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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Sonsten aber berichtet er nach abgelegten Eyde, daß Christoph nicht nur auf den einen Schüler, wie er auf der Erde mit dem Weibsstücke gelegen, zugeschlagen, sondern auch, wie derselbe, nebst dem Weibsstücke aufgestanden gewesen, und er George, dem einen Weibesstücke des Schülers Mantel abgenommen, und dem Schüler wieder zugestellet gehabt, das Weibesstücke aber den Schüler den Mantel wieder wegnehmen wollen, darzwischen gelauffen, und dem Schüler in das Angesicht geschlagen, daß er davon geblutet, da dann das Weibesstücke den Mantel wieder zu sich gerissen, und mit sich genommen. George muste abtreten, und wurde Christoph abermahls in die Gerichts-Stube gefordert, und ihm Georgens so wohl jetzige als vorige Aussage vorgehalten, und ihm gesagt, man könte ihn bey solcher Bewandniß unmöglich zu Abschwörung des Reinigungs-Eydes zulassen, denn er schwüre sich zum Teuffel, so nicht zu verantworten stünde.

Derselbe aber will nicht gestehen, daß er auf den einen Schüler, so mit dem Weibsstücke auf der Erde über einander her gelegen, geschlagen, ausser daß er ihm wie vor gedacht, ein paar Ohrfeigen gegeben hätte, denen Schülern auch nicht die Hüte genommen und denen Weibsstücken zugeworffen.

Darum George auch wieder in die Gerichts-Stube gefordert wurde, und sagt derselbe Christophen alles das unter die Augen, was er vorhin berichtet, sonderlich auch, daß die Weibesstücken, wie sie Hülffe geschrien, geruffen, Kieren Christel! Kommt uns zu Hülffe, hernach hätte Christoph gegen ihn, Georgen selbst gesaget, daß sie ihn mit Nahmen geruffen.

Als nun Christophen ferner zugeredet, und ihm solches alles, was gesagt, nach einander vorgehalten wurde, antwortete er auf keines recht, sondern redet was anders, doch sagte er, endlich könte es wohl seyn, wiewohl er es nicht wüste, wolte es, weil es George sagte, auch gestehen.

Ihme wurde gesagt, er müste es pure sagen, ob er es gethan, oder nicht gethan hätte? Denn man könte ihn ohne dem dergestalt nicht zum Eyde verstatten, sondern müste ferner darüber erkennen, und ihn jetzo wieder hinüber aufs Rathhauß ins Gefängnüß bringen lassen, Illc sagt, er könte sich nicht darein finden, was er eigentlich gethan haben solte; worauf ihm gesagt wurde, man wolte ihn Artickuls-weise fragen, er solte aber nur mit Ja und Nein antworten, darauf ist er über nachfolgende Artickul befragt worden, und hat wie folget geantwortet.

Art. 1. Ob Inquisit auf den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke an der Erden gelegen, zugeschlagen? Sagt, Ja. Art. 2. Ob darauf das Weibesstücke und der Schüler von einander gebracht, und beyde aufgerichts gestanden? Sagt Ja. Art. 3. Ob George dem einen Weibesstück einen den Schülern abgenommenen Mantel wieder genommen und den Schülern gegeben? Sagt Ja. Art. 4. Ob nicht das eine Weibesstücke solchen ihr abgenommenen Mantel dem Schü

Sonsten aber berichtet er nach abgelegten Eyde, daß Christoph nicht nur auf den einen Schüler, wie er auf der Erde mit dem Weibsstücke gelegen, zugeschlagen, sondern auch, wie derselbe, nebst dem Weibsstücke aufgestanden gewesen, und er George, dem einen Weibesstücke des Schülers Mantel abgenommen, und dem Schüler wieder zugestellet gehabt, das Weibesstücke aber den Schüler den Mantel wieder wegnehmen wollen, darzwischen gelauffen, und dem Schüler in das Angesicht geschlagen, daß er davon geblutet, da dann das Weibesstücke den Mantel wieder zu sich gerissen, und mit sich genommen. George muste abtreten, und wurde Christoph abermahls in die Gerichts-Stube gefordert, und ihm Georgens so wohl jetzige als vorige Aussage vorgehalten, und ihm gesagt, man könte ihn bey solcher Bewandniß unmöglich zu Abschwörung des Reinigungs-Eydes zulassen, denn er schwüre sich zum Teuffel, so nicht zu verantworten stünde.

Derselbe aber will nicht gestehen, daß er auf den einen Schüler, so mit dem Weibsstücke auf der Erde über einander her gelegen, geschlagen, ausser daß er ihm wie vor gedacht, ein paar Ohrfeigen gegeben hätte, denen Schülern auch nicht die Hüte genommen und denen Weibsstücken zugeworffen.

Darum George auch wieder in die Gerichts-Stube gefordert wurde, und sagt derselbe Christophen alles das unter die Augen, was er vorhin berichtet, sonderlich auch, daß die Weibesstücken, wie sie Hülffe geschrien, geruffen, Kieren Christel! Kommt uns zu Hülffe, hernach hätte Christoph gegen ihn, Georgen selbst gesaget, daß sie ihn mit Nahmen geruffen.

