Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.Ich komme auff den andern Punct: der von Euren Hochedlen mir5. Zum andern, daß man ihm eine falsche, ja gar keine Religion angedichtet. attribuirter Religion; worinnen meine hochgeehrte Herrn, ich will nicht sagen eine Ungerechtigkeit: doch warlich einen mercklichen Fehltritt (quamvis & hoc, salva D. V. Reverentia debita, scriptum velim) ebener massen begangen; wiewohl solches mich nicht befremdet; weil, nachdem Euren Hochedlen es gefallen, mir eine neugeschmiedete Leibes-und Seelen-Beschaffenheit zu schencken: Meine hochgeehrte Herrn sich auch keinen Scrupel gemacht haben, mit einem neuen Gottesdienst, mich zu dotiren und zu bemorgengaben. Es ist aber Hochedle Herren, die Religion: die sie vor die Meinige an-und ausgeben, Erstlich: mit meinem Genie incompatible. Denn selbiges, erkennet6. Da doch selbige (1) mit seinem Genie incompatible. in der Welt-Weißheit und Glaubens-Sachen: nicht die Dictata Philosophorum & Theologorum: sondern die Dictamina rationis & scripturae, für seine eigene und souveraine Haupt - Richter: um sich nicht wägen und wiegen zu lassen von allerley Wind der Lehre, durch Schalckheit der Menschen und Teuscherey, damit sie die Gemüther erschleichen, zu verführen. Sie wird zum andern: durch mein notorisches Christenthum in der7. (2) Sein Christenthum notorisch sey. Lehre und dem Leben, nachdrücklich wiederleget; daß wer solches sonnenklare Zeugniß umwerffen wolte: die Vernunfft, das Wort GOttes, die Rechte, nebst dem Gebrauch der Sinnen, aus der Welt und dem menschlichen Umgang, mit verbannen müste. Wie dann drittens: die, in der specie facti erzehlte Ursachen, warum8. (3) Also diese Beschuldigung eine offenbare Verleumdung wäre. die Meditationes ans Licht gestellet: meine rechte und ächte Religion, die in dem Lutheranismo sich concentriret 3. in so naiven und auffrichtigen Worten erhärten: daß Christen und unpaßionirte, zu keinem Verbrechen mir es auslegen werden noch können; wann eine solche Auffbindung und Unterschiebung eines fremden Gottesdienstes und wunderlicher Religions-Gedancken: mit dem Titul der Verläumdung characterisire; Weil diese Ausschweiffung, kein gelindes Epitheton verdienet: und einer ehrlichen Seele ungemein wehe thut, ohne Verdienst verlästert, und bey den Tugendliebenden Leuten in einen sinistren Concept gesetzet zu werden. Dann obwohl willig, ohne peinliche Frage gestanden: der Verfasser9. Weil er a) seine Medit ationes nur als ein gemeldter Meditationum zu seyn; So habe ohne Verstellung, Ausflüchte, zwodeutige Reden, und die übliche Kunstgriffe der Sophisten und Heuchel-Christen, dahin zugleich mich ausgelassen: Daß (a) die in dem Philosophischen Büchlein verhandene Meinungen, welche von alten und neuen Weltweisen und Frey-Geistern ausgebrütet; von mir, wie einem Ich komme auff den andern Punct: der von Euren Hochedlen mir5. Zum andern, daß man ihm eine falsche, ja gar keine Religion angedichtet. attribuirter Religion; worinnen meine hochgeehrte Herrn, ich will nicht sagen eine Ungerechtigkeit: doch warlich einen mercklichen Fehltritt (quamvis & hoc, salva D. V. Reverentia debita, scriptum velim) ebener massen begangen; wiewohl solches mich nicht befremdet; weil, nachdem Euren Hochedlen es gefallen, mir eine neugeschmiedete Leibes-und Seelen-Beschaffenheit zu schencken: Meine hochgeehrte Herrn sich auch keinen Scrupel gemacht haben, mit einem neuen Gottesdienst, mich zu dotiren und zu bemorgengaben. Es ist aber Hochedle Herren, die Religion: die sie vor die Meinige an-und ausgeben, Erstlich: mit meinem Genie incompatible. Denn selbiges, erkennet6. Da doch selbige (1) mit seinem Genie incompatible. in der Welt-Weißheit und Glaubens-Sachen: nicht die Dictata Philosophorum & Theologorum: sondern die Dictamina rationis & scripturae, für seine eigene und souveraine Haupt - Richter: um sich nicht wägen und wiegen zu lassen von allerley Wind der Lehre, durch Schalckheit der Menschen und Teuscherey, damit sie die Gemüther erschleichen, zu verführen. Sie wird zum andern: durch mein notorisches Christenthum in der7. (2) Sein Christenthum notorisch