Thomasius, Christian: Außübung Der Vernunfft-Lehre. Halle (Saale), [1691].andere zuverstehen. lichern Zeichen erlangen muß. §. 33. Unterscheid in-terpretationis Grammaticae & Logicae §. 34. Wenn die Duncke heit so groß/ daß man sie gar nicht ver- stehen kan/ so muß man das Auslegen bleiben lassen. §. 35. Vornehmste Ursachen die eine Rede schwer zu verstehen machen. §. 36. Solches rüh[r]et entweder aus der euserlichen Gestalt der Worte her. §. 37. Wenn die Buchstaben verzogen sind. §. 38. Wenn man abbreviaturen macht. §. 39. Wenn man eines für das andere schreibet. §. 40. Wenn was ausge- strichen und corrigiret worden. §. 41. Wenn was ausgelassen worden. §. 42. Wenn die commata und puncta nicht recht gesetzet sind. §. 43. Oder aus der innerlichen Bedeutung derselben 1. Wenn die Wor- te gar zu alt sind. §. 44. 2. Wenn man neue Worte macht. §. 45. 3. Wenn man sich fremder Worte bedienet. §. 46. 4. Wenn die Worte zweydeutig sind/ und mehr als einen Verstand haben. §. 47. 48. 49. 50. 51. 5. Wenn die Rede verrwirret ist. §. 52. 53. 6. Wenn eine Rede der andern wiederspricht. §. 54. 55. Die Regeln einer guten Auslegung grün- den sich nur auff Warscheinligkeiten §. 56. Denn weil durch deutliche Worte bey andern niemahlen eine unstreitige Erkäntnüß erwecket wird. §. 57. so wird solches vie weniger durch die muthmäßliche Auslegung dunckeler und zweydeutiger Worte ge- schehen können. §. 58. Ja zuweilen sind die Muth- massungen auff beyden Theilen so gleich/ daß sie ein ander gäntzlich die Wage halten. §. 59. Und also thut man unrecht/ daß man über der Auslegung zwey- deutiger Worte mit andern heff[t]ig disputiret §. 60. 61. Ein guter Ausleger muß einen guten und fähi- gen Verstand haben. §. 62. den er doch auff vieler- ley Weise forthelffen kan. §. 63. Es sind sehr viel Regeln/ darinnen man bey der Auslegung sich grün- K 4
andere zuverſtehen. lichern Zeichen erlangen muß. §. 33. Unterſcheid in-terpretationis Grammaticæ & Logicæ §. 34. Wenn die Duncke heit ſo groß/ daß man ſie gar nicht ver- ſtehen kan/ ſo muß man das Auslegen bleiben laſſen. §. 35. Vornehmſte Urſachen die eine Rede ſchwer zu verſtehen machen. §. 36. Solches ruͤh[r]et entweder aus der euſerlichen Geſtalt der Worte her. §. 37. Wenn die Buchſtaben verzogen ſind. §. 38. Wenn man abbreviaturen macht. §. 39. Wenn man eines fuͤr das andere ſchreibet. §. 40. Wenn was ausge- ſtrichen und corrigiret worden. §. 41. Wenn was ausgelaſſen worden. §. 42. Wenn die commata und puncta nicht recht geſetzet ſind. §. 43. Oder aus der innerlichen Bedeutung derſelben 1. Wenn die Wor- te gar zu alt ſind. §. 44. 2. Wenn man neue Worte macht. §. 45. 3. Wenn man ſich fremder Worte bedienet. §. 46. 4. Wenn die Worte zweydeutig ſind/ und mehr als einen Verſtand haben. §. 47. 48. 49. 50. 51. 5. Wenn die Rede verrwirret iſt. §. 52. 53. 6. Wenn eine Rede der andern wiederſpricht. §. 54. 55. Die Regeln einer guten Auslegung gruͤn- den ſich nur auff Warſcheinligkeiten §. 56. Denn weil durch deutliche Worte bey andern niemahlen eine unſtreitige Erkaͤntnuͤß erwecket wird. §. 57. ſo wird ſolches vie weniger durch die muthmaͤßliche Auslegung dunckeler und zweydeutiger Worte ge- ſchehen koͤnnen. §. 58. Ja zuweilen ſind die Muth- maſſungen auff beyden Theilen ſo gleich/ daß ſie ein ander gaͤntzlich die Wage halten. §. 59. Und alſo thut man unrecht/ daß man uͤber der Auslegung zwey- deutiger Worte mit andern heff[t]ig diſputiret §. 60. 61. Ein guter Ausleger muß einen guten und faͤhi- gen Verſtand haben. §. 62. den er doch auff vieler- ley Weiſe forthelffen kan. §. 63. Es ſind ſehr viel Regeln/ darinnen man bey der Auslegung ſich gruͤn- K 4
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andere zuverſtehen.
lichern Zeichen erlangen muß. §. 33. Unterſcheid in-
terpretationis Grammaticæ & Logicæ §. 34. Wenn
die Duncke heit ſo groß/ daß man ſie gar nicht ver-
ſtehen kan/ ſo muß man das Auslegen bleiben laſſen.
§. 35. Vornehmſte Urſachen die eine Rede ſchwer zu
verſtehen machen. §. 36. Solches ruͤhret entweder
aus der euſerlichen Geſtalt der Worte her. §. 37.
Wenn die Buchſtaben verzogen ſind. §. 38. Wenn
man abbreviaturen macht. §. 39. Wenn man eines
fuͤr das andere ſchreibet. §. 40. Wenn was ausge-
ſtrichen und corrigiret worden. §. 41. Wenn was
ausgelaſſen worden. §. 42. Wenn die commata und
puncta nicht recht geſetzet ſind. §. 43. Oder aus der
innerlichen Bedeutung derſelben 1. Wenn die Wor-
te gar zu alt ſind. §. 44. 2. Wenn man neue Worte
macht. §. 45. 3. Wenn man ſich fremder Worte
bedienet. §. 46. 4. Wenn die Worte zweydeutig
ſind/ und mehr als einen Verſtand haben. §. 47. 48.
49. 50. 51. 5. Wenn die Rede verrwirret iſt. §. 52.
53. 6. Wenn eine Rede der andern wiederſpricht.
§. 54. 55. Die Regeln einer guten Auslegung gruͤn-
den ſich nur auff Warſcheinligkeiten §. 56. Denn
weil durch deutliche Worte bey andern niemahlen
eine unſtreitige Erkaͤntnuͤß erwecket wird. §. 57. ſo
wird ſolches vie weniger durch die muthmaͤßliche
Auslegung dunckeler und zweydeutiger Worte ge-
ſchehen koͤnnen. §. 58. Ja zuweilen ſind die Muth-
maſſungen auff beyden Theilen ſo gleich/ daß ſie ein
ander gaͤntzlich die Wage halten. §. 59. Und alſo
thut man unrecht/ daß man uͤber der Auslegung zwey-
deutiger Worte mit andern hefftig diſputiret §. 60.
61. Ein guter Ausleger muß einen guten und faͤhi-
gen Verſtand haben. §. 62. den er doch auff vieler-
ley Weiſe forthelffen kan. §. 63. Es ſind ſehr viel
Regeln/ darinnen man bey der Auslegung ſich
gruͤn-
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