Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite
15) Wie es Hertzog Iulius zu Braunschweig den Theologis gedeutet, geben die gedruckten scripta, darauf ich mich ziehe; Dieses sind alles Sachen, die wahrlich sehr ärgern, und mir nicht zulassen, daß ich mich zu solchem unordentlichen und verfänglichen Werck thun möge; Und dasselbe geschicht noch vielmehr, wenn ich die formulam in ihren meritis ein wenig ansehe, will demnach E. F. G. von meinen Gedancken nur etwas, und nicht alles, nachfolgender massen andeuten. 16) Und den Anfang von der praefation, wie billig, zu machen, erhole ich kürtzlich meine obige Anzeige, nemlich, daß der Hochlöbl. Chur-Fürsten und Stände hochlöbl. Intent, und die Instruction, die sie den Collectoribus aufgeben, daraus zu ersehen sey. Sonderlich ist zu loben, daß sie in loco de Coena die Ubiquität aussetzen, und nicht pro fundamento haben wollen. Ingleichen, daß sie die generalem ubiquitatem verwerffen, daß sie auch confusionem & aexequationem naturarum abthun, daß sie sich auch erklähren, wie sie wieder die Confession und Apologie in rebus & phralibus nichts würcklich einführen lassen wollen; dieses ist der löblichen Herren löbliche Meynung gewesen, man sehe aber in formula die beyden loca de persona Christi und Coena an, so wird man totum contrarium darinne finden. Denn, daß sie neue phrafes, daran man Zeit der Confession und Apologie wohl nicht gedacht, häufig hereinbringen, giebt die Evidenz, und haben sie es den Anhaltinis, wie auch Hessen und andern gestehen müssen, daß übrige will ich jedes auf seinem Ort auch anführen. 17) Ist wohl gethan, daß man sich zu der Heiligen Schrifft der Prophetischen und Apostolischen Schrifften, den 3 Haupt-Symbolis, dazu doch billig Ephesinum und Calcedonense auch gehören, und der Augspurgischen Confession bekennet, nach dem Nahmen aber so gar scrupulose inculciret, wie man die unveränderte Confession, so anno 30. Carolo V. übergeben, meine, und dieselbe aussetzen lasse. So findet ein jeder, daß wir nunmehr (wie uns die Catholischen Schuld geben) nicht eine, sondern drey, ja wohl viele Augspurgische Confessiones haben; Denn bald ao. 31. ist auf Anordnung Herrn Lutheri eine Confession mit der Apologie gedruckt worden, daran man sich, als des rechen Exemplars, iederzeit gehalten, ao. 40. ist sie verbessert, und wie sie verbessert, in der Saxonica Confessione repetirt: ao. 61. seynd die Stände in Naumburg besammen gewesen, und zugleich das rechte erste Exemplar de novo unterschrieben, und der Käyserlichen Majestät überschickt, zugleich auch das verbesserte de ao. 40. ratificiret. Nun kömmt diese / als die vierdte dazu, welche, wie Marg-Graff Ernst Friedrichs Collatur ausweiset, von der Anno. 61. reassumireten, auch disceptiret. Da doch die Chur- und Fürsten der Zeit in dem Nahmen unterschrieben, daß es doch recht wäre, und sich darauf an die Käyserliche Majestät beruffen.
