Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.suppliret. Aber es ist sehr selten geschehen, und wo nicht der übrige context solches nothwendig erfordert. Das übrige habe ich gelassen, wie ich es in meinem Exemplar gefunden. §. XII. Ehe ich schliesse, muß ich noch erinnern, daß ich von denen obenEin ehrlicher Lutheraner ist ankeine Patres Ecclesiae gebunden, sondern kan ihre Irrthümer ungescheuet anmercken. (§. 9.) citirten Streitschrifften, darzu Marggraff Christian Wilhelm, da er Catholisch worden, Anlaß gegeben, des Brochmandi erste Schrifft, die er Anno 1634. wieder des Marggraffen publicirtes speculum veritatis zu Coppenhagen drücken lassen, in meiner Bibliothec gefunden, und daraus wargenommen, daß da der Herr Marggraff sich unter andern auch dieses argument gebraucht, daß die Cathol. Religion mit denen patribus der ersten 6. Seculorum übereinstimme, Brochmandus Parte l. c. 1. in etlichen compress gedruckten Bogen weitläufftig gewiesen, daß die Patres Ecclesiae der ersten 6. Seculorum, (auch den heiligen Hieronymum, Au gustinum und dergleichen nicht ausgenommen) in vielen Glaubens-Artickuln vielfältig geirret. Und ist mir solches um deßwegen recht lieb gewesen, weil in meinen Cautelis circa praecognita Jurisprudentiae Ecclesiasticae cap. 10. usque ad cap. 14. dergleichen auch vielfältig angemerckt, aber zu dessen Behauptung fast lauter reformirte scriptores, als Rivetum, Dallaeum, Scultetum, Clericum, Barbeyracium &c. excerpiret, und mich darauff bezogen: weßhalben ich wohl gemerckt; daß viele von denen heutig so genannten orthodoxis nicht zu frieden gewesen, und mir für übel halten wollen / daß ich nach ihrer gemeinen Redens-Art des Vaters Noä Scham so ungescheuet aufgedeckt. Diese werden mir dannenhero nicht für übel halten, wenn ich ihnen, als die in praejudiciis autoritatis humanae biß über die Ohren stecken, die Autorität des Brochmandi werde vorhalten, als den sie doch zweiffels ohne vor einen recht Lutherischen Theologum werden passiren laßen. suppliret. Aber es ist sehr selten geschehen, und wo nicht der übrige context solches nothwendig erfordert. Das übrige habe ich gelassen, wie ich es in meinem Exemplar gefunden. §. XII. Ehe ich schliesse, muß ich noch erinnern, daß ich von denen obenEin ehrlicher Lutheraner ist ankeine Patres Ecclesiae gebunden, sondern kan ihre Irrthümer ungescheuet anmercken. (§. 9.) citirten Streitschrifften, darzu Marggraff Christian Wilhelm, da er Catholisch worden, Anlaß gegeben, des Brochmandi erste Schrifft, die er Anno 1634. wieder des Marggraffen publicirtes speculum veritatis zu Coppenhagen drücken lassen, in meiner Bibliothec gefunden, und daraus wargenommen, daß da der Herr Marggraff sich unter andern auch dieses argument gebraucht, daß die Cathol. Religion mit denen patribus der ersten 6. Seculorum übereinstimme, Brochmandus Parte l. c. 1. in etlichen compress gedruckten Bogen weitläufftig gewiesen, daß die Patres Ecclesiae der ersten 6. Seculorum, (auch den heiligen Hieronymum, Au gustinum und dergleichen nicht ausgenommen) in vielen Glaubens-Artickuln vielfältig geirret. Und ist mir solches um deßwegen recht lieb gewesen, weil in meinen Cautelis circa praecognita Jurisprudentiae Ecclesiasticae cap. 10. usque ad cap. 14. dergleichen auch vielfältig angemerckt, aber zu dessen Behauptung fast lauter reformirte scriptores, als Rivetum, Dallaeum, Scultetum, Clericum, Barbeyracium &c. excerpiret, und mich darauff bezogen: weßhalben ich wohl gemerckt; daß viele von denen heutig so genannten orthodoxis nicht zu frieden gewesen, und mir für übel halten wollen / daß ich nach ihrer gemeinen Redens-Art des Vaters Noä Scham so ungescheuet aufgedeckt. Diese werden mir dannenhero nicht für übel halten, wenn ich ihnen, als die in praejudiciis autoritatis humanae biß über die Ohren stecken, die Autorität des Brochmandi werde vorhalten, als den sie doch zweiffels ohne vor einen recht Lutherischen Theologum werden passiren laßen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0263" n="255"/> suppliret. 