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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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phischen Gedancken, welche doch von ihnen, durch keine Gegen-Gründe zur Zeit wiederleget: Vielweniger moraliter-mathematice behauptet worden; quasi haec Ethnici Philosophi Principia, propria mea essent dogmata, quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum: Symbolum meum darem & assensum, gebührende Reflexiones machen: sondern

3) mir, wieder die Dictamina Rationis & Scripturae, die Regulas Justi, AEqui, & Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget worden;

So bin ich entschlossen, um die Ruhe meines Gemüths beyzubehalten: und meine, bey dieser Affaire, erwiesene irreprochable Conduite, in den Augen aller Welt, gegen meine Adversarios Politicos & Ecclesiasticos, zu justificiren: die zu dem Ende mir offen stehende Remedia Juris zu ergreiffen; durch selbige, meine rechtmäßig führende Vües zu obtiniren und zugleich, von ermeldten meinen Wiedersachern, wegen denen, an mich verübten Exorbitantien und unlöblichen Ausschweiffungen, die gebührende Satisfaction zu fordern und zu suchen.

Damit aber mit besserm Nachdruck und mehrerer Gewißheit in dieser delicaten Affaire, meine Mesures nehmen könne: Habe vor nöthig erachtet, Euren Hochedlen und Gestrengen, meinen Hochgeehrtesten Herren, diese Facti Speciem, welche zu dero klärern Information, in weitläufftigen Terminis, mit gutem Vorsatz abgefasset: zu dero hochvernünfftigen Erwegung zu communiciren: und über nachfolgendes, aus dem Facto genommene und fliessende Quaestiones: Dero Sinceres und unpartheyisches Gutachten, zu meiner vollkommenen Nachricht angelegentlich gehorsamst auszubitten; Es gehet aber die

Iste Anfrage dahin: Ob mein Philosophisches Tractätchen, welches hiemit zugleich Eurer Hochedlen und Gestrengen, meiner hochgeehrtesten Herren redlichen und Christlichen Censur unterwerfe: könne NB. NB. nach meiner dabey geführten Intention und denen für den Herren Scholarchen, allegirten wichtigen Raisons, welche vor mir in antecedentibus mit einer freyen und treuen Feder sind beschrieben worden: vor ein so scandalöses Büchlein aestimiret werden, darinnen solche böse und Atheistische Principia enthalten, daß es nothwendig eine Confiscation: ich aber das Consilium abeundi meritiret habe. Ob

2. die Geistlichkeit, so

1) mit grosser Rigeur, auf die Confiscation dieses unschuldigen Büchleins gedrungen: welches sie doch mit dem übrigen, in grosser Abundantz sich befindlichen geistlichen Unkraut der Christlichen Kirchen, biß zur Zeit der Erndte, lieber hätten dulden sollen; 2) Mich nebst selbigen, auff den Cantzeln, für ein Teuffels-Buch und Athei-

phischen Gedancken, welche doch von ihnen, durch keine Gegen-Gründe zur Zeit wiederleget: Vielweniger moraliter-mathematice behauptet worden; quasi haec Ethnici Philosophi Principia, propria mea essent dogmata, quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum: Symbolum meum darem & assensum, gebührende Reflexiones machen: sondern

3) mir, wieder die Dictamina Rationis & Scripturae, die Regulas Justi, AEqui, & Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget worden;

So bin ich entschlossen, um die Ruhe meines Gemüths beyzubehalten: und meine, bey dieser Affaire, erwiesene irreprochable Conduite, in den Augen aller Welt, gegen meine Adversarios Politicos & Ecclesiasticos, zu justificiren: die zu dem Ende mir offen stehende Remedia Juris zu ergreiffen; durch selbige, meine rechtmäßig führende Vües zu obtiniren und zugleich, von ermeldten meinen Wiedersachern, wegen denen, an mich verübten Exorbitantien und unlöblichen Ausschweiffungen, die gebührende Satisfaction zu fordern und zu suchen.

