Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

habt. Magdeburgischen und Brandenburgischen von Anno 1513. bis 1566.Der nachmahlige Cardinal und Churfürstzu Mayntz Albertus wurde Anno 1513. Ertzbischoff zu Magdeburg, und ob er gleich kein Freund des Lutheri, noch der Lutheraner, sondern vielmehr hoc intutitu eyffrig Catholisch war, so zwang er doch die Evangelischen im Ertzstifft Magdeburg nicht durch allzuharte Verfolgungen, zu der Catholischen Religion, sondern er vergönnete seinen Unterthanen, denen Städten und der Ritterschafft zu Magdeburg und Halberstadt das Exereitium der Evangelischen Lehre mit dem Bedinge, daß die Stiffte und Clöster in ihrem vorigen Stande bleiben solten; jedoch weil er ein Herre war, der viel dispensirete, so musten die Stände und Städte, sonderlich aber die Stadt Halle diese Freyheit mit vielem Gelde erkauffen. Bey dieses Cardinals Alberti Leben sagte dessen Brudern Sohn Churfürst Joachim der II. zu Brandenburg Anno 1536. dem Pabstthum ab, und bekannte sich zur Lutherischen Religion, ließ auch dieselbige in der Chur- und Marck Brandenburg öffentlich predigen; jedoch blieben die meisten Päbstischen Ceremonien noch in der Ubung, dergestalt, daß wenn aus andern Lutherischen Kirchen guthertzige Leute, ja wenn Papisten dahin kamen, und das Kirchen-Gepränge ansahen, sie nicht anders meyneten, als wenn es da noch Papistisch wäre: Anno 1544. starb der Cardinal Albertus, und succedirete ihm in Ertzbißthum Magdeburg sein Vetter aus der Fränckischen Linie Marggraf Johann Albert, (der auch das Interim Anno 1548. zu Halle eingeführet) unter welchem, die Stadt Magdeburg, da sie sich diesem ihrem Herrn und dessen Dom-Capitul wiedersatzte, wie bekannt, in die Acht erklähret, und die execution von dem Käyser, Churfürst Mauritio aufgetragen wurde. Nach dessen Tode, so 1550. folgete, wurde des Lutherischen Churfürsten zu Brandenburg Joachim II. anderer Herr Sohn, Marggraff Friedrich, Ertzbischoff, der aber kurtz darauf Anno 1551. wieder verstarb, und succedirte ihm sein jüngerer Bruder Marggraf Sigismundus als postulirter Administrator, der sich auch hernach selbst solenniter und öffentlich zur Lutherischen Religion bekannte, und sind ihm sodann noch viele andere von seinen Unterthanen, die noch bishero Catholisch blieben waren, nachgefolget, wie dann auch das Dom-Capitel zu Magdeburg Anno 1561. die Evangelische Religion angenommen.

Item an beyden Orten unter dem Herrn Ad-

§. III. Nachdem anno 1566. der Herr Administrator Sigismundus verstorben, hat das Dom-Capitul Chur-Fürst Johann Georgens zu Brandenburg, (welcher zwar erst anno 1569. seinem Herrn Vater Chur-Fürst Joachim den Andern in der Chur succedirt) ältesten Herrn Sohn Marggraf Joachim Friedrichen, der damahls noch ein Herr von