15) Wie es Hertzog Iulius zu Braunschweig den Theologis gedeutet, geben die gedruckten scripta, darauf ich mich ziehe; Dieses sind alles Sachen, die wahrlich sehr ärgern, und mir nicht zulassen, daß ich mich zu solchem unordentlichen und verfänglichen Werck thun möge; Und dasselbe geschicht noch vielmehr, wenn ich die formulam in ihren meritis ein wenig ansehe, will demnach E. F. G. von meinen Gedancken nur etwas, und nicht alles, nachfolgender massen andeuten. 16) Und den Anfang von der praefation, wie billig, zu machen, erhole ich kürtzlich meine obige Anzeige, nemlich, daß der Hochlöbl. Chur-Fürsten und Stände hochlöbl. Intent, und die Instruction, die sie den Collectoribus aufgeben, daraus zu ersehen sey. Sonderlich ist zu loben, daß sie in loco de Coena die Ubiquität aussetzen, und nicht pro fundamento haben wollen. Ingleichen, daß sie die generalem ubiquitatem verwerffen, daß sie auch confusionem & aexequationem naturarum abthun, daß sie sich auch erklähren, wie sie wieder die Confession und Apologie in rebus & phralibus nichts würcklich einführen lassen wollen; dieses ist der löblichen Herren löbliche Meynung gewesen, man sehe aber in formula die beyden loca de persona Christi und Coena an, so wird man totum contrarium darinne finden. Denn, daß sie neue phrafes, daran man Zeit der Confession und Apologie wohl nicht gedacht, häufig hereinbringen, giebt die Evidenz, und haben sie es den Anhaltinis, wie auch Hessen und andern gestehen müssen, daß übrige will ich jedes auf seinem Ort auch anführen. 17) Ist wohl gethan, daß man sich zu der Heiligen Schrifft der Prophetischen und Apostolischen Schrifften, den 3 Haupt-Symbolis, dazu doch billig Ephesinum und Calcedonense auch gehören, und der Augspurgischen Confession bekennet, nach dem Nahmen aber so gar scrupulose inculciret, wie man die unveränderte Confession, so anno 30. Carolo V. übergeben, meine, und dieselbe aussetzen lasse. So findet ein jeder, daß wir nunmehr (wie uns die Catholischen Schuld geben) nicht eine, sondern drey, ja wohl viele Augspurgische Confessiones haben; Denn bald ao. 31. ist auf Anordnung Herrn Lutheri eine Confession mit der Apologie gedruckt worden, daran man sich, als des rechen Exemplars, iederzeit gehalten, ao. 40. ist sie verbessert, und wie sie verbessert, in der Saxonica Confessione repetirt: ao. 61. seynd die Stände in Naumburg besammen gewesen, und zugleich das rechte erste Exemplar de novo unterschrieben, und der Käyserlichen Majestät überschickt, zugleich auch das verbesserte de ao. 40. ratificiret. Nun kömmt diese / als die vierdte dazu, welche, wie Marg-Graff Ernst Friedrichs Collatur ausweiset, von der Anno. 61. reassumireten, auch disceptiret. Da doch die Chur- und Fürsten der Zeit in dem Nahmen unterschrieben, daß es doch recht wäre, und sich darauf an die Käyserliche Majestät beruffen.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0225" n="217"/>
        <l>15) Wie es Hertzog Iulius zu Braunschweig den Theologis gedeutet, geben die                      gedruckten scripta, darauf ich mich ziehe; Dieses sind alles Sachen, die                      wahrlich sehr ärgern, und mir nicht zulassen, daß ich mich zu solchem                      unordentlichen und verfänglichen Werck thun möge; Und dasselbe geschicht noch                      vielmehr, wenn ich die formulam in ihren meritis ein wenig ansehe, will demnach                      E. F. G. von meinen Gedancken nur etwas, und nicht alles, nachfolgender massen                      andeuten.</l>
        <l>16) Und den Anfang von der praefation, wie billig, zu machen, erhole ich                      kürtzlich meine obige Anzeige, nemlich, daß der Hochlöbl. Chur-Fürsten und                      Stände hochlöbl. Intent, und die Instruction, die sie den Collectoribus                      aufgeben, daraus zu ersehen sey. Sonderlich ist zu loben, daß sie in loco de                      Coena die Ubiquität aussetzen, und nicht pro fundamento haben wollen.                      Ingleichen, daß sie die generalem ubiquitatem verwerffen, daß sie auch                      confusionem &amp; aexequationem naturarum abthun, daß sie sich auch                      erklähren, wie sie wieder die Confession und Apologie in rebus &amp;                      phralibus nichts würcklich einführen lassen wollen; dieses ist der löblichen                      Herren löbliche Meynung gewesen, man sehe aber in formula die beyden loca de                      persona Christi und Coena an, so wird man totum contrarium darinne finden. Denn,                      daß sie neue phrafes, daran man Zeit der Confession und Apologie wohl nicht                      gedacht, häufig hereinbringen, giebt die Evidenz, und haben sie es den                      Anhaltinis, wie auch Hessen und andern gestehen müssen, daß übrige will ich                      jedes auf seinem Ort auch anführen.</l>
