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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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32.
Nach diesem Vorbild nun: must du mein Sohn dich richten. Lieb GOt: leb frey und treu: fürcht nicht die böse Welt. Lieb deine Freund und Feind, nach den Gesetz und Pflichten: Thu das, was sie vergnügt: nicht aber ihn mißfällt; Im übrigen laß dich nicht künfftig mehr anfechten: Der Clerisey ihr Fluch: und der Gerichte Rechten.
33.
Du bleibst ein ehrlich Kind: obgleich nach den Gebräuchen Der Zunfft der Geistlichkeit: du nicht zunfftmäßig bist; Hier gilt nur die Usance, und in gewissen Reichen In Holl- und Engelland: Gewissens-Freyheit ist. Da wird man dich mein Sohn, in Ruh und Frieden lassen: Nicht aber wie am N. als einen Ketzer hassen.
34.
Und hiemit lebe wohl! du erste Krafft der Lenden, Die von mir, durch die Krafft der Welt-Weißheit erzeugt. Ich habe diesen Brieff, dir wollen übersenden Zum Zeichen: daß ich dir bin väterlich geneigt. Ich werde dich mein Blut nicht lassen unterdrücken: Und zum Beweißthum dir, bald neue Kräffte schicken.
35.
Indessen da von dir, die Gottheit wird gepriesen, Und ihre Allmachts-Hand: aus der Erschaffungs-Spuhr. Weil ferner wird von dir, durch gute Gründ erwiesen Das Wesen dieser Welt: die menschliche Natur; Wird wieder deine Feind: ihr Wettern, Donnern, Blitzen: Dich GOtt: die Welt: der Mensch: behüten und beschützen. Kurtze Antwort auff die ersten beyden numeros.

§. XXXVII. Ob nun wohl so wohl bey dem ersten numero dieses ersten Stücks der Beylage die allegirten dicta scripturae ohne application angeführet worden, auch dergleichen bey den andern numero geschehen, ausser daß daselbst der Herr Quaerente bey der 2. 3. und 5. Section ad marginem etliche Striche gemacht hatte; so kan ein jeder doch aus seinen vorhergehenden Schrifften gar leichte seine verborgene Hertzens-Gedancken errathen, und daß er auch diese zwey Stücke unserm Responso entgegen setzen wollen. Daß aber beydes abermahl sine mica judicii geschehen, wird jedermann leicht begreiffen, wenn er nur ein wenig zurücke

32.
Nach diesem Vorbild nun: must du mein Sohn dich richten. Lieb GOt: leb frey und treu: fürcht nicht die böse Welt. Lieb deine Freund und Feind, nach den Gesetz und Pflichten: Thu das, was sie vergnügt: nicht aber ihn mißfällt; Im übrigen laß dich nicht künfftig mehr anfechten: Der Clerisey ihr Fluch: und der Gerichte Rechten.
33.
Du bleibst ein ehrlich Kind: obgleich nach den Gebräuchen Der Zunfft der Geistlichkeit: du nicht zunfftmäßig bist; Hier gilt nur die Usance, und in gewissen Reichen In Holl- und Engelland: Gewissens-Freyheit ist. Da wird man dich mein Sohn, in Ruh und Frieden lassen: Nicht aber wie am N. als einen Ketzer hassen.
34.
Und hiemit lebe wohl! du erste Krafft der Lenden, Die von mir, durch die Krafft der Welt-Weißheit erzeugt. Ich habe diesen Brieff, dir wollen übersenden Zum Zeichen: daß ich dir bin väterlich geneigt. Ich werde dich mein Blut nicht lassen unterdrücken: Und zum Beweißthum dir, bald neue Kräffte schicken.
35.
Indessen da von dir, die Gottheit wird gepriesen, Und ihre Allmachts-Hand: aus der Erschaffungs-Spuhr. Weil ferner wird von dir, durch gute Gründ erwiesen Das Wesen dieser Welt: die menschliche Natur; Wird wieder deine Feind: ihr Wettern, Donnern, Blitzen: Dich GOtt: die Welt: der Mensch: behüten und beschützen. Kurtze Antwort auff die ersten beyden numeros.

§. XXXVII. Ob nun wohl so wohl bey dem ersten numero dieses ersten Stücks der Beylage die allegirten dicta scripturae ohne application angeführet worden, auch dergleichen bey den andern numero geschehen, ausser daß daselbst der Herr Quaerente bey der 2. 3. und 5. Section ad marginem etliche Striche gemacht hatte; so kan ein jeder doch aus seinen vorhergehenden Schrifften gar leichte seine verborgene Hertzens-Gedancken errathen, und daß er auch diese zwey Stücke unserm Responso entgegen setzen wollen. Daß aber beydes abermahl sine mica judicii geschehen, wird jedermann leicht begreiffen, wenn er nur ein wenig zurücke

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/336>, abgerufen am 24.11.2024.