Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite
Des einen denunciati Christophs Antwort ad articulos.

Nachdem aber ein Zeuge, Buchner, über den angegebenen Christian befraget worden und ausgesaget hatte, daß dieser erst nach der Schlägerey hinaus kommen und Regenwürmer suchen wollen, so hat man von demselben abstrahiret; und nur alleine den Christoph, als von welchen nicht nur die Schüler, sondern auch der Buchner berichtet, daß dieser das Schlagen mit verrichtet, den 7. Julii als bald über folgende inquisitional articul verhöret.

Articuli Inquisitionales

Art. 1. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Sagt Christoph. A. 2. Wie alt er sey? S. 27. Jahr. A. 3. Was feine Handthierung sey? S. Er arbeite im Kothe zum Creutz als Saltzknecht. A. 4. Ob Inquisit. am 30. May dieses Jahrs, ist der Freytag nach Himmelfarth, Abends umb 9. auf der Brücke vor dem Claußthore gewesen? S. Nein. A. 5. Ob der Holtzwächter Christian Friedrich Buchner bey ihm gewesen? S. Nein. A. 6. Ob 2. Weibs-Persohnen über die Brücke nach den Wiesen zugangen? S. Wisse es nicht. A. 7. Wer dieselben gewesen? Cessat. A. 8. Ob Inquisit gesehen, daß 2. Schüler von der Wiese gedachten beyden Weibs-Persohnen entgegen kommen? S. Nein. (* Weil Inquisit nicht gestehen wollen, daß er an dem Freytage nach Himmelfarth auf der Brücken gewesen, und die Schüler schlagen helffen, so wurden die beyden Schüler und Christian Friedrich Buchner herein gefordert, und ihnen angesagt, sie solten in seiner Gegenwart aussagen, ob dieser einer von dem beyden wäre, der sie geschlagen. Die Schüler sagten: daß er einer von den beyden wäre / so sie geschlagen, und Mäntel, Hüte, und Halskrausen nehmen helffen. Buchner aber bejahet gleichfalls, daß es einer von den beyden sey, der die Schüler zu obberührter Zeit geschlagen; Christoph aber, wie beweglich ihn auch zugeredet wurde / GOtt die Ehre zugeben, und die Wahrheit zu bekennen, blieb doch bey seinem Verneinen, er wurde aber dennoch auf die Articulos Inquisitionales weiter befragt) A. 9. Ob es nicht die Schüler gewesen, die ihm jetzo vor gestellet worden, nemlich Martin und Jonas? S. Er hätte sie draußen nicht gesehen. A. 10. Ob Inquisit gesehen, daß die Weibs-Persohnen mit den beyden Schülern in Streit gerathen? S. Nein A. 11. Item / daß die Weibs-Persohnen den einen Schüler beym Mantel und Hals gefaßt, und zu Boden gezogen? S. Nein A. 12. Ob die Weibs-Persohnen geruffen: Christel, Christel, S. Nein, wie er es gehöret haben könte, da er nicht dabey gewesen. A. 13. Ob nicht auf solches ruffen Inquisit nebst Christian Buchnern zu den Weibstücken hingelauffen? S. Nein. A. 14. Ob sie nicht beyde nebst den Weibsstücken auf die Schüler hefftig loß geschlagen? S. Er hätte es nicht gesehen, geschweige es gethan. A. 15. Ob sie dieselbe mit Schlagen, Stos

Des einen denunciati Christophs Antwort ad articulos.

Nachdem aber ein Zeuge, Buchner, über den angegebenen Christian befraget worden und ausgesaget hatte, daß dieser erst nach der Schlägerey hinaus kommen und Regenwürmer suchen wollen, so hat man von demselben abstrahiret; und nur alleine den Christoph, als von welchen nicht nur die Schüler, sondern auch der Buchner berichtet, daß dieser das Schlagen mit verrichtet, den 7. Julii als bald über folgende inquisitional articul verhöret.