Als nun Christophen ferner zugeredet, und ihm solches alles, was gesagt, nach einander vorgehalten wurde, antwortete er auf keines recht, sondern redet was anders, doch sagte er, endlich könte es wohl seyn, wiewohl er es nicht wüste, wolte es, weil es George sagte, auch gestehen.

Ihme wurde gesagt, er müste es pure sagen, ob er es gethan, oder nicht gethan hätte? Denn man könte ihn ohne dem dergestalt nicht zum Eyde verstatten, sondern müste ferner darüber erkennen, und ihn jetzo wieder hinüber aufs Rathhauß ins Gefängnüß bringen lassen, Illc sagt, er könte sich nicht darein finden, was er eigentlich gethan haben solte; worauf ihm gesagt wurde, man wolte ihn Artickuls-weise fragen, er solte aber nur mit Ja und Nein antworten, darauf ist er über nachfolgende Artickul befragt worden, und hat wie folget geantwortet.

Art. 1. Ob Inquisit auf den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke an der Erden gelegen, zugeschlagen? Sagt, Ja. Art. 2. Ob darauf das Weibesstücke und der Schüler von einander gebracht, und beyde aufgerichts gestanden? Sagt Ja. Art. 3. Ob George dem einen Weibesstück einen den Schülern abgenommenen Mantel wieder genommen und den Schülern gegeben? Sagt Ja. Art. 4. Ob nicht das eine Weibesstücke solchen ihr abgenommenen Mantel dem Schü

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        <p>Art. 1. Ob Inquisit auf den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke an der                      Erden gelegen, zugeschlagen? Sagt, Ja. Art. 2. Ob darauf das Weibesstücke und                      der Schüler von einander gebracht, und beyde aufgerichts gestanden? Sagt Ja.                      Art. 3. Ob George dem einen Weibesstück einen den Schülern abgenommenen Mantel                      wieder genommen und den Schülern gegeben? Sagt Ja. Art. 4. Ob nicht das eine                      Weibesstücke solchen ihr abgenommenen Mantel dem Schü
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[97/0105] Sonsten aber berichtet er nach abgelegten Eyde, daß Christoph nicht nur auf den einen Schüler, wie er auf der Erde mit dem Weibsstücke gelegen, zugeschlagen, sondern auch, wie derselbe, nebst dem Weibsstücke aufgestanden gewesen, und er George, dem einen Weibesstücke des Schülers Mantel abgenommen, und dem Schüler wieder zugestellet gehabt, das Weibesstücke aber den Schüler den Mantel wieder wegnehmen wollen, darzwischen gelauffen, und dem Schüler in das Angesicht geschlagen, daß er davon geblutet, da dann das Weibesstücke den Mantel wieder zu sich gerissen, und mit sich genommen. George muste abtreten, und wurde Christoph abermahls in die Gerichts-Stube gefordert, und ihm Georgens so wohl jetzige als vorige Aussage vorgehalten, und ihm gesagt, man könte ihn bey solcher Bewandniß unmöglich zu Abschwörung des Reinigungs-Eydes zulassen, denn er schwüre sich zum Teuffel, so nicht zu verantworten stünde. Derselbe aber will nicht gestehen, daß er auf den einen Schüler, so mit dem Weibsstücke auf der Erde über einander her gelegen, geschlagen, ausser daß er ihm wie vor gedacht, ein paar Ohrfeigen gegeben hätte, denen Schülern auch nicht die Hüte genommen und denen Weibsstücken zugeworffen. Darum George auch wieder in die Gerichts-Stube gefordert wurde, und sagt derselbe Christophen alles das unter die Augen, was er vorhin berichtet, sonderlich auch, daß die Weibesstücken, wie sie Hülffe geschrien, geruffen, Kieren Christel! Kommt uns zu Hülffe, hernach hätte Christoph gegen ihn, Georgen selbst gesaget, daß sie ihn mit Nahmen geruffen. Als nun Christophen ferner zugeredet, und ihm solches alles, was gesagt, nach einander vorgehalten wurde, antwortete er auf keines recht, sondern redet was anders, doch sagte er, endlich könte es wohl seyn, wiewohl er es nicht wüste, wolte es, weil es George sagte, auch gestehen. Ihme wurde gesagt, er müste es pure sagen, ob er es gethan, oder nicht gethan hätte? Denn man könte ihn ohne dem dergestalt nicht zum Eyde verstatten, sondern müste ferner darüber erkennen, und ihn jetzo wieder hinüber aufs Rathhauß ins Gefängnüß bringen lassen, Illc sagt, er könte sich nicht darein finden, was er eigentlich gethan haben solte; worauf ihm gesagt wurde, man wolte ihn Artickuls-weise fragen, er solte aber nur mit Ja und Nein antworten, darauf ist er über nachfolgende Artickul befragt worden, und hat wie folget geantwortet. Art. 1. Ob Inquisit auf den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke an der Erden gelegen, zugeschlagen? Sagt, Ja. Art. 2. Ob darauf das Weibesstücke und der Schüler von einander gebracht, und beyde aufgerichts gestanden? Sagt Ja. Art. 3. Ob George dem einen Weibesstück einen den Schülern abgenommenen Mantel wieder genommen und den Schülern gegeben? Sagt Ja. Art. 4. Ob nicht das eine Weibesstücke solchen ihr abgenommenen Mantel dem Schü

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/105>, abgerufen am 28.11.2024.