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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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Praeparatoria zum Concluso der Facultät.

§. X. Indessen, ehe dieses Schreiben anlangete, referirte ich erst in Facultate generaliter des Herrn Quaerenten desiderium, und schlug vor, daß indessen, ehe des Herrn N. Antwort zurücke käme, ein jeder von meinen Herrn Collegen die Meditationes de DEO, Mundo, Homine zuvorher selbst durchläse, und hierdurch sich auff sein votum wegen der an uns geschickten fünff Fragen praeparirte, und bate zugleich, damit die Sache nicht auffgehalten würde, daß secundum ordinem in Facultate ein ieder, so bald er solches durchlesen, seinem ihm folgenden Herrn Collegen zuschicken möchte. Was sich aber auch hierüber der erste für ein Gewissen gemacht, zeiget dessen an mich abgelassenes Schreiben, mit welchen er mir besagte Meditationes wieder zurücke geschickt.

P. P. Als dero --- den an vergangenen Freytag, als bey letzterer Session der Juristen-Facultät mir ad perlustrandum mitgegebenen Tractat de Deo, Mundo & Homine an die folgenden Herrn Collegen nach Verlesung zu communiciren angeordnet, und ich gestern zum H. Abendmahl gewesen, zu dessen praeparation ich an Lesung obgedachten Tractats am Sonnabend verhindert worden, ihn aber itzo dermassen abominabel finde, daß ich Bedencken habe, selbigen weiter bekant zu machen, vielmehr wünschen möchte, sothanen Tractat niemahls gelesen zu haben, so remittire ich denselben versiegelt hierbey, Dero --- anheim stellend, was sie dißfals ferner zu disponiren geruhen wollen. Indessen wündsche einen von GOttt am Leib und Seele gesegneten Morgen, und verbleibe etc. Halle den 26. Julii 1717.

Schluß der Facultät, und Zweck des referenten bey Ausarbeitung des responsi.

§. XI. Nachdem nun das Schreiben des N. indessen, da meine übrige Hn. Collegen insgesamt das Tractätgen durchlasen, anlangte, habe ich an 13. Aug. die Sache nochmahl distincte referirt, und das in dem folgenden drauff von mir selbst elaborirten responso zu Ende befindliche conclusum per vota unanimia bekommen, mich auch befliessen, das responsum also einzurichten, damit eines theils der Herr Quaerente nicht klagen könte, daß man seine in der specie facti für sich angeführte rationes übergangen oder verschwiegen hätte, sondern vielmehr erkennete, daß man noch über dieses alles zusammen gesucht, was nur einiger massen scheinen können, ihm zu statten zu kommen, anders theils aber der elende Zustand des Herrn Quaerenten und seine gantz offenbare Atheisterey, zwar ohne Verbitterung und Hefftigkeit, aber ernstlich ihm vorgestellet würde, damit er sich entweder begreiffen, und das Unglück, darein er gleichsam sporenstreichs rennete, erkennen, und in Zeiten seinen Fuß zurücke ziehen, oder doch zum wenigsten die offenbahre prostitution seiner selbst und der ohnmächtigen Rachgier, darinnen er stäcke, empflndlich fühlen möchte, indem er sich gerichtlich rächen wolte, und doch selbst weder forum noch

Praeparatoria zum Concluso der Facultät.

§. X. Indessen, ehe dieses Schreiben anlangete, referirte ich erst in Facultate generaliter des Herrn Quaerenten desiderium, und schlug vor, daß indessen, ehe des Herrn N. Antwort zurücke käme, ein jeder von meinen Herrn Collegen die Meditationes de DEO, Mundo, Homine zuvorher selbst durchläse, und hierdurch sich auff sein votum wegen der an uns geschickten fünff Fragen praeparirte, und bate zugleich, damit die Sache nicht auffgehalten würde, daß secundum ordinem in Facultate ein ieder, so bald er solches durchlesen, seinem ihm folgenden Herrn Collegen zuschicken möchte. Was sich aber auch hierüber der erste für ein Gewissen gemacht, zeiget dessen an mich abgelassenes Schreiben, mit welchen er mir besagte Meditationes wieder zurücke geschickt.

P. P. Als dero --- den an vergangenen Freytag, als bey letzterer Session der Juristen-Facultät mir ad perlustrandum mitgegebenen Tractat de Deo, Mundo & Homine an die folgenden Herrn Collegen nach Verlesung zu communiciren angeordnet, und ich gestern zum H. Abendmahl gewesen, zu dessen praeparation ich an Lesung obgedachten Tractats am Sonnabend verhindert worden, ihn aber itzo dermassen abominabel finde, daß ich Bedencken habe, selbigen weiter bekant zu machen, vielmehr wünschen möchte, sothanen Tractat niemahls gelesen zu haben, so remittire ich denselben versiegelt hierbey, Dero --- anheim stellend, was sie dißfals ferner zu disponiren geruhen wollen. Indessen wündsche einen von GOttt am Leib und Seele gesegneten Morgen, und verbleibe etc. Halle den 26. Julii 1717.