Articuli Inquisitionales

Art. 1. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Sagt Christoph. A. 2. Wie alt er sey? S. 27. Jahr. A. 3. Was feine Handthierung sey? S. Er arbeite im Kothe zum Creutz als Saltzknecht. A. 4. Ob Inquisit. am 30. May dieses Jahrs, ist der Freytag nach Himmelfarth, Abends umb 9. auf der Brücke vor dem Claußthore gewesen? S. Nein. A. 5. Ob der Holtzwächter Christian Friedrich Buchner bey ihm gewesen? S. Nein. A. 6. Ob 2. Weibs-Persohnen über die Brücke nach den Wiesen zugangen? S. Wisse es nicht. A. 7. Wer dieselben gewesen? Cessat. A. 8. Ob Inquisit gesehen, daß 2. Schüler von der Wiese gedachten beyden Weibs-Persohnen entgegen kommen? S. Nein. (* Weil Inquisit nicht gestehen wollen, daß er an dem Freytage nach Himmelfarth auf der Brücken gewesen, und die Schüler schlagen helffen, so wurden die beyden Schüler und Christian Friedrich Buchner herein gefordert, und ihnen angesagt, sie solten in seiner Gegenwart aussagen, ob dieser einer von dem beyden wäre, der sie geschlagen. Die Schüler sagten: daß er einer von den beyden wäre / so sie geschlagen, und Mäntel, Hüte, und Halskrausen nehmen helffen. Buchner aber bejahet gleichfalls, daß es einer von den beyden sey, der die Schüler zu obberührter Zeit geschlagen; Christoph aber, wie beweglich ihn auch zugeredet wurde / GOtt die Ehre zugeben, und die Wahrheit zu bekennen, blieb doch bey seinem Verneinen, er wurde aber dennoch auf die Articulos Inquisitionales weiter befragt) A. 9. Ob es nicht die Schüler gewesen, die ihm jetzo vor gestellet worden, nemlich Martin und Jonas? S. Er hätte sie draußen nicht gesehen. A. 10. Ob Inquisit gesehen, daß die Weibs-Persohnen mit den beyden Schülern in Streit gerathen? S. Nein A. 11. Item / daß die Weibs-Persohnen den einen Schüler beym Mantel und Hals gefaßt, und zu Boden gezogen? S. Nein A. 12. Ob die Weibs-Persohnen geruffen: Christel, Christel, S. Nein, wie er es gehöret haben könte, da er nicht dabey gewesen. A. 13. Ob nicht auf solches ruffen Inquisit nebst Christian Buchnern zu den Weibstücken hingelauffen? S. Nein. A. 14. Ob sie nicht beyde nebst den Weibsstücken auf die Schüler hefftig loß geschlagen? S. Er hätte es nicht gesehen, geschweige es gethan. A. 15. Ob sie dieselbe mit Schlagen, Stos

