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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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sen und Treten übel zugerichtet? S. Nein. A. 16. Ob denen Schülern die Mäntel, Hüte, und Halßkrausen mit Gewalt genommen? S. Er hätte das nicht gethan. A. 17. Ob sie solche geraubte Mäntel, Hüte, Halßkrausen denen beyden Weibsstücken gegeben? S. Er hätte es nicht gethan, auch nicht gesehen A. 18. Ob die beyden Weibs-Persohnen mit solchen geraubten Sachen davon gegangen? Cessat. Quaesitus: Wo er denn zu der Zeit gewesen, als die Schüler geschlagen worden: Ille sagt, er wisse es so eigentlich nicht mehr, wo er zur selben Zeit gewesen, er dächte, er wäre zu Hause gewesen, er wohnete bey seinen Vetter Christian am Moritz Kirchhoff. Weil er nun in Kothen bey dem jetzigen Sieden zuarbeiten hätte, wurde er biß auf weiters Erfordern dimittiret.

§. IV. Durch dieses continuirliche Leugnen machte nun ChistophZeugen Verhör und erstes Urtheil wieder Christophen. seine Sache freylich nicht gut; zumahlen da am 9. Julii die beyden Schüler so fort zum Eyd admittiret wurden (fol. 7. act.) daß dieser Christoph einer von den beyden Hallorum sey, der sie am 30. May habe schlagen helffen, und der Zeuge Buchner ein Gärtner und Holtzwächter ihn eod. die durch nachfolgende eydliche Aussage ziemlich gravirte (fol. act. 8. 9. 10.)

Art. 1. Wahr daß Zeuge an dem Freytage nach Himmelfarth, war der 30. May, auf der Brücke vorm Claußthore gewesen? S. Ja, auf der Schieferbrücke. A. 2. Wahr, daß sich auch 2. Hallorum daselbst befunden? S. Ja die wären gekommen zum Thor heraus mit 2. Weibes-Persohnen. A. 3. W. daß auch 2. Weibes-Persohnen über die Brücke nach der Wiese zugangen? S. Die beyden Hallorum waren voran kommen, sich bey ihm niedergesetzt, und gesaget, sie wolten Würmer suchen / darauf die beyden Weibs-Persohnen nachkommen, zu denen die beyden Hallorum gesaget: wo wollen sie denn noch hin? Sie hätten geantwortet, nach Paßendorf, und wären nach der Wiese zugangen, die Hallorum aber bey ihm sitzen geblieben. A. 4. W. daß denenselben 2. Schüler auf der Wiese begegnet? S. Ja, und zwar diejenigen, die er am Montag und jetzo auf dem Thalhause gesehen. A. 5. W. daß sich ein Streit zwischen den Schülern und Weibsstücken auf der Wiesen erhoben: S. das hätte er nicht wahrgenommen, als bis die Weibs-Persohnen Hülffe geruffen. A. 6. W. daß die Weibsstücken auf die Schüler loßgeschlagen? S. das habe er nicht gesehen. A. 7. W. daß die Weibsstücken die Hallorum zu Hülffe geruffen, und sonderlich geschrien, Christel, Christel. S. er hätte wohl gehöret, daß sie Hülffe Hülffe geruffen daß sie aber Christel geruffen, hätte er nicht gehöret. A. 8. W. daß die beyden Hallorum von der Brücke zu ihnen gelauffen? S. Ja. A. 9. Wahr daß unter diesen beyden Hallorum der eine, welcher ihm am Montage auf dem Thalhause vorgestellet worden, und Christoph, insgemein Kieren Christel genannt, gewesen? S. Ja den andern aber kennete er gar