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Seculorum, (auch den heiligen Hieronymum, Au gustinum und dergleichen nicht ausgenommen) in vielen Glaubens-Artickuln vielfältig geirret. Und ist mir solches um deßwegen recht lieb gewesen, weil in meinen Cautelis circa praecognita Jurisprudentiae Ecclesiasticae cap. 10. usque ad cap. 14. dergleichen auch vielfältig angemerckt, aber zu dessen Behauptung fast lauter reformirte scriptores, als Rivetum, Dallaeum, Scultetum, Clericum, Barbeyracium &c. excerpiret, und mich darauff bezogen: weßhalben ich wohl gemerckt; daß viele von denen heutig so genannten orthodoxis nicht zu frieden gewesen, und mir für übel halten wollen / daß ich nach ihrer gemeinen Redens-Art des Vaters Noä Scham so ungescheuet aufgedeckt. Diese werden mir dannenhero nicht für übel halten, wenn ich ihnen, als die in praejudiciis autoritatis humanae biß über die Ohren stecken, die Autorität des Brochmandi werde vorhalten, als den sie doch zweiffels ohne vor einen recht Lutherischen Theologum werden passiren laßen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [255/0263]
suppliret. Aber es ist sehr selten geschehen, und wo nicht der übrige context solches nothwendig erfordert. Das übrige habe ich gelassen, wie ich es in meinem Exemplar gefunden.
§. XII. Ehe ich schliesse, muß ich noch erinnern, daß ich von denen oben (§. 9.) citirten Streitschrifften, darzu Marggraff Christian Wilhelm, da er Catholisch worden, Anlaß gegeben, des Brochmandi erste Schrifft, die er Anno 1634. wieder des Marggraffen publicirtes speculum veritatis zu Coppenhagen drücken lassen, in meiner Bibliothec gefunden, und daraus wargenommen, daß da der Herr Marggraff sich unter andern auch dieses argument gebraucht, daß die Cathol. Religion mit denen patribus der ersten 6. Seculorum übereinstimme, Brochmandus Parte l. c. 1. in etlichen compress gedruckten Bogen weitläufftig gewiesen, daß die Patres Ecclesiae der ersten 6. Seculorum, (auch den heiligen Hieronymum, Au gustinum und dergleichen nicht ausgenommen) in vielen Glaubens-Artickuln vielfältig geirret. Und ist mir solches um deßwegen recht lieb gewesen, weil in meinen Cautelis circa praecognita Jurisprudentiae Ecclesiasticae cap. 10. usque ad cap. 14. dergleichen auch vielfältig angemerckt, aber zu dessen Behauptung fast lauter reformirte scriptores, als Rivetum, Dallaeum, Scultetum, Clericum, Barbeyracium &c. excerpiret, und mich darauff bezogen: weßhalben ich wohl gemerckt; daß viele von denen heutig so genannten orthodoxis nicht zu frieden gewesen, und mir für übel halten wollen / daß ich nach ihrer gemeinen Redens-Art des Vaters Noä Scham so ungescheuet aufgedeckt. Diese werden mir dannenhero nicht für übel halten, wenn ich ihnen, als die in praejudiciis autoritatis humanae biß über die Ohren stecken, die Autorität des Brochmandi werde vorhalten, als den sie doch zweiffels ohne vor einen recht Lutherischen Theologum werden passiren laßen.
Ein ehrlicher Lutheraner ist ankeine Patres Ecclesiae gebunden, sondern kan ihre Irrthümer ungescheuet anmercken.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/263>, abgerufen am 16.07.2024. |