Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.mit anhoffender Conformität von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach, als auch übriger von Unserer Linie, sowohl als dem gantzen Chur-Hause Sachsen, nebst des regierenden Fürstens zu Anhalt-Bernburg Liebden, nicht weniger, als des Herrn Fürsten zu Anhalt-Zerbst Liebden mich theils zum öfftern ersuchet, theils zu accediren versprochen, mit selbigen einen Verein zu treffen, nach welchem eines Theils bey etwa in dero Fürstlichen Häusern u. dem Meinen geschehen, sich ereignenden Mesalliancen mit Adelichen und Bürgerlichen Standes-Personen, auch dieser Erhebung zu Fürstlichen und Gräflichen Dignitäten, die daraus erzeugte Männliche Kinder zu einiger Succession in die Lande jedweden Fürstenthumbs so lange nicht gelassen werden solten, bis in jedem besagter Fürstlicher Häuser alle aus gleichen und gültigen Fürstlichen Ehen erzeugte Printzen gantzlich abgestorben; Obgleich selbige sonst mit einer honneten Versorgung bedacht werden könnten: Andern Theils aber Kayserl. Majestät durch gegründete Vorstellungen dahin zu vermögen wäre, daß dieselbe zu Erhaltung des Alt-Fürstlichen Lustre, welches ohnedem bey ietzigen Zeiten auf verschiedene fatale Weise in Abfall gerathen will, keine Standes-Erhöhung zum faveur dergleichen Mesalliances fernerhin zu accordiren, auch wo es allbereit geschehen, obiges Pactum wegen der Succession zu confirmiren geruhen möchten, an deren Erlangung so weniger Zweiffel zu machen, als noch letzthin Ihro Käyserl. Majestät auf des Herrn Fürsten zu Bernburg Liebden gegen dero Erb-Printzens Liebden, so sich mit einer Person, bürgerlichen Standes vermählet, geführte Beschwehrung, den Hrn. Erb-Printzen nach der Anfüge abgewiesen, und das väterliche Testament und Verordnung, wodurch dessen aus dieser angleichen Ehe folgende Männliche Descendenz a successione gäntzlich excludiret wird, allergnädigst confirmiret haben. Allermassen ich vollkommentlich persuadiret bin, daß Eure Liebden nach dero beywohnenden besondern Lumiere und jederzeit bezeugten Eyffer vor die Aufrechthaltung Unseres, ausser dem sehr entkräffteten Fürstlichen Particular-Hauses, dero dem Verlaut nach getroffene Verehligung niemahls anders als pro morganatica werden gehalten wissen wollen, mithin auf keine Standes-Erhöhung ihrer angetrauten, und daraus etwa zu folgerende gleichmäßige Succession dero solchergestalt erzielenden Männlichen Descendenz bey hiesigen Landen reflectiren: So habe in diesem regard, und da noch mehrere Fürstliche Anverwandte / andere Alt-Fürstliche benachbarte Häuser zu sothaner Verein zu treten in procinctu stehen, wohl keinen Umgang nehmen können, dem publico und unserm Fürstlichen Hause zum Besten, besagtes pactum mit abzuschliessen; wie Ich dann hiervon Eurer Liebden gutmüthige und Freund-Brüderliche Nachricht mittelst des in Copia hiebey angeschlossenen pacti hierdurch zugeben, keinesweges ausfetzen wollen, nicht zweiffelnd, dieselbe werden das solchergestalt Verabhandelte gleichfalls für nöthig und nützlich erachten, und im übrigen von mir und meiner Eurer Liebden ge mit anhoffender Conformität von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach, als auch übriger von Unserer Linie, sowohl als dem gantzen Chur-Hause Sachsen, nebst des regierenden Fürstens zu Anhalt-Bernburg Liebden, nicht weniger, als des Herrn Fürsten zu Anhalt-Zerbst Liebden mich theils zum öfftern ersuchet, theils zu accediren versprochen, mit selbigen einen Verein zu treffen, nach welchem eines Theils bey etwa in dero Fürstlichen Häusern u. dem Meinen geschehen, sich ereignenden Mesalliancen mit Adelichen und Bürgerlichen Standes-Personen, auch dieser Erhebung zu Fürstlichen und Gräflichen Dignitäten, die daraus erzeugte Männliche Kinder zu einiger Succession in die Lande jedweden Fürstenthumbs so lange nicht gelassen werden solten, bis in jedem besagter Fürstlicher Häuser alle aus gleichen und gültigen Fürstlichen Ehen erzeugte Printzen gantzlich abgestorben; Obgleich selbige sonst mit einer honneten Versorgung bedacht werden könnten: Andern Theils aber Kayserl. Majestät durch gegründete Vorstellungen