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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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nas morales nothwendig von einander separiren und nicht confundiren müste; weil ihm sonsten dergleichen opiniones. die ihm nicht in Sinn kommen wären, leicht auffgebürdet werden könten, worwieder er doch solennissime protestirte; ingleichen daß der Zweck dieses Tractätgens eintzig und allein dahin gienge, die veritatem Philosophiae Christianae, von welcher er Titius als ein Christianus völlig persuadirt wäre, von des Ethnicismi, und derer alten und neuen Libertiner falschen hypothesibus per argumenta genuina orthodoxa validiora in contrarium völlig gesaubert, und durch dieses Mittel die wahre Religion so wohl den Rechtgläubigen zur unumstößlichen Gewißheit, als denen Heyden selbst zu SEXTA.einer Uberzeugung völlig vertheidiget werden möchte; wie er denn auch 6. zu mehreren Beweiß, daß er die in dem Tractätgen verfaßte Meinungen nicht fovirte, sondern nur von ihm exercitii & veritatis inquirendae gratia wären publiciret worden, allegiret hätte, daß er nicht alleine zur Lutherischen Kirche sich bekennete, sondern auch das heilige Nachtmahl bey einem Prediger ermeldter Religion in ihrer Stadt vor wenigen Monaten würcklich empfangen hätte, und also unstreitig sey, daß er kein Ketzer oder Atheist wäre, wie ihm zwar solches nach seiner, in der Praefation geschehenen SEPTIMA.Vorhersagung, imputiret werden wolte; Zuletzt aber er 7. zum Schluß noch beygefüget, wie sehr wunderlich es ihm vorkäme zu observiren, daß, da in den Buchladen Arrianische und Socinianische Bücher; die alten Heydnischen und Libertinischen Philosophi, nebst vielen andern heimlich gefährlichen Schrifften in Lateinischer, Teutscher, Frantzösischer und Englischer Sprache frey erkauffet und verkauffet würden; eben dieses sein Büchlein ein so unglückliches Destin hätte empfinden und confisciret werden müssen; ja als ferner von denen Scholarchen gemeldet und passionirte Schlüsse gemacht werden wollen, als ob principia periculosa OCTAVA.& Atheistica in derselben Schrifft verborgen wären; er dennoch 8. seine bißher allegirte rationes wiederholet, und daneben weiter urgiret, daß der Titul nebst der Vorrede dieser Meditationum genungsam für ihn und seine unschuldige Gedancken das Wort redeten, er auch weder des Atheismi Theoretici noch Practici beschuldiget werden könte, indem den erstern expresse et in totum er in selbiger Schrifft negiret hätte, zu geschweigen, NONA.daß 9. ein jeder der beste Dollmetscher seiner Worte, Schrifften und Gedancken sey, auch einer gethanenen Bekäntniß so lange guter Glaube beyzumessen, biß das Gegentheil durch unumstößliche Proben erhärtet werden könne; cum quilibet uti bonus Vir, ita & Christianus verus praesumatur esse, donec per testimonia sole meridiano clariora contrarium

nas morales nothwendig von einander separiren und nicht confundiren müste; weil ihm sonsten dergleichen opiniones. die ihm nicht in Sinn kommen wären, leicht auffgebürdet werden könten, worwieder er doch solennissime protestirte; ingleichen daß der Zweck dieses Tractätgens eintzig und allein dahin gienge, die veritatem Philosophiae Christianae, von welcher er Titius als ein Christianus völlig persuadirt wäre, von des Ethnicismi, und derer alten und neuen Libertiner falschen hypothesibus per argumenta genuina orthodoxa validiora in contrarium völlig gesaubert, und durch dieses Mittel die wahre Religion so wohl den Rechtgläubigen zur unumstößlichen Gewißheit, als denen Heyden selbst zu SEXTA.einer Uberzeugung völlig vertheidiget werden möchte; wie er denn auch 6. zu mehreren Beweiß, daß er die in dem Tractätgen verfaßte Meinungen nicht fovirte, sondern nur von ihm exercitii & veritatis inquirendae gratia wären publiciret worden, allegiret hätte, daß er nicht alleine zur Lutherischen Kirche sich bekennete, sondern auch das heilige Nachtmahl bey einem Prediger ermeldter Religion in ihrer Stadt vor wenigen Monaten würcklich empfangen hätte, und also unstreitig sey, daß er kein Ketzer oder Atheist wäre, wie ihm zwar solches nach seiner, in der Praefation geschehenen SEPTIMA.Vorhersagung, imputiret werden wolte; Zuletzt aber er 7. zum Schluß noch beygefüget, wie sehr wunderlich es ihm vorkäme zu observiren, daß, da in den Buchladen Arrianische und Socinianische Bücher; die alten Heydnischen und Libertinischen Philosophi, nebst vielen andern heimlich gefährlichen Schrifften in Lateinischer, Teutscher, Frantzösischer und Englischer Sprache frey erkauffet und verkauffet würden; eben dieses sein Büchlein ein so unglückliches Destin hätte empfinden und confisciret werden müssen; ja als ferner von denen Scholarchen gemeldet und passionirte Schlüsse gemacht werden wollen, als ob principia periculosa OCTAVA.