sey. Lehre und dem Leben, nachdrücklich wiederleget; daß wer solches sonnenklare Zeugniß umwerffen wolte: die Vernunfft, das Wort GOttes, die Rechte, nebst dem Gebrauch der Sinnen, aus der Welt und dem menschlichen Umgang, mit verbannen müste. Wie dann drittens: die, in der specie facti erzehlte Ursachen, warum8. (3) Also diese Beschuldigung eine offenbare Verleumdung wäre. die Meditationes ans Licht gestellet: meine rechte und ächte Religion, die in dem Lutheranismo sich concentriret 3. in so naiven und auffrichtigen Worten erhärten: daß Christen und unpaßionirte, zu keinem Verbrechen mir es auslegen werden noch können; wann eine solche Auffbindung und Unterschiebung eines fremden Gottesdienstes und wunderlicher Religions-Gedancken: mit dem Titul der Verläumdung characterisire; Weil diese Ausschweiffung, kein gelindes Epitheton verdienet: und einer ehrlichen Seele ungemein wehe thut, ohne Verdienst verlästert, und bey den Tugendliebenden Leuten in einen sinistren Concept gesetzet zu werden. Dann obwohl willig, ohne peinliche Frage gestanden: der Verfasser9. Weil er a) seine Medit ationes nur als ein gemeldter Meditationum zu seyn; So habe ohne Verstellung, Ausflüchte, zwodeutige Reden, und die übliche Kunstgriffe der Sophisten und Heuchel-Christen, dahin zugleich mich ausgelassen: Daß (a) die in dem Philosophischen Büchlein verhandene Meinungen, welche von alten und neuen Weltweisen und Frey-Geistern ausgebrütet; von mir, wie einem <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0287" n="271"/> <p>Ich komme auff den andern Punct: der von Euren Hochedlen mir<note place="right">5. Zum andern, daß man ihm eine falsche, ja gar keine Religion angedichtet.</note> attribuirter Religion; worinnen meine hochgeehrte Herrn, ich will nicht sagen eine Ungerechtigkeit: doch warlich einen mercklichen Fehltritt (quamvis & hoc, salva D. V. 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5. Zum andern, daß man ihm eine falsche, ja gar keine Religion angedichtet. Erstlich: mit meinem Genie incompatible. Denn selbiges, erkennet in der Welt-Weißheit und Glaubens-Sachen: nicht die Dictata Philosophorum & Theologorum: sondern die Dictamina rationis & scripturae, für seine eigene und souveraine Haupt - Richter: um sich nicht wägen und wiegen zu lassen von allerley Wind der Lehre, durch Schalckheit der Menschen und Teuscherey, damit sie die Gemüther erschleichen, zu verführen.
6. Da doch selbige (1) mit seinem Genie incompatible. Sie wird zum andern: durch mein notorisches Christenthum in der Lehre und dem Leben, nachdrücklich wiederleget; daß wer solches sonnenklare Zeugniß umwerffen wolte: die Vernunfft, das Wort GOttes, die Rechte, nebst dem Gebrauch der Sinnen, aus der Welt und dem menschlichen Umgang, mit verbannen müste.
7. (2) Sein Christenthum notorisch sey. Wie dann drittens: die, in der specie facti erzehlte Ursachen, warum die Meditationes ans Licht gestellet: meine rechte und ächte Religion, die in dem Lutheranismo sich concentriret 3. in so naiven und auffrichtigen Worten erhärten: daß Christen und unpaßionirte, zu keinem Verbrechen mir es auslegen werden noch können; wann eine solche Auffbindung und Unterschiebung eines fremden Gottesdienstes und wunderlicher Religions-Gedancken: mit dem Titul der Verläumdung characterisire; Weil diese Ausschweiffung, kein gelindes Epitheton verdienet: und einer ehrlichen Seele ungemein wehe thut, ohne Verdienst verlästert, und bey den Tugendliebenden Leuten in einen sinistren Concept gesetzet zu werden.
8. (3) Also diese Beschuldigung eine offenbare Verleumdung wäre. Dann obwohl willig, ohne peinliche Frage gestanden: der Verfasser gemeldter Meditationum zu seyn; So habe ohne Verstellung, Ausflüchte, zwodeutige Reden, und die übliche Kunstgriffe der Sophisten und Heuchel-Christen, dahin zugleich mich ausgelassen: Daß (a) die in dem Philosophischen Büchlein verhandene Meinungen, welche von alten und neuen Weltweisen und Frey-Geistern ausgebrütet; von mir, wie einem
9. Weil er a) seine Medit ationes nur als ein
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/287>, abgerufen am 26.06.2024. |