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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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ich also ad Atheisinum verleitet würde. Das Gegentheil und wie darinnemente allzuwenig Ehrgierde zugeschrieben. ein Error Calculi aus falschen Datis, von Euren Hochedlen sey begangen worden, gründlich offen zu legen; will nicht anführen: daß 1) durch die treue Erziehung meiner seeligen Eltern und löbliche Information redlicher Lehrer, dahin bin unterwiesen worden, die vernünftige Tugend-und Ehren-Liebe: vor den Polar-Stern einer glücklichen Segelation meiner zeitlichen und ewigen Wohlfahrt mit unverwendetem Gesichte zu beaugen. Auch halte ich 2. vor unnöthig, Euren Hochedlen vorzubilden: daß nach der Anspornung meines Naturels belieben trage in Luce Mundi, mit Jovialischen und aufgeweckten Geistern zu conversiren; Einen Timonem aber, Misantropen und Reveur: der die todte Einsamkeit dem charmanten Versailles vorziehet, und mit dem traurigen Heraclito, die unbekanteste Gebürge zu seiner Wohnung auswehlet; zu praesentiren: die dazu stimmende Leibes- und Gemüths-Gaben, von dem Schöpffer aller Geschöpffe, nicht zu meinem Erbtheil überkommen habe; sondern ich will 3. Euren Hochedlen zu Dero suffisanten Uberweisung nur diesen Einwurff aus ihren Schrifften entgegen stellen: daß da sie in ihrer Muthmassungs-Kunst, wie ein unumstößliches axioma bejahen: Melancholicum ad superstitionem inclinare: Cholericum autem ad Atheismum pronum esse; sie mir und meinem Temperament: welches melancholisch beschrieben worden, daß bey Gefolge, ich billig eine abergläubische Creatur seyn, ihre sombre Sitten besitzen, und insonderheit GOtt als einen schädlichen, zornigen und unweisen Tyrannen und Despoten mir einbilden solte; dennoch eine gantz widrige Neigung nemlich den Atheismum: zugeurtheilet und bey dieser moralisch-Academischen Creation, sie mir zu einem Pathen-Pfennig mit freygebiger Hand zwar eingebunden: dabey aber ohne Zweiffel aus Versehen des Gedächtnisses vergessen: wegen des imputirten Atheismi, mir zugleich ein Temperamentum Cholericum beyzulegen: indem laut ihrem Selbst-Geständniß: die GOttes-Verläugnung, bey den Cholericis, ubi bilis dominatur & per consequens aliqua sanguinis pinguedo caque ad inflammandum apta occurrit; allein anzutreffen: und wie ein Proprium inseparabile Corporis Cholerici, zu beobachten seye.

Betreffend mein Judicium: bekenne ich ohne Schamröthe, daß4. Und folglich kein sonderlich Judicium ihm zugetrauet. selbiges bey mir, bey Centnern und in tanta Massa & quantitate Molis, wie bey einer nombreusen Versammlung und starcken Collegio; nicht abzuwägen. Doch bin ich mit dem Quintlein derjenigen Beurtheilungs-Krafft: welches von dem allmächtigen Schöpffer, mir zum Gebrauch und

ich also ad Atheisinum verleitet würde. Das Gegentheil und wie darinnemente allzuwenig Ehrgierde zugeschrieben. ein Error Calculi aus falschen Datis, von Euren Hochedlen sey begangen worden, gründlich offen zu legen; will nicht anführen: daß 1) durch die treue Erziehung meiner seeligen Eltern und löbliche Information redlicher Lehrer, dahin bin unterwiesen worden, die vernünftige Tugend-und Ehren-Liebe: vor den Polar-Stern einer glücklichen Segelation meiner zeitlichen und ewigen Wohlfahrt mit unverwendetem Gesichte zu beaugen. Auch halte ich 2. vor unnöthig, Euren Hochedlen vorzubilden: daß nach der Anspornung meines Naturels belieben trage in Luce Mundi, mit Jovialischen und aufgeweckten Geistern zu conversiren; Einen Timonem aber, Misantropen und Reveur: der die todte Einsamkeit dem charmanten Versailles vorziehet, und mit dem traurigen Heraclito, die unbekanteste Gebürge zu seiner Wohnung auswehlet; zu praesentiren: die dazu stimmende Leibes- und Gemüths-Gaben, von dem Schöpffer aller Geschöpffe, nicht zu meinem Erbtheil überkommen habe; sondern ich will 3. Euren Hochedlen zu Dero suffisanten Uberweisung nur diesen Einwurff aus ihren Schrifften entgegen stellen: daß da sie in ihrer Muthmassungs-Kunst, wie ein unumstößliches axioma bejahen: Melancholicum ad superstitionem inclinare: Cholericum autem ad Atheismum pronum esse; sie mir und meinem Temperament: welches melancholisch beschrieben worden, daß bey Gefolge, ich billig eine abergläubische Creatur seyn, ihre sombre Sitten besitzen, und insonderheit GOtt als einen schädlichen, zornigen und unweisen Tyrannen und Despoten mir einbilden solte; dennoch eine gantz widrige Neigung nemlich den Atheismum: zugeurtheilet und bey dieser moralisch-Academischen Creation, sie mir zu einem Pathen-Pfennig mit freygebiger Hand zwar eingebunden: dabey aber ohne Zweiffel aus Versehen des Gedächtnisses vergessen: wegen des imputirten Atheismi, mir zugleich ein Temperamentum Cholericum beyzulegen: indem laut ihrem Selbst-Geständniß: die GOttes-Verläugnung, bey den Cholericis, ubi bilis dominatur & per consequens aliqua sanguinis pinguedo caque ad inflammandum apta occurrit; allein anzutreffen: und wie ein Proprium inseparabile Corporis Cholerici, zu beobachten seye.

