Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.II. Handel. Responsum vor einen Korn-Schreiber, der aus Haß von Seinem Closter-Verwalter angegeben worden. §. I. VOr Alters sind bey allen vernünfstigen Völckern die delatoresErinnerung wegen Schädligkeit der Denuntianten, und daß das Angeben für ein Christlich Werck gehalten wird. und Angeber, und zwar so wohl die öffentlichen als heimlichen, sehr verhast gewesen; und weisen die Historien, daß solche Angeber gemeiniglich als instrumenta tyrannidis gebraucht; und von denen, die absolut herrschen wollen zwar gehegt, aber doch auch nach dem gemeinen Sprichwort (proditionem amo, proditorem odi) nicht aestimiret noch allemahl geschützet worden; Löbliche Regenten aber, und die die Schädlichkeit, die durch solche gefährliche, hämische und falsche Leute dem gemeinen Wesen zugefügt wird, etwas reifflicher erwegen, dieselben ärger als die Pest gehasset, und Sie mit höchstlöblichen Straff-Gesetzen verfolget. Gleichwie aber das Papstthum sonsten aus schwartz weiß, und aus denen grösten Lastern und Schelmstücken, und zwar mehrentheils unter der Larve sonderlicher Gottesfurcht und Beförderung der Ehre und des Dienstes GOttes, die grösten Tugenden, und nach dem stilo des Päpstlichen Rechts, Wercke der Christlichen Liebe zu machen gewohnet ist, also hat es auch vermittelst seiner infallibilität aus denen schändlichsten Delatoribus, Ehristliche und gottseelige Denuncianten gemacht, und die Denuntiation solcher Blaustrümpffe wohl gar aus dem heil. Evangelio nicht nur entschuldigen, sondern gar loben und vertheidigen wollen, wie hiervon ad Tit. 1. Libri 4. Institut. Lancelotti mit mehrern ist gehandelt worden. Und an diesem Greuel des Päbstlichen Rechts hängen noch heute zu Tage die meisten Lehrer auch auff denen Protestirenden Universitäten. Es gehet kein Monat hin, da nicht etliche Acta in unsere Facultät geschickt werden solten, in welchen Evangelischer Lehrer und Prediger Ihre schrifftlichen Denuntiationes gar vielfältig zu lesen sind, und gehen gemeiniglich die Denuncianten von geringer condition hin zu denen Predigern, und brauchen diese (auch öffters bey offenbahren calumnien) zu instrumentis Ihrer Boßheit. Ja es finden sich insgemein in denen Denuntiationen der Prediger diese formalia, daß Sie nach Ihrem Amt und II. Handel. Responsum vor einen Korn-Schreiber, der aus Haß von Seinem Closter-Verwalter angegeben worden. §. I. VOr Alters sind bey allen vernünfstigen Völckern die delatoresErinnerung wegen Schädligkeit der Denuntianten, und daß das Angeben für ein Christlich Werck gehalten wird. und Angeber, und zwar so wohl die öffentlichen als heimlichen, sehr verhast gewesen; und weisen die Historien, daß solche Angeber gemeiniglich als instrumenta tyrannidis gebraucht; und von denen, die absolut herrschen wollen zwar gehegt, aber doch auch nach dem gemeinen Sprichwort (proditionem amo, proditorem odi) nicht aestimiret noch allemahl geschützet worden; Löbliche Regenten aber, und die die Schädlichkeit, die durch solche gefährliche, hämische und falsche Leute dem gemeinen Wesen zugefügt wird, etwas reifflicher erwegen, dieselben ärger als die Pest gehasset, und Sie mit höchstlöblichen Straff-Gesetzen verfolget. Gleichwie aber das Papstthum sonsten aus schwartz weiß, und aus denen grösten Lastern und Schelmstücken, und zwar mehrentheils unter der Larve sonderlicher Gottesfurcht und Beförderung der Ehre und des Dienstes GOttes, die grösten Tugenden, und nach dem stilo des Päpstlichen Rechts, Wercke der Christlichen Liebe zu machen gewohnet ist, also hat es auch vermittelst seiner infallibilität aus denen schändlichsten Delatoribus, Ehristliche und gottseelige Denuncianten gemacht, und die Denuntiation solcher Blaustrümpffe wohl gar aus dem heil. Evangelio nicht nur entschuldigen, sondern gar loben und vertheidigen wollen, wie hiervon ad Tit. 1. Libri 4. Institut. Lancelotti mit mehrern ist gehandelt worden. Und an diesem Greuel des Päbstlichen Rechts hängen noch heute zu Tage die meisten Lehrer auch auff denen Protestirenden Universitäten. Es gehet kein Monat hin, da nicht etliche Acta in unsere Facultät geschickt werden solten, in welchen Evangelischer Lehrer und Prediger Ihre schrifftlichen Denuntiationes gar vielfältig zu lesen sind, und gehen gemeiniglich die Denuncianten von geringer condition hin zu denen Predigern, und brauchen diese (auch öffters bey offenbahren calumnien) zu instrumentis Ihrer Boßheit. Ja es finden sich insgemein in denen Denuntiationen der Prediger diese formalia, daß Sie nach Ihrem Amt und <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0121" n="105"/> </div> <div> <head>II. Handel. Responsum vor einen Korn-Schreiber, der aus Haß von Seinem Closter-Verwalter angegeben worden.