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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Atheisten zu refutiren, und was für Irr-Wege hierbey ein rechtschaffener Gelehrter meyden müsse; 8) Von etlichen Autoribus die wieder die Atheisten geschrieben, und was von denenselben zu halten sey. 9.) Von Wohlstand (de decoro) und daß die Lehre von Wohlstand bißhero zwar insgemein unterlassen worden, aber doch sehr nothwendig und nützlich sey Urtheil von dem, was Velthuysen, der Herr von Pufendorff und Herr D. Becman zu Franckfurt bißher von Wohlstand geschrieben. 10) Von Beschreibung und Eintheilnng des Wohlstandes. 11) Von Ubelstand (de indecoro) wieder die Cynischen Philosophos. 12.) Von der Schamhafftigkeit und daß die Lehre von derselben nicht so wohl zum Recht als zum Wohlstande gehöre. 13.) Was die Schamhafftigkeit, und wie vielerley dieselbige sey. 14.) Unterschiedene der Schamhafftigkeit entgegen gesetzte Mängel. 15.) Sumarische Vorstellung des Unterscheids zwischen dem Recht und Wohlstand. 16.) Aus denen bißherigen Lehren hergeleitete Beantwortungen, der falschen Beschuldigungen des Wiedersachers.

Erster Ober-Consistorial-Befehl wegen dieser lectionen.

§. XLIX. Indem ich also den 10. und folgenden Junii mit diesen meinen lectionibus gratuitis beschäfftiget war, eileten die Gönner des D. P. und D. C. zu Dreßden, daß alsbald den 12. Junii folgender Befehl aus dem Ober-Consistorio nach Leipzig geschickt wurde.

P. P. Welchergestalt sich D. Augustus Pfeiffer P. P. zu Leipzig über D. Christian Thomasium wegen Haltung eines Collegii beschweret und was er dahero unterthänigst gebethen, das ist aus dem Innschluß zu ersehen; wann wir dann gestalten Sachen nach D. Thomasium sein Collegium halten zu lassen, ehe und bevor er seine Erklär- und Beantwortung auf der Theologischen Facultät und des Ministerii zu Leipzig Beschwerung gethan, Bedencken haben; als ist hiermit unser Begehren, ihr wollet D. Thomasio deswegen inhibition thun, und die anbefohlene Erklärung zu befördern andeuten, daran geschicht unsere Meynung &c.

Dieser Befehl, so bald er bey der Universität angelanget, wurde als bald den 14. Junii auf nachstehende Weise expediret.

Was der Durch auchtigste Churfürst zu Sachsen, etc. E. löblichen Universität Leipzig auf Herrn D. Augusti Pfeiffers P. P. allhier über Herrn D Christian Thomasium wegen Hallung eines Collegii unterthänigst geführte Beschwerde in Gnaden rescribiret, und anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Ma-

Atheisten zu refutiren, und was für Irr-Wege hierbey ein rechtschaffener Gelehrter meyden müsse; 8) Von etlichen Autoribus die wieder die Atheisten geschrieben, und was von denenselben zu halten sey. 9.) Von Wohlstand (de decoro) und daß die Lehre von Wohlstand bißhero zwar insgemein unterlassen worden, aber doch sehr nothwendig und nützlich sey Urtheil von dem, was Velthuysen, der Herr von Pufendorff und Herr D. Becman zu Franckfurt bißher von Wohlstand geschrieben. 10) Von Beschreibung und Eintheilnng des Wohlstandes. 11) Von Ubelstand (de indecoro) wieder die Cynischen Philosophos. 12.) Von der Schamhafftigkeit und daß die Lehre von derselben nicht so wohl zum Recht als zum Wohlstande gehöre. 13.) Was die Schamhafftigkeit, und wie vielerley dieselbige sey. 14.) Unterschiedene der Schamhafftigkeit entgegen gesetzte Mängel. 15.) Sumarische Vorstellung des Unterscheids zwischen dem Recht und Wohlstand. 16.) Aus denen bißherigen Lehren hergeleitete Beantwortungen, der falschen Beschuldigungen des Wiedersachers.

Erster Ober-Consistorial-Befehl wegen dieser lectionen.

§. XLIX. Indem ich also den 10. und folgenden Junii mit diesen meinen lectionibus gratuitis beschäfftiget war, eileten die Gönner des D. P. und D. C. zu Dreßden, daß alsbald den 12. Junii folgender Befehl aus dem Ober-Consistorio nach Leipzig geschickt wurde.

P. P. Welchergestalt sich D. Augustus Pfeiffer P. P. zu Leipzig über D. Christian Thomasium wegen Haltung eines Collegii beschweret und was er dahero unterthänigst gebethen, das ist aus dem Innschluß zu ersehen; wann wir dann gestalten Sachen nach D. Thomasium sein Collegium halten zu lassen, ehe und bevor er seine Erklär- und Beantwortung auf der Theologischen Facultät und des Ministerii zu Leipzig Beschwerung gethan, Bedencken haben; als ist hiermit unser Begehren, ihr wollet D. Thomasio deswegen inhibition thun, und die anbefohlene Erklärung zu befördern andeuten, daran geschicht unsere Meynung &c.