& Atheistica in derselben Schrifft verborgen wären; er dennoch 8. seine bißher allegirte rationes wiederholet, und daneben weiter urgiret, daß der Titul nebst der Vorrede dieser Meditationum genungsam für ihn und seine unschuldige Gedancken das Wort redeten, er auch weder des Atheismi Theoretici noch Practici beschuldiget werden könte, indem den erstern expresse et in totum er in selbiger Schrifft negiret hätte, zu geschweigen, NONA.daß 9. ein jeder der beste Dollmetscher seiner Worte, Schrifften und Gedancken sey, auch einer gethanenen Bekäntniß so lange guter Glaube beyzumessen, biß das Gegentheil durch unumstößliche Proben erhärtet werden könne; cum quilibet uti bonus Vir, ita & Christianus verus praesumatur esse, donec per testimonia sole meridiano clariora contrarium

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[250/0266] nas morales nothwendig von einander separiren und nicht confundiren müste; weil ihm sonsten dergleichen opiniones. die ihm nicht in Sinn kommen wären, leicht auffgebürdet werden könten, worwieder er doch solennissime protestirte; ingleichen daß der Zweck dieses Tractätgens eintzig und allein dahin gienge, die veritatem Philosophiae Christianae, von welcher er Titius als ein Christianus völlig persuadirt wäre, von des Ethnicismi, und derer alten und neuen Libertiner falschen hypothesibus per argumenta genuina orthodoxa validiora in contrarium völlig gesaubert, und durch dieses Mittel die wahre Religion so wohl den Rechtgläubigen zur unumstößlichen Gewißheit, als denen Heyden selbst zu einer Uberzeugung völlig vertheidiget werden möchte; wie er denn auch 6. zu mehreren Beweiß, daß er die in dem Tractätgen verfaßte Meinungen nicht fovirte, sondern nur von ihm exercitii & veritatis inquirendae gratia wären publiciret worden, allegiret hätte, daß er nicht alleine zur Lutherischen Kirche sich bekennete, sondern auch das heilige Nachtmahl bey einem Prediger ermeldter Religion in ihrer Stadt vor wenigen Monaten würcklich empfangen hätte, und also unstreitig sey, daß er kein Ketzer oder Atheist wäre, wie ihm zwar solches nach seiner, in der Praefation geschehenen Vorhersagung, imputiret werden wolte; Zuletzt aber er 7. zum Schluß noch beygefüget, wie sehr wunderlich es ihm vorkäme zu observiren, daß, da in den Buchladen Arrianische und Socinianische Bücher; die alten Heydnischen und Libertinischen Philosophi, nebst vielen andern heimlich gefährlichen Schrifften in Lateinischer, Teutscher, Frantzösischer und Englischer Sprache frey erkauffet und verkauffet würden; eben dieses sein Büchlein ein so unglückliches Destin hätte empfinden und confisciret werden müssen; ja als ferner von denen Scholarchen gemeldet und passionirte Schlüsse gemacht werden wollen, als ob principia periculosa & Atheistica in derselben Schrifft verborgen wären; er dennoch 8. seine bißher allegirte rationes wiederholet, und daneben weiter urgiret, daß der Titul nebst der Vorrede dieser Meditationum genungsam für ihn und seine unschuldige Gedancken das Wort redeten, er auch weder des Atheismi Theoretici noch Practici beschuldiget werden könte, indem den erstern expresse et in totum er in selbiger Schrifft negiret hätte, zu geschweigen, daß 9. ein jeder der beste Dollmetscher seiner Worte, Schrifften und Gedancken sey, auch einer gethanenen Bekäntniß so lange guter Glaube beyzumessen, biß das Gegentheil durch unumstößliche Proben erhärtet werden könne; cum quilibet uti bonus Vir, ita & Christianus verus praesumatur esse, donec per testimonia sole meridiano clariora contrarium SEXTA. SEPTIMA. OCTAVA. NONA.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/266>, abgerufen am 21.11.2024.