sen und Treten übel zugerichtet? S. Nein. A. 16. Ob denen Schülern die Mäntel, Hüte, und Halßkrausen mit Gewalt genommen? S. Er hätte das nicht gethan. A. 17. Ob sie solche geraubte Mäntel, Hüte, Halßkrausen denen beyden Weibsstücken gegeben? S. Er hätte es nicht gethan, auch nicht gesehen A. 18. Ob die beyden Weibs-Persohnen mit solchen geraubten Sachen davon gegangen? Cessat. Quaesitus: Wo er denn zu der Zeit gewesen, als die Schüler geschlagen worden: Ille sagt, er wisse es so eigentlich nicht mehr, wo er zur selben Zeit gewesen, er dächte, er wäre zu Hause gewesen, er wohnete bey seinen Vetter Christian am Moritz Kirchhoff. Weil er nun in Kothen bey dem jetzigen Sieden zuarbeiten hätte, wurde er biß auf weiters Erfordern dimittiret.

§. IV. Durch dieses continuirliche Leugnen machte nun ChistophZeugen Verhör und erstes Urtheil wieder Christophen. seine Sache freylich nicht gut; zumahlen da am 9. Julii die beyden Schüler so fort zum Eyd admittiret wurden (fol. 7. act.) daß dieser Christoph einer von den beyden Hallorum sey, der sie am 30. May habe schlagen helffen, und der Zeuge Buchner ein Gärtner und Holtzwächter ihn eod. die durch nachfolgende eydliche Aussage ziemlich gravirte (fol. act. 8. 9. 10.)

Art. 1. Wahr daß Zeuge an dem Freytage nach Himmelfarth, war der 30. May, auf der Brücke vorm Claußthore gewesen? S. Ja, auf der Schieferbrücke. A. 2. Wahr, daß sich auch 2. Hallorum daselbst befunden? S. Ja die wären gekommen zum Thor heraus mit 2. Weibes-Persohnen. A. 3. W. daß auch 2. Weibes-Persohnen über die Brücke nach der Wiese zugangen? S. Die beyden Hallorum waren voran kommen, sich bey ihm niedergesetzt, und gesaget, sie wolten Würmer suchen / darauf die beyden Weibs-Persohnen nachkommen, zu denen die beyden Hallorum gesaget: wo wollen sie denn noch hin? Sie hätten geantwortet, nach Paßendorf, und wären nach der Wiese zugangen, die Hallorum aber bey ihm sitzen geblieben. A. 4. W. daß denenselben 2. Schüler auf der Wiese begegnet? S. Ja, und zwar diejenigen, die er am Montag und jetzo auf dem Thalhause gesehen. A. 5. W. daß sich ein Streit zwischen den Schülern und Weibsstücken auf der Wiesen erhoben: S. das hätte er nicht wahrgenommen, als bis die Weibs-Persohnen Hülffe geruffen. A. 6. W. daß die Weibsstücken auf die Schüler loßgeschlagen? S. das habe er nicht gesehen. A. 7. W. daß die Weibsstücken die Hallorum zu Hülffe geruffen, und sonderlich geschrien, Christel, Christel. S. er hätte wohl gehöret, daß sie Hülffe Hülffe geruffen daß sie aber Christel geruffen, hätte er nicht gehöret. A. 8. W. daß die beyden Hallorum von der Brücke zu ihnen gelauffen? S. Ja. A. 9. Wahr daß unter diesen beyden Hallorum der eine, welcher ihm am Montage auf dem Thalhause vorgestellet worden, und Christoph, insgemein Kieren Christel genannt, gewesen? S. Ja den andern aber kennete er gar

