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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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18) Und wäre wohl eine Frage, da man ja so genau auf die an. 30 übergebene unveränderte A. C. gedrungen, warum man denn die Apologie mit darzugenommen, da doch die Apologie zu der Confession, als eine explication und Appendix gesetzt worden; man halte die Apologie gegen dieser, so wird mans finden, welches traun einem frommen Christen nicht unbillig zum Nachdencken Anlaß giebet. 19) Hernach weiset man mich nebenst den Schmalkaldischen Articulis und den Catechißmis Lutheri auf seine Streit- und Lehr-Schrifften, dabey ich nachfolgende absurda und Wiederwärtigkeiten finde; daß man einmahl bey Lutheri scriptis seinem eigenen Andeuten nach ad normam sacrae scripturae weiset, welches recht ist. Die Cathechismos aber, welche ein pars seiner scriptorum seyn, zugleich canonisiren, daß ich mich bey denselben dieser norma nicht zu gebrauchen: da doch Lutherus in praefatione einem jeden freystellet, dieses oder anders zu gebrauchen. Vors andere stickt auch dieses darinn, daß man mir die normam, wie gehöret, und judicium bey den scriptis Lutheri frey lasset, zugleich aber etliche, und nicht die besten dicta daraus herführet / und mir dero categoricam approbationem & subscriptionem anmuthen will, wodurch mir je, was mit einer Hand gegeben, mit der andern alsofort wiedergenommen wird. 20) Ob ich mich wohl sonften zur Augspurgischen Confession bekenne, so erklähre mich doch rund, daß ich mit dem 10. Articulo, daß nehmlich der Leib und das Blut Christi unter der Gestalt des Brodts und Weins im Abendmahl gegenwärtig sey, nicht einstimme, welches in der Apologia cap. 20. beyderley Gestalt erholet wird. Denn es weiß ein jeder, daß die transsubstantiatio darunter stecke, und die Catholischen dieselbe eben also tauffen: Ich finde zwar, daß die Collectores Concordiae oder unter ihren Nahmen man solches wieder die Landgräfliche Censur entschuldigen wollen, es ist aber nihil solidi darinnen, sondern vielmehr evidentiae rei zuwieder. Denn daß sich die Catholischen so wenig die Zeit, als hernacher der transsubstantiation begeben, kan niemand längnen: Nun aber sagt die Apologie, daß sie denselben Artickul nicht gefochten, wie hätten sie ihn denn nicht fechten wollen, wenn sie ihn nicht also verstanden hätten, und erscheinet solches noch vielmehr daraus, daß in der Griechen Canone stehet, Sacerdos orat, ut mutato pane ipsum Christi corpus fiat, was ist denn nun deutlicher auf die transsubstantiation gezielet? Ich finde zwar abermahl, daß mans wieder die Landgräfliche Censur entschuldigen wollen. Die Worte aber lauten anders und in contrarium, derowegen die Entschuldigung gar zu wenig ist, zu geschweigen, daß der textus Apologiae und nicht diese Glosse approbiren und beschweren heisset. Ich finde sonst, daß Chemnitius in seinem teutschen Bekäntniß, von der wahren Gegenwart des Leibes und Blutes Christi fol. 4. die Augspurgische Confession und den 10den Artickel daraus also aufsetzet: Von dem Abendmahl des HErrn wird also gelehret, daß mit Brodt und
18) Und wäre wohl eine Frage, da man ja so genau auf die an. 30 übergebene unveränderte A. C. gedrungen, warum man denn die Apologie mit darzugenom̃en, da doch die Apologie zu der Confession, als eine explication und Appendix gesetzt worden; man halte die Apologie gegen dieser, so wird mans finden, welches traun einem frommen Christen nicht unbillig zum Nachdencken Anlaß giebet. 19) Hernach weiset man mich nebenst den Schmalkaldischen Articulis und den Catechißmis Lutheri auf seine Streit- und Lehr-Schrifften, dabey ich nachfolgende absurda und Wiederwärtigkeiten finde; daß man einmahl bey Lutheri scriptis seinem eigenen Andeuten nach ad normam sacrae scripturae weiset, welches recht ist. Die Cathechismos aber, welche ein pars seiner scriptorum seyn, zugleich canonisiren, daß ich mich bey denselben dieser norma nicht zu gebrauchen: da doch Lutherus in praefatione einem jeden freystellet, dieses oder anders zu gebrauchen. Vors andere stickt auch dieses darinn, daß man mir die normam, wie gehöret, und judicium bey den scriptis Lutheri frey lasset, zugleich aber etliche, und nicht die besten dicta daraus herführet / und mir dero categoricam approbationem & subscriptionem anmuthen will, wodurch mir je, was mit einer Hand gegeben, mit der andern alsofort wiedergenommen wird. 20) Ob ich mich wohl sonften zur Augspurgischen Confession bekenne, so erklähre mich doch rund, daß ich mit dem 10. Articulo, daß nehmlich der Leib und das Blut Christi unter der Gestalt des