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0046" n="38"/>
        <note place="left">Des einen <hi rendition="#i">denunciati</hi> Christophs                      Antwort <hi rendition="#i">ad articulos.</hi></note>
        <p>Nachdem aber ein Zeuge, Buchner, über den angegebenen Christian befraget worden                      und ausgesaget hatte, daß dieser erst nach der Schlägerey hinaus kommen und                      Regenwürmer suchen wollen, so hat man von demselben abstrahiret; und nur alleine                      den Christoph, als von welchen nicht nur die Schüler, sondern auch der Buchner                      berichtet, daß dieser das Schlagen mit verrichtet, den 7. Julii als bald über                      folgende inquisitional articul verhöret.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Articuli Inquisitionales</head><lb/>
        <p>Art. 1. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Sagt Christoph. A. 2. Wie alt er sey? S.                      27. Jahr. A. 3. Was feine Handthierung sey? S. Er arbeite im Kothe zum Creutz                      als Saltzknecht. A. 4. Ob Inquisit. am 30. May dieses Jahrs, ist der Freytag                      nach Himmelfarth, Abends umb 9. auf der Brücke vor dem Claußthore gewesen? S.                      Nein. A. 5. Ob der Holtzwächter Christian Friedrich Buchner bey ihm gewesen? S.                      Nein. A. 6. Ob 2. Weibs-Persohnen über die Brücke nach den Wiesen zugangen? S.                      Wisse es nicht. A. 7. Wer dieselben gewesen? Cessat. A. 8. Ob Inquisit gesehen,                      daß 2. Schüler von der Wiese gedachten beyden Weibs-Persohnen entgegen kommen?                      S. Nein. (* Weil Inquisit nicht gestehen wollen, daß er an dem Freytage nach                      Himmelfarth auf der Brücken gewesen, und die Schüler schlagen helffen, so wurden                      die beyden Schüler und Christian Friedrich Buchner herein gefordert, und ihnen                      angesagt, sie solten in seiner Gegenwart aussagen, ob dieser einer von dem                      beyden wäre, der sie geschlagen. Die Schüler sagten: daß er einer von den beyden                      wäre / so sie geschlagen, und Mäntel, Hüte, und Halskrausen nehmen helffen.                      Buchner aber bejahet gleichfalls, daß es einer von den beyden sey, der die                      Schüler zu obberührter Zeit geschlagen; Christoph aber, wie beweglich ihn auch                      zugeredet wurde / GOtt die Ehre zugeben, und die Wahrheit zu bekennen, blieb                      doch bey seinem Verneinen, er wurde aber dennoch auf die Articulos                      Inquisitionales weiter befragt) A. 9. Ob es nicht die Schüler gewesen, die ihm                      jetzo vor gestellet worden, nemlich Martin und Jonas? S. Er hätte sie draußen                      nicht gesehen. A. 10. Ob Inquisit gesehen, daß die Weibs-Persohnen mit den                      beyden Schülern in Streit gerathen? S. Nein A. 11. Item / daß die                      Weibs-Persohnen den einen Schüler beym Mantel und Hals gefaßt, und zu Boden                      gezogen? S. Nein A. 12. Ob die Weibs-Persohnen geruffen: Christel, Christel, S.                      Nein, wie er es gehöret haben könte, da er nicht dabey gewesen. A. 13. Ob nicht                      auf solches ruffen Inquisit nebst Christian Buchnern zu den Weibstücken                      hingelauffen? S. Nein. A. 14. Ob sie nicht beyde nebst den Weibsstücken auf die                      Schüler hefftig loß geschlagen? S. Er hätte es nicht gesehen, geschweige es                      gethan. A. 15. Ob sie dieselbe mit Schlagen, Stos
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[38/0046] Nachdem aber ein Zeuge, Buchner, über den angegebenen Christian befraget worden und ausgesaget hatte, daß dieser erst nach der Schlägerey hinaus kommen und Regenwürmer suchen wollen, so hat man von demselben abstrahiret; und nur alleine den Christoph, als von welchen nicht nur die Schüler, sondern auch der Buchner berichtet, daß dieser das Schlagen mit verrichtet, den 7. Julii als bald über folgende inquisitional articul verhöret. Articuli Inquisitionales Art. 1. Wie Inquisit mit Nahmen heisse? Sagt Christoph. A. 2. Wie alt er sey? S. 27. Jahr. A. 3. Was feine Handthierung sey? S. Er arbeite im Kothe zum Creutz als Saltzknecht. A. 4. Ob Inquisit. am 30. May dieses Jahrs, ist der Freytag nach Himmelfarth, Abends umb 9. auf der Brücke vor dem Claußthore gewesen? S. Nein. A. 5. Ob der Holtzwächter Christian Friedrich Buchner bey ihm gewesen? S. Nein. A. 6. Ob 2. Weibs-Persohnen über die Brücke nach den Wiesen zugangen? S. Wisse es nicht. A. 7. Wer dieselben gewesen? Cessat. A. 8. Ob Inquisit gesehen, daß 2. Schüler von der Wiese gedachten beyden Weibs-Persohnen entgegen kommen? S. Nein. (* Weil Inquisit nicht gestehen wollen, daß er an dem Freytage nach Himmelfarth auf der Brücken gewesen, und die Schüler schlagen helffen, so wurden die beyden Schüler und Christian Friedrich Buchner herein gefordert, und ihnen angesagt, sie solten in seiner Gegenwart aussagen, ob dieser einer von dem beyden wäre, der sie geschlagen. Die Schüler sagten: daß er einer von den beyden wäre / so sie geschlagen, und Mäntel, Hüte, und Halskrausen nehmen helffen. Buchner aber bejahet gleichfalls, daß es einer von den beyden sey, der die Schüler zu obberührter Zeit geschlagen; Christoph aber, wie beweglich ihn auch zugeredet wurde / GOtt die Ehre zugeben, und die Wahrheit zu bekennen, blieb doch bey seinem Verneinen, er wurde aber dennoch auf die Articulos Inquisitionales weiter befragt) A. 9. Ob es nicht die Schüler gewesen, die ihm jetzo vor gestellet worden, nemlich Martin und Jonas? S. Er hätte sie draußen nicht gesehen. A. 10. Ob Inquisit gesehen, daß die Weibs-Persohnen mit den beyden Schülern in Streit gerathen? S. Nein A. 11. Item / daß die Weibs-Persohnen den einen Schüler beym Mantel und Hals gefaßt, und zu Boden gezogen? S. Nein A. 12. Ob die Weibs-Persohnen geruffen: Christel, Christel, S. Nein, wie er es gehöret haben könte, da er nicht dabey gewesen. A. 13. Ob nicht auf solches ruffen Inquisit nebst Christian Buchnern zu den Weibstücken hingelauffen? S. Nein. A. 14. Ob sie nicht beyde nebst den Weibsstücken auf die Schüler hefftig loß geschlagen? S. Er hätte es nicht gesehen, geschweige es gethan. A. 15. Ob sie dieselbe mit Schlagen, Stos

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/46
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/46>, abgerufen am 23.11.2024.