        <l>17) Ist wohl gethan, daß man sich zu der Heiligen Schrifft der Prophetischen und                      Apostolischen Schrifften, den 3 Haupt-Symbolis, dazu doch billig Ephesinum und                      Calcedonense auch gehören, und der Augspurgischen Confession bekennet, nach dem                      Nahmen aber so gar scrupulose inculciret, wie man die unveränderte Confession,                      so anno 30. Carolo V. übergeben, meine, und dieselbe aussetzen lasse. So findet                      ein jeder, daß wir nunmehr (wie uns die Catholischen Schuld geben) nicht eine,                      sondern drey, ja wohl viele Augspurgische Confessiones haben; Denn bald ao. 31.                      ist auf Anordnung Herrn Lutheri eine Confession mit der Apologie gedruckt                      worden, daran man sich, als des rechen Exemplars, iederzeit gehalten, ao. 40.                      ist sie verbessert, und wie sie verbessert, in der Saxonica Confessione                      repetirt: ao. 61. seynd die Stände in Naumburg besammen gewesen, und zugleich                      das rechte erste Exemplar de novo unterschrieben, und der Käyserlichen Majestät                      überschickt, zugleich auch das verbesserte de ao. 40. ratificiret. Nun kömmt                      diese / als die vierdte dazu, welche, wie Marg-Graff Ernst Friedrichs Collatur                      ausweiset, von der Anno. 61. reassumireten, auch disceptiret. Da doch die Chur-                      und Fürsten der Zeit in dem Nahmen unterschrieben, daß es doch recht wäre, und                      sich darauf an die Käyserliche Majestät beruffen.</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[217/0225] 15) Wie es Hertzog Iulius zu Braunschweig den Theologis gedeutet, geben die gedruckten scripta, darauf ich mich ziehe; Dieses sind alles Sachen, die wahrlich sehr ärgern, und mir nicht zulassen, daß ich mich zu solchem unordentlichen und verfänglichen Werck thun möge; Und dasselbe geschicht noch vielmehr, wenn ich die formulam in ihren meritis ein wenig ansehe, will demnach E. F. G. von meinen Gedancken nur etwas, und nicht alles, nachfolgender massen andeuten. 16) Und den Anfang von der praefation, wie billig, zu machen, erhole ich kürtzlich meine obige Anzeige, nemlich, daß der Hochlöbl. Chur-Fürsten und Stände hochlöbl. Intent, und die Instruction, die sie den Collectoribus aufgeben, daraus zu ersehen sey. Sonderlich ist zu loben, daß sie in loco de Coena die Ubiquität aussetzen, und nicht pro fundamento haben wollen. Ingleichen, daß sie die generalem ubiquitatem verwerffen, daß sie auch confusionem & aexequationem naturarum abthun, daß sie sich auch erklähren, wie sie wieder die Confession und Apologie in rebus & phralibus nichts würcklich einführen lassen wollen; dieses ist der löblichen Herren löbliche Meynung gewesen, man sehe aber in formula die beyden loca de persona Christi und Coena an, so wird man totum contrarium darinne finden. Denn, daß sie neue phrafes, daran man Zeit der Confession und Apologie wohl nicht gedacht, häufig hereinbringen, giebt die Evidenz, und haben sie es den Anhaltinis, wie auch Hessen und andern gestehen müssen, daß übrige will ich jedes auf seinem Ort auch anführen. 17) Ist wohl gethan, daß man sich zu der Heiligen Schrifft der Prophetischen und Apostolischen Schrifften, den 3 Haupt-Symbolis, dazu doch billig Ephesinum und Calcedonense auch gehören, und der Augspurgischen Confession bekennet, nach dem Nahmen aber so gar scrupulose inculciret, wie man die unveränderte Confession, so anno 30. Carolo V. übergeben, meine, und dieselbe aussetzen lasse. So findet ein jeder, daß wir nunmehr (wie uns die Catholischen Schuld geben) nicht eine, sondern drey, ja wohl viele Augspurgische Confessiones haben; Denn bald ao. 31. ist auf Anordnung Herrn Lutheri eine Confession mit der Apologie gedruckt worden, daran man sich, als des rechen Exemplars, iederzeit gehalten, ao. 40. ist sie verbessert, und wie sie verbessert, in der Saxonica Confessione repetirt: ao. 61. seynd die Stände in Naumburg besammen gewesen, und zugleich das rechte erste Exemplar de novo unterschrieben, und der Käyserlichen Majestät überschickt, zugleich auch das verbesserte de ao. 40. ratificiret. Nun kömmt diese / als die vierdte dazu, welche, wie Marg-Graff Ernst Friedrichs Collatur ausweiset, von der Anno. 61. reassumireten, auch disceptiret. Da doch die Chur- und Fürsten der Zeit in dem Nahmen unterschrieben, daß es doch recht wäre, und sich darauf an die Käyserliche Majestät beruffen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/225
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/225>, abgerufen am 27.11.2024.