Brodts und Weins im Abendmahl gegenwärtig sey, nicht einstimme, welches in der Apologia cap. 20. beyderley Gestalt erholet wird. Denn es weiß ein jeder, daß die transsubstantiatio darunter stecke, und die Catholischen dieselbe eben also tauffen: Ich finde zwar, daß die Collectores Concordiae oder unter ihren Nahmen man solches wieder die Landgräfliche Censur entschuldigen wollen, es ist aber nihil solidi darinnen, sondern vielmehr evidentiae rei zuwieder. Denn daß sich die Catholischen so wenig die Zeit, als hernacher der transsubstantiation begeben, kan niemand längnen: Nun aber sagt die Apologie, daß sie denselben Artickul nicht gefochten, wie hätten sie ihn denn nicht fechten wollen, wenn sie ihn nicht also verstanden hätten, und erscheinet solches noch vielmehr daraus, daß in der Griechen Canone stehet, Sacerdos orat, ut mutato pane ipsum Christi corpus fiat, was ist denn nun deutlicher auf die transsubstantiation gezielet? Ich finde zwar abermahl, daß mans wieder die Landgräfliche Censur entschuldigen wollen. Die Worte aber lauten anders und in contrarium, derowegen die Entschuldigung gar zu wenig ist, zu geschweigen, daß der textus Apologiae und nicht diese Glosse approbiren und beschweren heisset. Ich finde sonst, daß Chemnitius in seinem teutschen Bekäntniß, von der wahren Gegenwart des Leibes und Blutes Christi fol. 4. die Augspurgische Confession und den 10den Artickel daraus also aufsetzet: Von dem Abendmahl des HErrn wird also gelehret, daß mit Brodt und
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[218/0226] 18) Und wäre wohl eine Frage, da man ja so genau auf die an. 30 übergebene unveränderte A. C. gedrungen, warum man denn die Apologie mit darzugenom̃en, da doch die Apologie zu der Confession, als eine explication und Appendix gesetzt worden; man halte die Apologie gegen dieser, so wird mans finden, welches traun einem frommen Christen nicht unbillig zum Nachdencken Anlaß giebet. 19) Hernach weiset man mich nebenst den Schmalkaldischen Articulis und den Catechißmis Lutheri auf seine Streit- und Lehr-Schrifften, dabey ich nachfolgende absurda und Wiederwärtigkeiten finde; daß man einmahl bey Lutheri scriptis seinem eigenen Andeuten nach ad normam sacrae scripturae weiset, welches recht ist. Die Cathechismos aber, welche ein pars seiner scriptorum seyn, zugleich canonisiren, daß ich mich bey denselben dieser norma nicht zu gebrauchen: da doch Lutherus in praefatione einem jeden freystellet, dieses oder anders zu gebrauchen. Vors andere stickt auch dieses darinn, daß man mir die normam, wie gehöret, und judicium bey den scriptis Lutheri frey lasset, zugleich aber etliche, und nicht die besten dicta daraus herführet / und mir dero categoricam approbationem & subscriptionem anmuthen will, wodurch mir je, was mit einer Hand gegeben, mit der andern alsofort wiedergenommen wird. 20) Ob ich mich wohl sonften zur Augspurgischen Confession bekenne, so erklähre mich doch rund, daß ich mit dem 10. Articulo, daß nehmlich der Leib und das Blut Christi unter der Gestalt des Brodts und Weins im Abendmahl gegenwärtig sey, nicht einstimme, welches in der Apologia cap. 20. beyderley Gestalt erholet wird. Denn es weiß ein jeder, daß die transsubstantiatio darunter stecke, und die Catholischen dieselbe eben also tauffen: Ich finde zwar, daß die Collectores Concordiae oder unter ihren Nahmen man solches wieder die Landgräfliche Censur entschuldigen wollen, es ist aber nihil solidi darinnen, sondern vielmehr evidentiae rei zuwieder. Denn daß sich die Catholischen so wenig die Zeit, als hernacher der transsubstantiation begeben, kan niemand längnen: Nun aber sagt die Apologie, daß sie denselben Artickul nicht gefochten, wie hätten sie ihn denn nicht fechten wollen, wenn sie ihn nicht also verstanden hätten, und erscheinet solches noch vielmehr daraus, daß in der Griechen Canone stehet, Sacerdos orat, ut mutato pane ipsum Christi corpus fiat, was ist denn nun deutlicher auf die transsubstantiation gezielet? Ich finde zwar abermahl, daß mans wieder die Landgräfliche Censur entschuldigen wollen. Die Worte aber lauten anders und in contrarium, derowegen die Entschuldigung gar zu wenig ist, zu geschweigen, daß der textus Apologiae und nicht diese Glosse approbiren und beschweren heisset. Ich finde sonst, daß Chemnitius in seinem teutschen Bekäntniß, von der wahren Gegenwart des Leibes und Blutes Christi fol. 4. die Augspurgische Confession und den 10den Artickel daraus also aufsetzet: Von dem Abendmahl des HErrn wird also gelehret, daß mit Brodt und

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/226>, abgerufen am 27.11.2024.