</head><lb/> </div> <div> <head>§. 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Gleichwie aber das Papstthum sonsten aus schwartz weiß, und aus denen grösten Lastern und Schelmstücken, und zwar mehrentheils unter der Larve sonderlicher Gottesfurcht und Beförderung der Ehre und des Dienstes GOttes, die grösten Tugenden, und nach dem stilo des Päpstlichen Rechts, Wercke der Christlichen Liebe zu machen gewohnet ist, also hat es auch vermittelst seiner infallibilität aus denen schändlichsten Delatoribus, Ehristliche und gottseelige Denuncianten gemacht, und die Denuntiation solcher Blaustrümpffe wohl gar aus dem heil. Evangelio nicht nur entschuldigen, sondern gar loben und vertheidigen wollen, wie hiervon ad Tit. 1. Libri 4. Institut. Lancelotti mit mehrern ist gehandelt worden. Und an diesem Greuel des Päbstlichen Rechts hängen noch heute zu Tage die meisten Lehrer auch auff denen Protestirenden Universitäten. Es gehet kein Monat hin, da nicht etliche Acta in unsere Facultät geschickt werden solten, in welchen Evangelischer Lehrer und Prediger Ihre schrifftlichen Denuntiationes gar vielfältig zu lesen sind, und gehen gemeiniglich die Denuncianten von geringer condition hin zu denen Predigern, und brauchen diese (auch öffters bey offenbahren calumnien) zu instrumentis Ihrer Boßheit. Ja es finden sich insgemein in denen Denuntiationen der Prediger diese formalia, daß Sie nach Ihrem Amt und </p> </div> </body> </text> </TEI> [105/0121]
II. Handel. Responsum vor einen Korn-Schreiber, der aus Haß von Seinem Closter-Verwalter angegeben worden.
§. I.
VOr Alters sind bey allen vernünfstigen Völckern die delatores und Angeber, und zwar so wohl die öffentlichen als heimlichen, sehr verhast gewesen; und weisen die Historien, daß solche Angeber gemeiniglich als instrumenta tyrannidis gebraucht; und von denen, die absolut herrschen wollen zwar gehegt, aber doch auch nach dem gemeinen Sprichwort (proditionem amo, proditorem odi) nicht aestimiret noch allemahl geschützet worden; Löbliche Regenten aber, und die die Schädlichkeit, die durch solche gefährliche, hämische und falsche Leute dem gemeinen Wesen zugefügt wird, etwas reifflicher erwegen, dieselben ärger als die Pest gehasset, und Sie mit höchstlöblichen Straff-Gesetzen verfolget. Gleichwie aber das Papstthum sonsten aus schwartz weiß, und aus denen grösten Lastern und Schelmstücken, und zwar mehrentheils unter der Larve sonderlicher Gottesfurcht und Beförderung der Ehre und des Dienstes GOttes, die grösten Tugenden, und nach dem stilo des Päpstlichen Rechts, Wercke der Christlichen Liebe zu machen gewohnet ist, also hat es auch vermittelst seiner infallibilität aus denen schändlichsten Delatoribus, Ehristliche und gottseelige Denuncianten gemacht, und die Denuntiation solcher Blaustrümpffe wohl gar aus dem heil. Evangelio nicht nur entschuldigen, sondern gar loben und vertheidigen wollen, wie hiervon ad Tit. 1. Libri 4. Institut. Lancelotti mit mehrern ist gehandelt worden. Und an diesem Greuel des Päbstlichen Rechts hängen noch heute zu Tage die meisten Lehrer auch auff denen Protestirenden Universitäten. Es gehet kein Monat hin, da nicht etliche Acta in unsere Facultät geschickt werden solten, in welchen Evangelischer Lehrer und Prediger Ihre schrifftlichen Denuntiationes gar vielfältig zu lesen sind, und gehen gemeiniglich die Denuncianten von geringer condition hin zu denen Predigern, und brauchen diese (auch öffters bey offenbahren calumnien) zu instrumentis Ihrer Boßheit. Ja es finden sich insgemein in denen Denuntiationen der Prediger diese formalia, daß Sie nach Ihrem Amt und
Erinnerung wegen Schädligkeit der Denuntianten, und daß das Angeben für ein Christlich Werck gehalten wird.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/121>, abgerufen am 16.02.2025. |