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sen und Treten übel zugerichtet? S.                      Nein. A. 16. Ob denen Schülern die Mäntel, Hüte, und Halßkrausen mit Gewalt                      genommen? S. Er hätte das nicht gethan. A. 17. Ob sie solche geraubte Mäntel,                      Hüte, Halßkrausen denen beyden Weibsstücken gegeben? S. Er hätte es nicht                      gethan, auch nicht gesehen A. 18. Ob die beyden Weibs-Persohnen mit solchen                      geraubten Sachen davon gegangen? Cessat. Quaesitus: Wo er denn zu der Zeit                      gewesen, als die Schüler geschlagen worden: Ille sagt, er wisse es so eigentlich                      nicht mehr, wo er zur selben Zeit gewesen, er dächte, er wäre zu Hause gewesen,                      er wohnete bey seinen Vetter Christian am Moritz Kirchhoff. Weil er nun in                      Kothen bey dem jetzigen Sieden zuarbeiten hätte, wurde er biß auf weiters                      Erfordern dimittiret.</p>
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[39/0047] sen und Treten übel zugerichtet? S. Nein. A. 16. Ob denen Schülern die Mäntel, Hüte, und Halßkrausen mit Gewalt genommen? S. Er hätte das nicht gethan. A. 17. Ob sie solche geraubte Mäntel, Hüte, Halßkrausen denen beyden Weibsstücken gegeben? S. Er hätte es nicht gethan, auch nicht gesehen A. 18. Ob die beyden Weibs-Persohnen mit solchen geraubten Sachen davon gegangen? Cessat. Quaesitus: Wo er denn zu der Zeit gewesen, als die Schüler geschlagen worden: Ille sagt, er wisse es so eigentlich nicht mehr, wo er zur selben Zeit gewesen, er dächte, er wäre zu Hause gewesen, er wohnete bey seinen Vetter Christian am Moritz Kirchhoff. Weil er nun in Kothen bey dem jetzigen Sieden zuarbeiten hätte, wurde er biß auf weiters Erfordern dimittiret. §. IV. Durch dieses continuirliche Leugnen machte nun Chistoph seine Sache freylich nicht gut; zumahlen da am 9. Julii die beyden Schüler so fort zum Eyd admittiret wurden (fol. 7. act.) daß dieser Christoph einer von den beyden Hallorum sey, der sie am 30. May habe schlagen helffen, und der Zeuge Buchner ein Gärtner und Holtzwächter ihn eod. die durch nachfolgende eydliche Aussage ziemlich gravirte (fol. act. 8. 9. 10.) Zeugen Verhör und erstes Urtheil wieder Christophen. Art. 1. Wahr daß Zeuge an dem Freytage nach Himmelfarth, war der 30. May, auf der Brücke vorm Claußthore gewesen? S. Ja, auf der Schieferbrücke. A. 2. Wahr, daß sich auch 2. Hallorum daselbst befunden? S. Ja die wären gekommen zum Thor heraus mit 2. Weibes-Persohnen. A. 3. W. daß auch 2. Weibes-Persohnen über die Brücke nach der Wiese zugangen? S. Die beyden Hallorum waren voran kommen, sich bey ihm niedergesetzt, und gesaget, sie wolten Würmer suchen / darauf die beyden Weibs-Persohnen nachkommen, zu denen die beyden Hallorum gesaget: wo wollen sie denn noch hin? Sie hätten geantwortet, nach Paßendorf, und wären nach der Wiese zugangen, die Hallorum aber bey ihm sitzen geblieben. A. 4. W. daß denenselben 2. Schüler auf der Wiese begegnet? S. Ja, und zwar diejenigen, die er am Montag und jetzo auf dem Thalhause gesehen. A. 5. W. daß sich ein Streit zwischen den Schülern und Weibsstücken auf der Wiesen erhoben: S. das hätte er nicht wahrgenommen, als bis die Weibs-Persohnen Hülffe geruffen. A. 6. W. daß die Weibsstücken auf die Schüler loßgeschlagen? S. das habe er nicht gesehen. A. 7. W. daß die Weibsstücken die Hallorum zu Hülffe geruffen, und sonderlich geschrien, Christel, Christel. S. er hätte wohl gehöret, daß sie Hülffe Hülffe geruffen daß sie aber Christel geruffen, hätte er nicht gehöret. A. 8. W. daß die beyden Hallorum von der Brücke zu ihnen gelauffen? S. Ja. A. 9. Wahr daß unter diesen beyden Hallorum der eine, welcher ihm am Montage auf dem Thalhause vorgestellet worden, und Christoph, insgemein Kieren Christel genannt, gewesen? S. Ja den andern aber kennete er gar

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/47>, abgerufen am 21.11.2024.