habt. Magdeburgischen und Brandenburgischen von Anno 1513. bis 1566.Der nachmahlige Cardinal und Churfürstzu Mayntz Albertus wurde Anno 1513. Ertzbischoff zu Magdeburg, und ob er gleich kein Freund des Lutheri, noch der Lutheraner, sondern vielmehr hoc intutitu eyffrig Catholisch war, so zwang er doch die Evangelischen im Ertzstifft Magdeburg nicht durch allzuharte Verfolgungen, zu der Catholischen Religion, sondern er vergönnete seinen Unterthanen, denen Städten und der Ritterschafft zu Magdeburg und Halberstadt das Exereitium der Evangelischen Lehre mit dem Bedinge, daß die Stiffte und Clöster in ihrem vorigen Stande bleiben solten; jedoch weil er ein Herre war, der viel dispensirete, so musten die Stände und Städte, sonderlich aber die Stadt Halle diese Freyheit mit vielem Gelde erkauffen. Bey dieses Cardinals Alberti Leben sagte dessen Brudern Sohn Churfürst Joachim der II. zu Brandenburg Anno 1536. dem Pabstthum ab, und bekannte sich zur Lutherischen Religion, ließ auch dieselbige in der Chur- und Marck Brandenburg öffentlich predigen; jedoch blieben die meisten Päbstischen Ceremonien noch in der Ubung, dergestalt, daß wenn aus andern Lutherischen Kirchen guthertzige Leute, ja wenn Papisten dahin kamen, und das Kirchen-Gepränge ansahen, sie nicht anders meyneten, als wenn es da noch Papistisch wäre: Anno 1544. starb der Cardinal Albertus, und succedirete ihm in Ertzbißthum Magdeburg sein Vetter aus der Fränckischen Linie Marggraf Johann Albert, (der auch das Interim Anno 1548. zu Halle eingeführet) unter welchem, die Stadt Magdeburg, da sie sich diesem ihrem Herrn und dessen Dom-Capitul wiedersatzte, wie bekannt, in die Acht erklähret, und die execution von dem Käyser, Churfürst Mauritio aufgetragen wurde. Nach dessen Tode, so 1550. folgete, wurde des Lutherischen Churfürsten zu Brandenburg Joachim II. anderer Herr Sohn, Marggraff Friedrich, Ertzbischoff, der aber kurtz darauf Anno 1551. wieder verstarb, und succedirte ihm sein jüngerer Bruder Marggraf Sigismundus als postulirter Administrator, der sich auch hernach selbst solenniter und öffentlich zur Lutherischen Religion bekannte, und sind ihm sodann noch viele andere von seinen Unterthanen, die noch bishero Catholisch blieben waren, nachgefolget, wie dann auch das Dom-Capitel zu Magdeburg Anno 1561. die Evangelische Religion angenommen.

Item an beyden Orten unter dem Herrn Ad-

§. III. Nachdem anno 1566. der Herr Administrator Sigismundus verstorben, hat das Dom-Capitul Chur-Fürst Johann Georgens zu Brandenburg, (welcher zwar erst anno 1569. seinem Herrn Vater Chur-Fürst Joachim den Andern in der Chur succedirt) ältesten Herrn Sohn Marggraf Joachim Friedrichen, der damahls noch ein Herr von

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0240" n="232"/>
habt. <note place="left">Magdeburgischen und Brandenburgischen von <hi rendition="#i">Anno</hi> 1513. bis 1566.</note>Der nachmahlige Cardinal                      und Churfürstzu Mayntz Albertus wurde Anno 1513. Ertzbischoff zu Magdeburg, und                      ob er gleich kein Freund des Lutheri, noch der Lutheraner, sondern vielmehr hoc                      intutitu eyffrig Catholisch war, so zwang er doch die Evangelischen im                      Ertzstifft Magdeburg nicht durch allzuharte Verfolgungen, zu der Catholischen                      Religion, sondern er vergönnete seinen Unterthanen, denen Städten und der                      Ritterschafft zu Magdeburg und Halberstadt das Exereitium der Evangelischen                      Lehre mit dem Bedinge, daß die Stiffte und Clöster in ihrem vorigen Stande                      bleiben solten; jedoch weil er ein Herre war, der viel dispensirete, so musten                      die Stände und Städte, sonderlich aber die Stadt Halle diese Freyheit mit vielem                      Gelde erkauffen. Bey dieses Cardinals Alberti Leben sagte dessen Brudern Sohn                      Churfürst Joachim der II. zu Brandenburg Anno 1536. dem Pabstthum ab, und                      bekannte sich zur Lutherischen Religion, ließ auch dieselbige in der Chur- und                      Marck Brandenburg öffentlich predigen; jedoch blieben die meisten Päbstischen                      Ceremonien noch in der Ubung, dergestalt, daß wenn aus andern Lutherischen                      Kirchen guthertzige Leute, ja wenn Papisten dahin kamen, und das                      Kirchen-Gepränge ansahen, sie nicht anders meyneten, als wenn es da noch                      Papistisch wäre: Anno 1544. starb der Cardinal Albertus, und succedirete ihm in                      Ertzbißthum Magdeburg sein Vetter aus der Fränckischen Linie Marggraf Johann                      Albert, (der auch das Interim Anno 1548. zu Halle eingeführet) unter welchem,                      die Stadt Magdeburg, da sie sich diesem ihrem Herrn und dessen Dom-Capitul                      wiedersatzte, wie bekannt, in die Acht erklähret, und die execution von dem                      Käyser, Churfürst Mauritio aufgetragen wurde. Nach dessen Tode, so 1550.                      folgete, wurde des Lutherischen Churfürsten zu Brandenburg Joachim II. anderer                      Herr Sohn, Marggraff Friedrich, Ertzbischoff, der aber kurtz darauf Anno 1551.                      wieder verstarb, und succedirte ihm sein jüngerer Bruder Marggraf Sigismundus                      als postulirter Administrator, der sich auch hernach selbst solenniter und                      öffentlich zur Lutherischen Religion bekannte, und sind ihm sodann noch viele                      andere von seinen Unterthanen, die noch bishero Catholisch blieben waren,                      nachgefolget, wie dann auch das Dom-Capitel zu Magdeburg Anno 1561. die                      Evangelische Religion angenommen.</p>
        <note place="left">Item an beyden Orten unter dem Herrn <hi rendition="#i">Ad-</hi></note>
        <p>§. III. Nachdem anno 1566. der Herr Administrator Sigismundus verstorben, hat das                      Dom-Capitul Chur-Fürst Johann Georgens zu Brandenburg, (welcher zwar erst anno                      1569. seinem Herrn Vater Chur-Fürst Joachim den Andern in der Chur succedirt)                      ältesten Herrn Sohn Marggraf Joachim Friedrichen, der damahls noch ein Herr von
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[232/0240] habt. Der nachmahlige Cardinal und Churfürstzu Mayntz Albertus wurde Anno 1513. Ertzbischoff zu Magdeburg, und ob er gleich kein Freund des Lutheri, noch der Lutheraner, sondern vielmehr hoc intutitu eyffrig Catholisch war, so zwang er doch die Evangelischen im Ertzstifft Magdeburg nicht durch allzuharte Verfolgungen, zu der Catholischen Religion, sondern er vergönnete seinen Unterthanen, denen Städten und der Ritterschafft zu Magdeburg und Halberstadt das Exereitium der Evangelischen Lehre mit dem Bedinge, daß die Stiffte und Clöster in ihrem vorigen Stande bleiben solten; jedoch weil er ein Herre war, der viel dispensirete, so musten die Stände und Städte, sonderlich aber die Stadt Halle diese Freyheit mit vielem Gelde erkauffen. Bey dieses Cardinals Alberti Leben sagte dessen Brudern Sohn Churfürst Joachim der II. zu Brandenburg Anno 1536. dem Pabstthum ab, und bekannte sich zur Lutherischen Religion, ließ auch dieselbige in der Chur- und Marck Brandenburg öffentlich predigen; jedoch blieben die meisten Päbstischen Ceremonien noch in der Ubung, dergestalt, daß wenn aus andern Lutherischen Kirchen guthertzige Leute, ja wenn Papisten dahin kamen, und das Kirchen-Gepränge ansahen, sie nicht anders meyneten, als wenn es da noch Papistisch wäre: Anno 1544. starb der Cardinal Albertus, und succedirete ihm in Ertzbißthum Magdeburg sein Vetter aus der Fränckischen Linie Marggraf Johann Albert, (der auch das Interim Anno 1548. zu Halle eingeführet) unter welchem, die Stadt Magdeburg, da sie sich diesem ihrem Herrn und dessen Dom-Capitul wiedersatzte, wie bekannt, in die Acht erklähret, und die execution von dem Käyser, Churfürst Mauritio aufgetragen wurde. Nach dessen Tode, so 1550. folgete, wurde des Lutherischen Churfürsten zu Brandenburg Joachim II. anderer Herr Sohn, Marggraff Friedrich, Ertzbischoff, der aber kurtz darauf Anno 1551. wieder verstarb, und succedirte ihm sein jüngerer Bruder Marggraf Sigismundus als postulirter Administrator, der sich auch hernach selbst solenniter und öffentlich zur Lutherischen Religion bekannte, und sind ihm sodann noch viele andere von seinen Unterthanen, die noch bishero Catholisch blieben waren, nachgefolget, wie dann auch das Dom-Capitel zu Magdeburg Anno 1561. die Evangelische Religion angenommen. Magdeburgischen und Brandenburgischen von Anno 1513. bis 1566. §. III. Nachdem anno 1566. der Herr Administrator Sigismundus verstorben, hat das Dom-Capitul Chur-Fürst Johann Georgens zu Brandenburg, (welcher zwar erst anno 1569. seinem Herrn Vater Chur-Fürst Joachim den Andern in der Chur succedirt) ältesten Herrn Sohn Marggraf Joachim Friedrichen, der damahls noch ein Herr von

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/240
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/240>, abgerufen am 23.11.2024.