dahin zu vermögen wäre, daß dieselbe zu Erhaltung des Alt-Fürstlichen Lustre, welches ohnedem bey ietzigen Zeiten auf verschiedene fatale Weise in Abfall gerathen will, keine Standes-Erhöhung zum faveur dergleichen Mesalliances fernerhin zu accordiren, auch wo es allbereit geschehen, obiges Pactum wegen der Succession zu confirmiren geruhen möchten, an deren Erlangung so weniger Zweiffel zu machen, als noch letzthin Ihro Käyserl. Majestät auf des Herrn Fürsten zu Bernburg Liebden gegen dero Erb-Printzens Liebden, so sich mit einer Person, bürgerlichen Standes vermählet, geführte Beschwehrung, den Hrn. Erb-Printzen nach der Anfüge abgewiesen, und das väterliche Testament und Verordnung, wodurch dessen aus dieser angleichen Ehe folgende Männliche Descendenz a successione gäntzlich excludiret wird, allergnädigst confirmiret haben. Allermassen ich vollkommentlich persuadiret bin, daß Eure Liebden nach dero beywohnenden besondern Lumiere und jederzeit bezeugten Eyffer vor die Aufrechthaltung Unseres, ausser dem sehr entkräffteten Fürstlichen Particular-Hauses, dero dem Verlaut nach getroffene Verehligung niemahls anders als pro morganatica werden gehalten wissen wollen, mithin auf keine Standes-Erhöhung ihrer angetrauten, und daraus etwa zu folgerende gleichmäßige Succession dero solchergestalt erzielenden Männlichen Descendenz bey hiesigen Landen reflectiren: So habe in diesem regard, und da noch mehrere Fürstliche Anverwandte / andere Alt-Fürstliche benachbarte Häuser zu sothaner Verein zu treten in procinctu stehen, wohl keinen Umgang nehmen können, dem publico und unserm Fürstlichen Hause zum Besten, besagtes pactum mit abzuschliessen; wie Ich dann hiervon Eurer Liebden gutmüthige und Freund-Brüderliche Nachricht mittelst des in Copia hiebey angeschlossenen pacti hierdurch zugeben, keinesweges ausfetzen wollen, nicht zweiffelnd, dieselbe werden das solchergestalt Verabhandelte gleichfalls für nöthig und nützlich erachten, und im übrigen von mir und meiner Eurer Liebden ge <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0119" n="111"/> mit anhoffender Conformität von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach, als auch übriger von Unserer Linie, sowohl als dem gantzen Chur-Hause Sachsen, nebst des regierenden Fürstens zu Anhalt-Bernburg Liebden, nicht weniger, als des Herrn Fürsten zu Anhalt-Zerbst Liebden mich theils zum öfftern ersuchet, theils zu accediren versprochen, mit selbigen einen Verein zu treffen, nach welchem eines Theils bey etwa in dero Fürstlichen Häusern u. dem Meinen geschehen, sich ereignenden Mesalliancen mit Adelichen und Bürgerlichen Standes-Personen, auch dieser Erhebung zu Fürstlichen und Gräflichen Dignitäten, die daraus erzeugte Männliche Kinder zu einiger Succession in die Lande jedweden Fürstenthumbs so lange nicht gelassen werden solten, bis in jedem besagter Fürstlicher Häuser alle aus gleichen und gültigen Fürstlichen Ehen erzeugte Printzen gantzlich abgestorben; Obgleich selbige sonst mit einer honneten Versorgung bedacht werden könnten: Andern Theils aber Kayserl. Majestät durch gegründete Vorstellungen dahin zu vermögen wäre, daß dieselbe zu Erhaltung des Alt-Fürstlichen Lustre, welches ohnedem bey ietzigen Zeiten auf verschiedene fatale Weise in Abfall gerathen will, keine Standes-Erhöhung zum faveur dergleichen Mesalliances fernerhin zu accordiren, auch wo es allbereit geschehen, obiges Pactum wegen der Succession zu confirmiren geruhen möchten, an deren Erlangung so weniger Zweiffel zu machen, als noch letzthin Ihro Käyserl. Majestät auf des Herrn Fürsten zu Bernburg Liebden gegen dero Erb-Printzens Liebden, so sich mit einer Person, bürgerlichen Standes vermählet, geführte Beschwehrung, den Hrn. Erb-Printzen nach der Anfüge abgewiesen, und das väterliche Testament und Verordnung, wodurch dessen aus dieser angleichen Ehe folgende Männliche Descendenz a successione gäntzlich excludiret wird, allergnädigst confirmiret haben. Allermassen ich vollkommentlich persuadiret bin, daß Eure Liebden nach dero beywohnenden besondern Lumiere und jederzeit bezeugten Eyffer vor die Aufrechthaltung Unseres, ausser