Betreffend mein Judicium: bekenne ich ohne Schamröthe, daß4. Und folglich kein sonderlich Judicium ihm zugetrauet. selbiges bey mir, bey Centnern und in tanta Massa & quantitate Molis, wie bey einer nombreusen Versammlung und starcken Collegio; nicht abzuwägen. Doch bin ich mit dem Quintlein derjenigen Beurtheilungs-Krafft: welches von dem allmächtigen Schöpffer, mir zum Gebrauch und

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[269/0285] ich also ad Atheisinum verleitet würde. Das Gegentheil und wie darinne ein Error Calculi aus falschen Datis, von Euren Hochedlen sey begangen worden, gründlich offen zu legen; will nicht anführen: daß 1) durch die treue Erziehung meiner seeligen Eltern und löbliche Information redlicher Lehrer, dahin bin unterwiesen worden, die vernünftige Tugend-und Ehren-Liebe: vor den Polar-Stern einer glücklichen Segelation meiner zeitlichen und ewigen Wohlfahrt mit unverwendetem Gesichte zu beaugen. Auch halte ich 2. vor unnöthig, Euren Hochedlen vorzubilden: daß nach der Anspornung meines Naturels belieben trage in Luce Mundi, mit Jovialischen und aufgeweckten Geistern zu conversiren; Einen Timonem aber, Misantropen und Reveur: der die todte Einsamkeit dem charmanten Versailles vorziehet, und mit dem traurigen Heraclito, die unbekanteste Gebürge zu seiner Wohnung auswehlet; zu praesentiren: die dazu stimmende Leibes- und Gemüths-Gaben, von dem Schöpffer aller Geschöpffe, nicht zu meinem Erbtheil überkommen habe; sondern ich will 3. Euren Hochedlen zu Dero suffisanten Uberweisung nur diesen Einwurff aus ihren Schrifften entgegen stellen: daß da sie in ihrer Muthmassungs-Kunst, wie ein unumstößliches axioma bejahen: Melancholicum ad superstitionem inclinare: Cholericum autem ad Atheismum pronum esse; sie mir und meinem Temperament: welches melancholisch beschrieben worden, daß bey Gefolge, ich billig eine abergläubische Creatur seyn, ihre sombre Sitten besitzen, und insonderheit GOtt als einen schädlichen, zornigen und unweisen Tyrannen und Despoten mir einbilden solte; dennoch eine gantz widrige Neigung nemlich den Atheismum: zugeurtheilet und bey dieser moralisch-Academischen Creation, sie mir zu einem Pathen-Pfennig mit freygebiger Hand zwar eingebunden: dabey aber ohne Zweiffel aus Versehen des Gedächtnisses vergessen: wegen des imputirten Atheismi, mir zugleich ein Temperamentum Cholericum beyzulegen: indem laut ihrem Selbst-Geständniß: die GOttes-Verläugnung, bey den Cholericis, ubi bilis dominatur & per consequens aliqua sanguinis pinguedo caque ad inflammandum apta occurrit; allein anzutreffen: und wie ein Proprium inseparabile Corporis Cholerici, zu beobachten seye. mente allzuwenig Ehrgierde zugeschrieben. Betreffend mein Judicium: bekenne ich ohne Schamröthe, daß selbiges bey mir, bey Centnern und in tanta Massa & quantitate Molis, wie bey einer nombreusen Versammlung und starcken Collegio; nicht abzuwägen. Doch bin ich mit dem Quintlein derjenigen Beurtheilungs-Krafft: welches von dem allmächtigen Schöpffer, mir zum Gebrauch und 4. Und folglich kein sonderlich Judicium ihm zugetrauet.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/285>, abgerufen am 21.11.2024.