Schluß der Facultät, und Zweck des referenten bey Ausarbeitung des responsi.

§. XI. Nachdem nun das Schreiben des N. indessen, da meine übrige Hn. Collegen insgesamt das Tractätgen durchlasen, anlangte, habe ich an 13. Aug. die Sache nochmahl distincte referirt, und das in dem folgenden drauff von mir selbst elaborirten responso zu Ende befindliche conclusum per vota unanimia bekommen, mich auch befliessen, das responsum also einzurichten, damit eines theils der Herr Quaerente nicht klagen könte, daß man seine in der specie facti für sich angeführte rationes übergangen oder verschwiegen hätte, sondern vielmehr erkennete, daß man noch über dieses alles zusammen gesucht, was nur einiger massen scheinen können, ihm zu statten zu kommen, anders theils aber der elende Zustand des Herrn Quaerenten und seine gantz offenbare Atheisterey, zwar ohne Verbitterung und Hefftigkeit, aber ernstlich ihm vorgestellet würde, damit er sich entweder begreiffen, und das Unglück, darein er gleichsam sporenstreichs rennete, erkennen, und in Zeiten seinen Fuß zurücke ziehen, oder doch zum wenigsten die offenbahre prostitution seiner selbst und der ohnmächtigen Rachgier, darinnen er stäcke, empflndlich fühlen möchte, indem er sich gerichtlich rächen wolte, und doch selbst weder forum noch

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[246/0262] §. X. Indessen, ehe dieses Schreiben anlangete, referirte ich erst in Facultate generaliter des Herrn Quaerenten desiderium, und schlug vor, daß indessen, ehe des Herrn N. Antwort zurücke käme, ein jeder von meinen Herrn Collegen die Meditationes de DEO, Mundo, Homine zuvorher selbst durchläse, und hierdurch sich auff sein votum wegen der an uns geschickten fünff Fragen praeparirte, und bate zugleich, damit die Sache nicht auffgehalten würde, daß secundum ordinem in Facultate ein ieder, so bald er solches durchlesen, seinem ihm folgenden Herrn Collegen zuschicken möchte. Was sich aber auch hierüber der erste für ein Gewissen gemacht, zeiget dessen an mich abgelassenes Schreiben, mit welchen er mir besagte Meditationes wieder zurücke geschickt. P. P. Als dero --- den an vergangenen Freytag, als bey letzterer Session der Juristen-Facultät mir ad perlustrandum mitgegebenen Tractat de Deo, Mundo & Homine an die folgenden Herrn Collegen nach Verlesung zu communiciren angeordnet, und ich gestern zum H. Abendmahl gewesen, zu dessen praeparation ich an Lesung obgedachten Tractats am Sonnabend verhindert worden, ihn aber itzo dermassen abominabel finde, daß ich Bedencken habe, selbigen weiter bekant zu machen, vielmehr wünschen möchte, sothanen Tractat niemahls gelesen zu haben, so remittire ich denselben versiegelt hierbey, Dero --- anheim stellend, was sie dißfals ferner zu disponiren geruhen wollen. Indessen wündsche einen von GOttt am Leib und Seele gesegneten Morgen, und verbleibe etc. Halle den 26. Julii 1717. §. XI. Nachdem nun das Schreiben des N. indessen, da meine übrige Hn. Collegen insgesamt das Tractätgen durchlasen, anlangte, habe ich an 13. Aug. die Sache nochmahl distincte referirt, und das in dem folgenden drauff von mir selbst elaborirten responso zu Ende befindliche conclusum per vota unanimia bekommen, mich auch befliessen, das responsum also einzurichten, damit eines theils der Herr Quaerente nicht klagen könte, daß man seine in der specie facti für sich angeführte rationes übergangen oder verschwiegen hätte, sondern vielmehr erkennete, daß man noch über dieses alles zusammen gesucht, was nur einiger massen scheinen können, ihm zu statten zu kommen, anders theils aber der elende Zustand des Herrn Quaerenten und seine gantz offenbare Atheisterey, zwar ohne Verbitterung und Hefftigkeit, aber ernstlich ihm vorgestellet würde, damit er sich entweder begreiffen, und das Unglück, darein er gleichsam sporenstreichs rennete, erkennen, und in Zeiten seinen Fuß zurücke ziehen, oder doch zum wenigsten die offenbahre prostitution seiner selbst und der ohnmächtigen Rachgier, darinnen er stäcke, empflndlich fühlen möchte, indem er sich gerichtlich rächen wolte, und doch selbst weder forum noch

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/262>, abgerufen am 22.11.2024.