Damit aber mit besserm Nachdruck und mehrerer Gewißheit in dieser delicaten Affaire, meine Mesures nehmen könne: Habe vor nöthig erachtet, Euren Hochedlen und Gestrengen, meinen Hochgeehrtesten Herren, diese Facti Speciem, welche zu dero klärern Information, in weitläufftigen Terminis, mit gutem Vorsatz abgefasset: zu dero hochvernünfftigen Erwegung zu communiciren: und über nachfolgendes, aus dem Facto genommene und fliessende Quaestiones: Dero Sinceres und unpartheyisches Gutachten, zu meiner vollkommenen Nachricht angelegentlich gehorsamst auszubitten; Es gehet aber die

Iste Anfrage dahin: Ob mein Philosophisches Tractätchen, welches hiemit zugleich Eurer Hochedlen und Gestrengen, meiner hochgeehrtesten Herren redlichen und Christlichen Censur unterwerfe: könne NB. NB. nach meiner dabey geführten Intention und denen für den Herren Scholarchen, allegirten wichtigen Raisons, welche vor mir in antecedentibus mit einer freyen und treuen Feder sind beschrieben worden: vor ein so scandalöses Büchlein aestimiret werden, darinnen solche böse und Atheistische Principia enthalten, daß es nothwendig eine Confiscation: ich aber das Consilium abeundi meritiret habe. Ob

2. die Geistlichkeit, so

1) mit grosser Rigeur, auf die Confiscation dieses unschuldigen Büchleins gedrungen: welches sie doch mit dem übrigen, in grosser Abundantz sich befindlichen geistlichen Unkraut der Christlichen Kirchen, biß zur Zeit der Erndte, lieber hätten dulden sollen; 2) Mich nebst selbigen, auff den Cantzeln, für ein Teuffels-Buch und Athei-
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        <p>3) mir, wieder die Dictamina Rationis &amp; Scripturae, die Regulas Justi,                      AEqui, &amp; Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen                      Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget                      worden;</p>
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[238/0254] phischen Gedancken, welche doch von ihnen, durch keine Gegen-Gründe zur Zeit wiederleget: Vielweniger moraliter-mathematice behauptet worden; quasi haec Ethnici Philosophi Principia, propria mea essent dogmata, quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum: Symbolum meum darem & assensum, gebührende Reflexiones machen: sondern 3) mir, wieder die Dictamina Rationis & Scripturae, die Regulas Justi, AEqui, & Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget worden; So bin ich entschlossen, um die Ruhe meines Gemüths beyzubehalten: und meine, bey dieser Affaire, erwiesene irreprochable Conduite, in den Augen aller Welt, gegen meine Adversarios Politicos & Ecclesiasticos, zu justificiren: die zu dem Ende mir offen stehende Remedia Juris zu ergreiffen; durch selbige, meine rechtmäßig führende Vües zu obtiniren und zugleich, von ermeldten meinen Wiedersachern, wegen denen, an mich verübten Exorbitantien und unlöblichen Ausschweiffungen, die gebührende Satisfaction zu fordern und zu suchen. Damit aber mit besserm Nachdruck und mehrerer Gewißheit in dieser delicaten Affaire, meine Mesures nehmen könne: Habe vor nöthig erachtet, Euren Hochedlen und Gestrengen, meinen Hochgeehrtesten Herren, diese Facti Speciem, welche zu dero klärern Information, in weitläufftigen Terminis, mit gutem Vorsatz abgefasset: zu dero hochvernünfftigen Erwegung zu communiciren: und über nachfolgendes, aus dem Facto genommene und fliessende Quaestiones: Dero Sinceres und unpartheyisches Gutachten, zu meiner vollkommenen Nachricht angelegentlich gehorsamst auszubitten; Es gehet aber die Iste Anfrage dahin: Ob mein Philosophisches Tractätchen, welches hiemit zugleich Eurer Hochedlen und Gestrengen, meiner hochgeehrtesten Herren redlichen und Christlichen Censur unterwerfe: könne NB. NB. nach meiner dabey geführten Intention und denen für den Herren Scholarchen, allegirten wichtigen Raisons, welche vor mir in antecedentibus mit einer freyen und treuen Feder sind beschrieben worden: vor ein so scandalöses Büchlein aestimiret werden, darinnen solche böse und Atheistische Principia enthalten, daß es nothwendig eine Confiscation: ich aber das Consilium abeundi meritiret habe. Ob 2. die Geistlichkeit, so 1) mit grosser Rigeur, auf die Confiscation dieses unschuldigen Büchleins gedrungen: welches sie doch mit dem übrigen, in grosser Abundantz sich befindlichen geistlichen Unkraut der Christlichen Kirchen, biß zur Zeit der Erndte, lieber hätten dulden sollen; 2) Mich nebst selbigen, auff den Cantzeln, für ein Teuffels-Buch und Athei-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/254>, abgerufen am 22.11.2024.