Dieser Befehl, so bald er bey der Universität angelanget, wurde als bald den 14. Junii auf nachstehende Weise expediret.

Was der Durch auchtigste Churfürst zu Sachsen, etc. E. löblichen Universität Leipzig auf Herrn D. Augusti Pfeiffers P. P. allhier über Herrn D Christian Thomasium wegen Hallung eines Collegii unterthänigst geführte Beschwerde in Gnaden rescribiret, und anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Ma-

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Atheisten zu refutiren, und was für Irr-Wege hierbey ein rechtschaffener Gelehrter meyden müsse; 8) Von etlichen Autoribus die wieder die Atheisten geschrieben, und was von denenselben zu halten sey. 9.) Von Wohlstand (de decoro) und daß die Lehre von Wohlstand bißhero zwar insgemein unterlassen worden, aber doch sehr nothwendig und nützlich sey Urtheil von dem, was Velthuysen, der Herr von Pufendorff und Herr D. Becman zu Franckfurt bißher von Wohlstand geschrieben. 10) Von Beschreibung und Eintheilnng des Wohlstandes. 11) Von Ubelstand (de indecoro) wieder die Cynischen Philosophos. 12.) Von der Schamhafftigkeit und daß die Lehre von derselben nicht so wohl zum Recht als zum Wohlstande gehöre. 13.) Was die Schamhafftigkeit, und wie vielerley dieselbige sey. 14.) Unterschiedene der Schamhafftigkeit entgegen gesetzte Mängel. 15.) Sumarische Vorstellung des Unterscheids zwischen dem Recht und Wohlstand. 16.) Aus denen bißherigen Lehren hergeleitete Beantwortungen, der falschen Beschuldigungen des Wiedersachers.</p>
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[108/0114] Atheisten zu refutiren, und was für Irr-Wege hierbey ein rechtschaffener Gelehrter meyden müsse; 8) Von etlichen Autoribus die wieder die Atheisten geschrieben, und was von denenselben zu halten sey. 9.) Von Wohlstand (de decoro) und daß die Lehre von Wohlstand bißhero zwar insgemein unterlassen worden, aber doch sehr nothwendig und nützlich sey Urtheil von dem, was Velthuysen, der Herr von Pufendorff und Herr D. Becman zu Franckfurt bißher von Wohlstand geschrieben. 10) Von Beschreibung und Eintheilnng des Wohlstandes. 11) Von Ubelstand (de indecoro) wieder die Cynischen Philosophos. 12.) Von der Schamhafftigkeit und daß die Lehre von derselben nicht so wohl zum Recht als zum Wohlstande gehöre. 13.) Was die Schamhafftigkeit, und wie vielerley dieselbige sey. 14.) Unterschiedene der Schamhafftigkeit entgegen gesetzte Mängel. 15.) Sumarische Vorstellung des Unterscheids zwischen dem Recht und Wohlstand. 16.) Aus denen bißherigen Lehren hergeleitete Beantwortungen, der falschen Beschuldigungen des Wiedersachers. §. XLIX. Indem ich also den 10. und folgenden Junii mit diesen meinen lectionibus gratuitis beschäfftiget war, eileten die Gönner des D. P. und D. C. zu Dreßden, daß alsbald den 12. Junii folgender Befehl aus dem Ober-Consistorio nach Leipzig geschickt wurde. P. P. Welchergestalt sich D. Augustus Pfeiffer P. P. zu Leipzig über D. Christian Thomasium wegen Haltung eines Collegii beschweret und was er dahero unterthänigst gebethen, das ist aus dem Innschluß zu ersehen; wann wir dann gestalten Sachen nach D. Thomasium sein Collegium halten zu lassen, ehe und bevor er seine Erklär- und Beantwortung auf der Theologischen Facultät und des Ministerii zu Leipzig Beschwerung gethan, Bedencken haben; als ist hiermit unser Begehren, ihr wollet D. Thomasio deswegen inhibition thun, und die anbefohlene Erklärung zu befördern andeuten, daran geschicht unsere Meynung &c. Dieser Befehl, so bald er bey der Universität angelanget, wurde als bald den 14. Junii auf nachstehende Weise expediret. Was der Durch auchtigste Churfürst zu Sachsen, etc. E. löblichen Universität Leipzig auf Herrn D. Augusti Pfeiffers P. P. allhier über Herrn D Christian Thomasium wegen Hallung eines Collegii unterthänigst geführte Beschwerde in Gnaden rescribiret, und anbefohlen, solches hat besagter Herr D. Thomasius aus beygehender Abschrifft mit mehrern zu ersehen, und wird demnach von dem Herrn Pro-Rectore Ma-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/114>, abgerufen am 23.11.2024.