Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.
ner Redens-Art gebrauchet werden, u. s. w. da doch unter diesen Umständen allen ein mercklicher Unterscheid ist, nach derer Veränderung auch ein weiser Mann seine Auslegung und Urtheil billig verändern muß. 5. Ein CALUMNIANTE: hütet sich sehr, daß er die duncklen Oerter mit den deutlichern nicht conferiret: sondern fället alsobald auf das zu, wenn ein Autor etwas kurtz, dunckel, oder insgemein gesetzt, und übergehet muthwillig die Erklährung, Beweiß, Umschränckung u. s. w. solcher Reden, die er anders wo antrifft. 6. Ein CALUMNIANTE: macht aus einem Satz eines Autoris nach seinem Gefallen, Folgerungen, die offenbahr irrig sind, und will den andern, der doch ausdrücklich und zum wenigsten mit einiger Wahrscheinlichkeit protestiret, daß er mit diesen Folgerungen nichts zu thun haben wolle, nöthigen, daß er sie als die Seinigen annehmen müsse. Thomasii Ausübung der Vernunfft-Lehre im 4. Hauptstück von der Geschicklichkeit von anderer Meinungen zu urtheilen, §. 55. 56. 58. 59. 60. 62. p. 259. 260. 261. 262, III. 1. Mein Freund: ich habe dir, vor kurtzer Zeit geschrieben: Es wäre ein Verboth, gelegt auff meine Schrifft; Jetzt meld ich: daß es nicht bey dem Verboth geblieben: Ein Donner-Urtheil nun mich selbsten mit betrifft. Es hat beliebt dem Rath: den Rath-Schluß abzufassen: Nach Ausgang dreyer Tag: möcht ich die Stadt verlassen. 2. Der Rathschluß, würde leicht desselben Seel verletzen: Der in der Uppigkeit, gesuchet seine Lust; Mich aber kan er nicht in blosse Furchten setzen: Weil meiner Seele, sind die Laster unbewust. Ich werde alsofort, mit Freud und Lust erfüllen: Des weisen Raths Befehl und hocherleuchten Willen. 3. Denn meine Unschuld: wird sie stets betriumphiren, Die vor mich und die Schrifft: ein kräfftig Vorwort spricht. Sie werden mehr als ich, durch diesen Spruch verliehren: In welcher Neid und Haß, aus allen Zeilen bricht. Von des hochweisen Raths zu schnellen übereilen: Wird gar nicht vortheilhafft, die kluge Welt urtheilen.
ner Redens-Art gebrauchet werden, u. s. w. da doch unter diesen Umständen allen ein mercklicher Unterscheid ist, nach derer Veränderung auch ein weiser Mann seine Auslegung und Urtheil billig verändern muß. 5. Ein CALUMNIANTE: hütet sich sehr, daß er die duncklen Oerter mit den deutlichern nicht conferiret: sondern fället alsobald auf das zu, wenn ein Autor etwas kurtz, dunckel, oder insgemein gesetzt, und übergehet muthwillig die Erklährung, Beweiß, Umschränckung u. s. w. solcher Reden, die er anders wo antrifft. 6. Ein CALUMNIANTE: macht aus einem Satz eines Autoris nach seinem Gefallen, Folgerungen, die offenbahr irrig sind, und will den andern, der doch ausdrücklich und zum wenigsten mit einiger Wahrscheinlichkeit protestiret, daß er mit diesen Folgerungen nichts zu thun haben wolle, nöthigen, daß er sie als die Seinigen annehmen müsse. Thomasii Ausübung der Vernunfft-Lehre im 4. Hauptstück von der Geschicklichkeit von anderer Meinungen zu urtheilen, §. 55. 56. 58. 59. 60. 62. p. 259. 260. 261. 262, III. 1. Mein Freund: ich habe dir, vor kurtzer Zeit geschrieben: Es wäre ein Verboth, gelegt auff meine Schrifft; Jetzt meld ich: daß es nicht bey dem Verboth geblieben: Ein Donner-Urtheil nun mich selbsten mit betrifft. Es hat beliebt dem Rath: den Rath-Schluß abzufassen: Nach Ausgang dreyer Tag: möcht ich die Stadt verlassen. 2. Der Rathschluß, würde leicht desselben Seel verletzen: Der in der Uppigkeit, gesuchet seine Lust; Mich aber kan er nicht in blosse Furchten setzen: Weil meiner Seele, sind die Laster unbewust. Ich werde alsofort, mit Freud und Lust erfüllen: Des weisen Raths Befehl und hocherleuchten Willen. 3. Denn meine Unschuld: wird sie stets betriumphiren, Die vor mich und die Schrifft: ein kräfftig Vorwort spricht. Sie werden mehr als ich, durch diesen Spruch verliehren: In welcher Neid und Haß, aus allen Zeilen bricht. Von des hochweisen Raths zu schnellen übereilen: Wird gar nicht vortheilhafft, die kluge Welt urtheilen.
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ner Redens-Art gebrauchet werden, u. s. w. da doch unter diesen Umständen allen ein mercklicher Unterscheid ist, nach derer Veränderung auch ein weiser Mann seine Auslegung und Urtheil billig verändern muß. 5. Ein CALUMNIANTE: hütet sich sehr, daß er die duncklen Oerter mit den deutlichern nicht conferiret: sondern fället alsobald auf das zu, wenn ein Autor etwas kurtz, dunckel, oder insgemein gesetzt, und übergehet muthwillig die Erklährung, Beweiß, Umschränckung u. s. w. solcher Reden, die er anders wo antrifft. 6. Ein CALUMNIANTE: macht aus einem Satz eines Autoris nach seinem Gefallen, Folgerungen, die offenbahr irrig sind, und will den andern, der doch ausdrücklich und zum wenigsten mit einiger Wahrscheinlichkeit protestiret, daß er mit diesen Folgerungen nichts zu thun haben wolle, nöthigen, daß er sie als die Seinigen annehmen müsse. Thomasii Ausübung der Vernunfft-Lehre im 4. Hauptstück von der Geschicklichkeit von anderer Meinungen zu urtheilen, §. 55. 56. 58. 59. 60. 62. p. 259. 260. 261. 262, III.
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Mein Freund: ich habe dir, vor kurtzer Zeit geschrieben: Es wäre ein Verboth, gelegt auff meine Schrifft; Jetzt meld ich: daß es nicht bey dem Verboth geblieben: Ein Donner-Urtheil nun mich selbsten mit betrifft. Es hat beliebt dem Rath: den Rath-Schluß abzufassen: Nach Ausgang dreyer Tag: möcht ich die Stadt verlassen. 2.
Der Rathschluß, würde leicht desselben Seel verletzen: Der in der Uppigkeit, gesuchet seine Lust; Mich aber kan er nicht in blosse Furchten setzen: Weil meiner Seele, sind die Laster unbewust. Ich werde alsofort, mit Freud und Lust erfüllen: Des weisen Raths Befehl und hocherleuchten Willen. 3.
Denn meine Unschuld: wird sie stets betriumphiren, Die vor mich und die Schrifft: ein kräfftig Vorwort spricht. Sie werden mehr als ich, durch diesen Spruch verliehren: In welcher Neid und Haß, aus allen Zeilen bricht. Von des hochweisen Raths zu schnellen übereilen: Wird gar nicht vortheilhafft, die kluge Welt urtheilen.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/350>, abgerufen am 26.06.2024. |