen, deren letzterer
dem erſtern in derſelben Furche folgt. Man ſtelle
ſich hierbei aber keine außerordentliche Tiefe vor;
bis jetzt bin ich bei der zweiten Rotation auf 9
bis 10 Zoll eingedrungen. Im Herbſt und Win-
ter wird, ſo wie es die Witterung erlaubt, der
Duͤnger aufgefahren, dieſer gleich ausgeſtreuet
und das Land damit bedeckt: dann im Fruͤhjahr,
ſobald es geſchehen kann, flach untergepfluͤgt.
Die Hauptfrucht iſt hier nach dem erſten Jahre
Kartoffeln geweſen. Hierzu wird das Land, nach-
dem es fein geegget worden, mit Huͤlfe des Fur-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/41>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.