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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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Bald würde kräfftge Hülffe schicken Der Clerisey entgegn zurücken Daß viel Juristsche Facultäten Mir würden helffn aus allen Nöthen, Und geben eine Correction Denen, die die Confiscation Verhänget han, und ausgesprochen, Und würde werden wohl gerochen. Seht aber was der Guckguck thut, S Responsum ist für mich nicht gut, Dieweil es alles defendirt, Was den Papa und mich vexirt. Ey wohl! ist das die kräfftge Hülffe? Es hilfft mir nicht mit einer Sülffe, Wolt sagen Sylbe sicherlich, Es wolte nur nicht reimen sich. Das kränckt mich hertzlich, Herr Papa Daß ich steh wie der bekante Herr Johannes da etc.

Ich habe dem Herrn Concipienten diese elende Verse ernstlich verwiesen, sonderlich aber, daß dieser letzte Reim keine scansion und etliche pedes zu viel hätte, er gab mir aber zur Antwort, daß er alles mit Fleiß also gedichtet hätte, damit er die Wahrscheinligkeit in acht nähme, weil doch kein Vernünfftiger praetendiren würde, daß das abscheuliche Monstrum, das bald nach der Geburt confisciret worden, so anmuthige und reine Verse machen solte, als sein so gelehrter und in der Poesie geübter und berühmter Herr Vater. Was den letzten Vers beträffe, wolte er sich zwar nicht mit der bekanten Antwort eines armen Poeten vertheydigen, der da gemeinet, daß die Verse, die etliche pedes zu viel hätten, desto geschwinder lauffen könten, sondern er hätte in diesem Stück den berühmten Herrn Praetendenten selbst imitirt, als der einer dergleichen licenz in dem folgenden Poemate in dem 4. Vers des 11. Gesetzes sich bedienet hätte. Ob nun wohl die Sache in der That sich also verhielte (wie davon unten zu seiner Zeit §. 49. mit mehrern soll geredet werden,) habe ich doch das übrige von dem weitläufftigen Werck supprimirt, jedoch mit dem Vorbehalt, daß, wenn der Herr Praetendent es begehren solte, ihme selbiges von Anfang biß zu Ende in Vertrauen könne communiciret werden.

Bald würde kräfftge Hülffe schicken Der Clerisey entgegn zurücken Daß viel Juristsche Facultäten Mir würden helffn aus allen Nöthen, Und geben eine Correction Denen, die die Confiscation Verhänget han, und ausgesprochen, Und würde werden wohl gerochen. Seht aber was der Guckguck thut, S Responsum ist für mich nicht gut, Dieweil es alles defendirt, Was den Papa und mich vexirt. Ey wohl! ist das die kräfftge Hülffe? Es hilfft mir nicht mit einer Sülffe, Wolt sagen Sylbe sicherlich, Es wolte nur nicht reimen sich. Das kränckt mich hertzlich, Herr Papa Daß ich steh wie der bekante Herr Johannes da etc.

Ich habe dem Herrn Concipienten diese elende Verse ernstlich verwiesen, sonderlich aber, daß dieser letzte Reim keine scansion und etliche pedes zu viel hätte, er gab mir aber zur Antwort, daß er alles mit Fleiß also gedichtet hätte, damit er die Wahrscheinligkeit in acht nähme, weil doch kein Vernünfftiger praetendiren würde, daß das abscheuliche Monstrum, das bald nach der Geburt confisciret worden, so anmuthige und reine Verse machen solte, als sein so gelehrter und in der Poesie geübter und berühmter Herr Vater. Was den letzten Vers beträffe, wolte er sich zwar nicht mit der bekanten Antwort eines armen Poeten vertheydigen, der da gemeinet, daß die Verse, die etliche pedes zu viel hätten, desto geschwinder lauffen könten, sondern er hätte in diesem Stück den berühmten Herrn Praetendenten selbst imitirt, als der einer dergleichen licenz in dem folgenden Poemate in dem 4. Vers des 11. Gesetzes sich bedienet hätte. Ob nun wohl die Sache in der That sich also verhielte (wie davon unten zu seiner Zeit §. 49. mit mehrern soll geredet werden,) habe ich doch das übrige von dem weitläufftigen Werck supprimirt, jedoch mit dem Vorbehalt, daß, wenn der Herr Praetendent es begehren solte, ihme selbiges von Anfang biß zu Ende in Vertrauen könne communiciret werden.

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[323/0339] Bald würde kräfftge Hülffe schicken Der Clerisey entgegn zurücken Daß viel Juristsche Facultäten Mir würden helffn aus allen Nöthen, Und geben eine Correction Denen, die die Confiscation Verhänget han, und ausgesprochen, Und würde werden wohl gerochen. Seht aber was der Guckguck thut, S Responsum ist für mich nicht gut, Dieweil es alles defendirt, Was den Papa und mich vexirt. Ey wohl! ist das die kräfftge Hülffe? Es hilfft mir nicht mit einer Sülffe, Wolt sagen Sylbe sicherlich, Es wolte nur nicht reimen sich. Das kränckt mich hertzlich, Herr Papa Daß ich steh wie der bekante Herr Johannes da etc. Ich habe dem Herrn Concipienten diese elende Verse ernstlich verwiesen, sonderlich aber, daß dieser letzte Reim keine scansion und etliche pedes zu viel hätte, er gab mir aber zur Antwort, daß er alles mit Fleiß also gedichtet hätte, damit er die Wahrscheinligkeit in acht nähme, weil doch kein Vernünfftiger praetendiren würde, daß das abscheuliche Monstrum, das bald nach der Geburt confisciret worden, so anmuthige und reine Verse machen solte, als sein so gelehrter und in der Poesie geübter und berühmter Herr Vater. Was den letzten Vers beträffe, wolte er sich zwar nicht mit der bekanten Antwort eines armen Poeten vertheydigen, der da gemeinet, daß die Verse, die etliche pedes zu viel hätten, desto geschwinder lauffen könten, sondern er hätte in diesem Stück den berühmten Herrn Praetendenten selbst imitirt, als der einer dergleichen licenz in dem folgenden Poemate in dem 4. Vers des 11. Gesetzes sich bedienet hätte. Ob nun wohl die Sache in der That sich also verhielte (wie davon unten zu seiner Zeit §. 49. mit mehrern soll geredet werden,) habe ich doch das übrige von dem weitläufftigen Werck supprimirt, jedoch mit dem Vorbehalt, daß, wenn der Herr Praetendent es begehren solte, ihme selbiges von Anfang biß zu Ende in Vertrauen könne communiciret werden.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/339>, abgerufen am 23.11.2024.