dem sehr entkräffteten Fürstlichen Particular-Hauses, dero dem Verlaut nach getroffene Verehligung niemahls anders als pro morganatica werden gehalten wissen wollen, mithin auf keine Standes-Erhöhung ihrer angetrauten, und daraus etwa zu folgerende gleichmäßige Succession dero solchergestalt erzielenden Männlichen Descendenz bey hiesigen Landen reflectiren: So habe in diesem regard, und da noch mehrere Fürstliche Anverwandte / andere Alt-Fürstliche benachbarte Häuser zu sothaner Verein zu treten in procinctu stehen, wohl keinen Umgang nehmen können, dem publico und unserm Fürstlichen Hause zum Besten, besagtes pactum mit abzuschliessen; wie Ich dann hiervon Eurer Liebden gutmüthige und Freund-Brüderliche Nachricht mittelst des in Copia hiebey angeschlossenen pacti hierdurch zugeben, keinesweges ausfetzen wollen, nicht zweiffelnd, dieselbe werden das solchergestalt Verabhandelte gleichfalls für nöthig und nützlich erachten, und im übrigen von mir und meiner Eurer Liebden ge </p> </div> </body> </text> </TEI> [111/0119]
mit anhoffender Conformität von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach, als auch übriger von Unserer Linie, sowohl als dem gantzen Chur-Hause Sachsen, nebst des regierenden Fürstens zu Anhalt-Bernburg Liebden, nicht weniger, als des Herrn Fürsten zu Anhalt-Zerbst Liebden mich theils zum öfftern ersuchet, theils zu accediren versprochen, mit selbigen einen Verein zu treffen, nach welchem eines Theils bey etwa in dero Fürstlichen Häusern u. dem Meinen geschehen, sich ereignenden Mesalliancen mit Adelichen und Bürgerlichen Standes-Personen, auch dieser Erhebung zu Fürstlichen und Gräflichen Dignitäten, die daraus erzeugte Männliche Kinder zu einiger Succession in die Lande jedweden Fürstenthumbs so lange nicht gelassen werden solten, bis in jedem besagter Fürstlicher Häuser alle aus gleichen und gültigen Fürstlichen Ehen erzeugte Printzen gantzlich abgestorben; Obgleich selbige sonst mit einer honneten Versorgung bedacht werden könnten: Andern Theils aber Kayserl. Majestät durch gegründete Vorstellungen dahin zu vermögen wäre, daß dieselbe zu Erhaltung des Alt-Fürstlichen Lustre, welches ohnedem bey ietzigen Zeiten auf verschiedene fatale Weise in Abfall gerathen will, keine Standes-Erhöhung zum faveur dergleichen Mesalliances fernerhin zu accordiren, auch wo es allbereit geschehen, obiges Pactum wegen der Succession zu confirmiren geruhen möchten, an deren Erlangung so weniger Zweiffel zu machen, als noch letzthin Ihro Käyserl. Majestät auf des Herrn Fürsten zu Bernburg Liebden gegen dero Erb-Printzens Liebden, so sich mit einer Person, bürgerlichen Standes vermählet, geführte Beschwehrung, den Hrn. Erb-Printzen nach der Anfüge abgewiesen, und das väterliche Testament und Verordnung, wodurch dessen aus dieser angleichen Ehe folgende Männliche Descendenz a successione gäntzlich excludiret wird, allergnädigst confirmiret haben. Allermassen ich vollkommentlich persuadiret bin, daß Eure Liebden nach dero beywohnenden besondern Lumiere und jederzeit bezeugten Eyffer vor die Aufrechthaltung Unseres, ausser dem sehr entkräffteten Fürstlichen Particular-Hauses, dero dem Verlaut nach getroffene Verehligung niemahls anders als pro morganatica werden gehalten wissen wollen, mithin auf keine Standes-Erhöhung ihrer angetrauten, und daraus etwa zu folgerende gleichmäßige Succession dero solchergestalt erzielenden Männlichen Descendenz bey hiesigen Landen reflectiren: So habe in diesem regard, und da noch mehrere Fürstliche Anverwandte / andere Alt-Fürstliche benachbarte Häuser zu sothaner Verein zu treten in procinctu stehen, wohl keinen Umgang nehmen können, dem publico und unserm Fürstlichen Hause zum Besten, besagtes pactum mit abzuschliessen; wie Ich dann hiervon Eurer Liebden gutmüthige und Freund-Brüderliche Nachricht mittelst des in Copia hiebey angeschlossenen pacti hierdurch zugeben, keinesweges ausfetzen wollen, nicht zweiffelnd, dieselbe werden das solchergestalt Verabhandelte gleichfalls für nöthig und nützlich erachten, und im übrigen von mir und meiner Eurer Liebden ge
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |