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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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Churfürsten neuen Glaubens-Bekäntnüß /1614. der Churfürst eine Confession, auch in Monat Februario ein E dict publiciren lassen, darinnen denen Lehrern und Predigern untersaget wird, daß sie (die Lutheraner und Reformirte) nicht auf einander schänden und schmähen solten. Wenn aber und unter welchem dato die Glaubens-Bekänntniß publiciret worden, ob es vor oder nach erwehnten Edict geschehen, weiß ich nicht. So finden sich auch zweyerley Glaubens-Bekäntnüsse, die im besagten Jahr im Nahmen des Churfürsten publiciret seyn sollen, die zwar beyde für ausführliche Bekäntnüsse zu der Reformirten Religion passiren können, aber doch nach gantz unterschiedenen methoden deren eines nach allen Glaubens-Artickeln kurtz eingerichtet ist.eingerichtet sind. Die eine, die bey dem Continuatore des Meterani zu finden ist, bestehet in 55. Glaubens-Artickeln, unter deren jeden eine kurtze Bekäntnüß des Churfürsten in prima persona (wir) gesetzt ist, die alsobald aus etlichen beygedruckten Sprüchen der Heiligen Schrifft bewiesen werden. In der Vorrede wird gedacht, daß der Churfürst die noch übliche Päbstische Ceremonien und sonderlich die Hostien bey dem Abendmahl abgeschafft und an deren statt das Brodbrechen eingeführet, welches Christl. Vorhaben von unterschiedl. unbesonnenen Leuten vor Calvinisch ausgegeben u. gelästert worden; andere aber hätten sich befürchtet, es möchte vielleicht der Churfürst die schreckliche Lehren, die man den so genannten Calvinisten zumäße, (v. g. daß GOtt nicht allmächtig und eine Ursache der Sünden sey, etc.) in ihrer Lande Kirchen einführen lassen. Damit nun solchen Gedancken bey Zeiten vorgebauet würde, sey vor rathsam angesehen worden, daß man die Glaubens-Bekäntnüsse derjenigen, derer Lehre unter dem verhaßten Nahmen der Calvinisten dem gemeinen Volck verdächtig gemacht werde, allhie aufs neue liesse auflegen, zu welcher sich Ihre Churfürstliche Gnaden, wie auch deroselben ältester Sohn Herr George Wilhelm, und ältester Bruder, Herr Johann George, Stadthalter öffentlich bekenneten, damit also allen Lästerern und Verläumbdern desto eher Das andre aber nur die Streit-Puncte mit den Reformirten angehet.das Maul gestopfft würde. Die andre Confession, die etliche mahl in 4to gedruckt, und noch zuletzt anno 1695. zu Cölln an der Spree nebst andern nachherigen Churfürstlichen Brandenburgischen Edictis wieder aufgelegt worden, ist nicht in prima persona (wir glauben,) sondern in tertia, (fürs erste bekennen sich seine Churfürstliche Gnaden etc.) concipirt; sie begreifft auch nicht alle Artickel des Christl. Glaubens in sich, nebst deren Beweiß aus den Sprüchen der heiligen Schrifft; sondern es wird zum General-Grunde der Bekäntniß gesetzt, das Wort GOttes, die drey allgemeinen Haupt-Symbola, die Augspurgische Confession, wie sie hernach in etlichen Puncten übersehen und verbessert worden.

Churfürsten neuen Glaubens-Bekäntnüß /1614. der Churfürst eine Confession, auch in Monat Februario ein E dict publiciren lassen, darinnen denen Lehrern und Predigern untersaget wird, daß sie (die Lutheraner und Reformirte) nicht auf einander schänden und schmähen solten. Wenn aber und unter welchem dato die Glaubens-Bekänntniß publiciret worden, ob es vor oder nach erwehnten Edict geschehen, weiß ich nicht. So finden sich auch zweyerley Glaubens-Bekäntnüsse, die im besagten Jahr im Nahmen des Churfürsten publiciret seyn sollen, die zwar beyde für ausführliche Bekäntnüsse zu der Reformirten Religion passiren können, aber doch nach gantz unterschiedenen methoden deren eines nach allen Glaubens-Artickeln kurtz eingerichtet ist.eingerichtet sind. Die eine, die bey dem Continuatore des Meterani zu finden ist, bestehet in 55. Glaubens-Artickeln, unter deren jeden eine kurtze Bekäntnüß des Churfürsten in prima persona (wir) gesetzt ist, die alsobald aus etlichen beygedruckten Sprüchen der Heiligen Schrifft bewiesen werden. In der Vorrede wird gedacht, daß der Churfürst die noch übliche Päbstische Ceremonien und sonderlich die Hostien bey dem Abendmahl abgeschafft und an deren statt das Brodbrechen eingeführet, welches Christl. Vorhaben von unterschiedl. unbesonnenen Leuten vor Calvinisch ausgegeben u. gelästert worden; andere aber hätten sich befürchtet, es möchte vielleicht der Churfürst die schreckliche Lehren, die man den so genañten Calvinisten zumäße, (v. g. daß GOtt nicht allmächtig und eine Ursache der Sünden sey, etc.) in ihrer Lande Kirchen einführen lassen. Damit nun solchen Gedancken bey Zeiten vorgebauet würde, sey vor rathsam angesehen worden, daß man die Glaubens-Bekäntnüsse derjenigen, derer Lehre unter dem verhaßten Nahmen der Calvinisten dem gemeinẽ Volck verdächtig gemacht werde, allhie aufs neue liesse auflegen, zu welcher sich Ihre Churfürstliche Gnaden, wie auch deroselben ältester Sohn Herr George Wilhelm, und ältester Bruder, Herr Johann George, Stadthalter öffentlich bekenneten, damit also allen Lästerern und Verläumbdern desto eher Das andre aber nur die Streit-Puncte mit den Reformirten angehet.das Maul gestopfft würde. Die andre Confession, die etliche mahl in 4to gedruckt, und noch zuletzt anno 1695. zu Cölln an der Spree nebst andern nachherigen Churfürstlichen Brandenburgischen Edictis wieder aufgelegt worden, ist nicht in prima persona (wir glauben,) sondern in tertia, (fürs erste bekennen sich seine Churfürstliche Gnaden etc.) concipirt; sie begreifft auch nicht alle Artickel des Christl. Glaubens in sich, nebst deren Beweiß aus den Sprüchen der heiligen Schrifft; sondern es wird zum General-Grunde der Bekäntniß gesetzt, das Wort GOttes, die drey allgemeinen Haupt-Symbola, die Augspurgische Confession, wie sie hernach in etlichen Puncten übersehen und verbessert worden.

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[244/0252] 1614. der Churfürst eine Confession, auch in Monat Februario ein E dict publiciren lassen, darinnen denen Lehrern und Predigern untersaget wird, daß sie (die Lutheraner und Reformirte) nicht auf einander schänden und schmähen solten. Wenn aber und unter welchem dato die Glaubens-Bekänntniß publiciret worden, ob es vor oder nach erwehnten Edict geschehen, weiß ich nicht. So finden sich auch zweyerley Glaubens-Bekäntnüsse, die im besagten Jahr im Nahmen des Churfürsten publiciret seyn sollen, die zwar beyde für ausführliche Bekäntnüsse zu der Reformirten Religion passiren können, aber doch nach gantz unterschiedenen methoden eingerichtet sind. Die eine, die bey dem Continuatore des Meterani zu finden ist, bestehet in 55. Glaubens-Artickeln, unter deren jeden eine kurtze Bekäntnüß des Churfürsten in prima persona (wir) gesetzt ist, die alsobald aus etlichen beygedruckten Sprüchen der Heiligen Schrifft bewiesen werden. In der Vorrede wird gedacht, daß der Churfürst die noch übliche Päbstische Ceremonien und sonderlich die Hostien bey dem Abendmahl abgeschafft und an deren statt das Brodbrechen eingeführet, welches Christl. Vorhaben von unterschiedl. unbesonnenen Leuten vor Calvinisch ausgegeben u. gelästert worden; andere aber hätten sich befürchtet, es möchte vielleicht der Churfürst die schreckliche Lehren, die man den so genañten Calvinisten zumäße, (v. g. daß GOtt nicht allmächtig und eine Ursache der Sünden sey, etc.) in ihrer Lande Kirchen einführen lassen. Damit nun solchen Gedancken bey Zeiten vorgebauet würde, sey vor rathsam angesehen worden, daß man die Glaubens-Bekäntnüsse derjenigen, derer Lehre unter dem verhaßten Nahmen der Calvinisten dem gemeinẽ Volck verdächtig gemacht werde, allhie aufs neue liesse auflegen, zu welcher sich Ihre Churfürstliche Gnaden, wie auch deroselben ältester Sohn Herr George Wilhelm, und ältester Bruder, Herr Johann George, Stadthalter öffentlich bekenneten, damit also allen Lästerern und Verläumbdern desto eher das Maul gestopfft würde. Die andre Confession, die etliche mahl in 4to gedruckt, und noch zuletzt anno 1695. zu Cölln an der Spree nebst andern nachherigen Churfürstlichen Brandenburgischen Edictis wieder aufgelegt worden, ist nicht in prima persona (wir glauben,) sondern in tertia, (fürs erste bekennen sich seine Churfürstliche Gnaden etc.) concipirt; sie begreifft auch nicht alle Artickel des Christl. Glaubens in sich, nebst deren Beweiß aus den Sprüchen der heiligen Schrifft; sondern es wird zum General-Grunde der Bekäntniß gesetzt, das Wort GOttes, die drey allgemeinen Haupt-Symbola, die Augspurgische Confession, wie sie hernach in etlichen Puncten übersehen und verbessert worden. Churfürsten neuen Glaubens-Bekäntnüß / deren eines nach allen Glaubens-Artickeln kurtz eingerichtet ist. Das andre aber nur die Streit-Puncte mit den Reformirten angehet.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/252>, abgerufen am 24.11.2024.