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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Collectorum allezeit, honorifice gedachte, und das geringste Wort nicht einfliessen liesse, das sie mit Fug hätte touchiren können; dennoch hier und dar von meinen mißgönstigen mit eben so contorten Explicationen, aus denen Relationen anderer Autorum die ich daselbst historice excerpiret hatte, etliche loca abgeriessen wurden, in welchen man mir dergleichen Dinge Schuld gabe. Es mag auch seyn, daß die bey dem Januario an Monsieur Barbon und Tartüffe gerichtete Vorrede einen und andern nicht angestanden; und wurde dannenhero beschlossen bey dem Hochwürdigen Ober-Consistorio die Sache dahin zu bringen, daß wieder mich als einen Pasquillanten inquiriret werden solte. Damit aber dieser Endzweck desto unvermerckter nach und nach obtiniret werden möchte, wurde die Sache erstlich durch Hand-Brieffe tractiret, und im Monat Februario aus dem Ober-Consistorio Befehle ausgebracht, den Verleger meiner Monate eydlich zu vernehmen, wer der Autor davon sey; und mag man sich wohl dabey beredet haben, daß ich entweder das Ober-Consistorium gar sehr wieder mich irritiren würde, wenn ich dem Verleger riethe, sich dieser eydlichen Aussage zu wiedersetzen, und ihm wohl gar als Advocatus darinnen bedient wäre; oder daß, wenn der Verleger mich würde genennet haben, ich so dann würde zum Creutz kriechen, und meiner Angeber ihr armer Mann seyn müssen: aber sie betrogen sich in beyden Stücken, und wird die folgende Supplic ausweisen, die ich noch in Februario an das Hochwürdige Ober-Consistorium zu Dreßden abgehen liesse, daß ich mich einer gantz andern Erfindung bedienete, als sie sich zu mir versehen hatten.

Der aber begehret / daß sich die Denuncianten melden und man ihn genugsam hören solle.

§. IV. P.P. Euer Churfürstliche Durchlauchtigkeit haben in zweyen ergangenen gnädigsten Befehlen an Herrn D. Valentin Alberti und den Rath zu Leipzig gnädigst anbefohlen / das sie, wer die Autores und der Drucker der unlängst heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken wären, sich erkundigen, auch Moritz George Weidemann, als deren Verlegern, eydlich darüber vernehmen solten; nun soll Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit als Dero gehorsamster Urterthan ich unterthänigst nicht verhalten, daß meinen an die Herren Commissarios übergebenen Bericht nach, ich in so weit hierbey interessiret bin, daß zu erwehnten Gedancken ich die gehörige Kosten vorgeschossen, und mit Moritz George Weidemann einen Contract eingegangen, daß er seinen Nahmen auf erwehntes Scriptum setzen und an statt dessen von jedem Exemplar 6. Pf. Profit haben solte, wie Herr L. M. mit denen Actis Eruditorum gegen Gleditschen und andre Buchführer zu thun gewohnet ge-

Collectorum allezeit, honorifice gedachte, und das geringste Wort nicht einfliessen liesse, das sie mit Fug hätte touchiren können; dennoch hier und dar von meinen mißgönstigen mit eben so contorten Explicationen, aus denen Relationen anderer Autorum die ich daselbst historice excerpiret hatte, etliche loca abgeriessen wurden, in welchen man mir dergleichen Dinge Schuld gabe. Es mag auch seyn, daß die bey dem Januario an Monsieur Barbon und Tartüffe gerichtete Vorrede einen und andern nicht angestanden; und wurde dannenhero beschlossen bey dem Hochwürdigen Ober-Consistorio die Sache dahin zu bringen, daß wieder mich als einen Pasquillanten inquiriret werden solte. Damit aber dieser Endzweck desto unvermerckter nach und nach obtiniret werden möchte, wurde die Sache erstlich durch Hand-Brieffe tractiret, und im Monat Februario aus dem Ober-Consistorio Befehle ausgebracht, den Verleger meiner Monate eydlich zu vernehmen, wer der Autor davon sey; und mag man sich wohl dabey beredet haben, daß ich entweder das Ober-Consistorium gar sehr wieder mich irritiren würde, wenn ich dem Verleger riethe, sich dieser eydlichen Aussage zu wiedersetzen, und ihm wohl gar als Advocatus darinnen bedient wäre; oder daß, wenn der Verleger mich würde genennet haben, ich so dann würde zum Creutz kriechen, und meiner Angeber ihr armer Mann seyn müssen: aber sie betrogen sich in beyden Stücken, und wird die folgende Supplic ausweisen, die ich noch in Februario an das Hochwürdige Ober-Consistorium zu Dreßden abgehen liesse, daß ich mich einer gantz andern Erfindung bedienete, als sie sich zu mir versehen hatten.

Der aber begehret / daß sich die Denuncianten melden und man ihn genugsam hören solle.

§. IV. P.P. Euer Churfürstliche Durchlauchtigkeit haben in zweyen ergangenen gnädigsten Befehlen an Herrn D. Valentin Alberti und den Rath zu Leipzig gnädigst anbefohlen / das sie, wer die Autores und der Drucker der unlängst heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken wären, sich erkundigen, auch Moritz George Weidemann, als deren Verlegern, eydlich darüber vernehmen solten; nun soll Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit als Dero gehorsamster Urterthan ich unterthänigst nicht verhalten, daß meinen an die Herren Commissarios übergebenen Bericht nach, ich in so weit hierbey interessiret bin, daß zu erwehnten Gedancken ich die gehörige Kosten vorgeschossen, und mit Moritz George Weidemann einen Contract eingegangen, daß er seinen Nahmen auf erwehntes Scriptum setzen und an statt dessen von jedem Exemplar 6. Pf. Profit haben solte, wie Herr L. M. mit denen Actis Eruditorum gegen Gleditschen und andre Buchführer zu thun gewohnet ge-

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[6/0012] Collectorum allezeit, honorifice gedachte, und das geringste Wort nicht einfliessen liesse, das sie mit Fug hätte touchiren können; dennoch hier und dar von meinen mißgönstigen mit eben so contorten Explicationen, aus denen Relationen anderer Autorum die ich daselbst historice excerpiret hatte, etliche loca abgeriessen wurden, in welchen man mir dergleichen Dinge Schuld gabe. Es mag auch seyn, daß die bey dem Januario an Monsieur Barbon und Tartüffe gerichtete Vorrede einen und andern nicht angestanden; und wurde dannenhero beschlossen bey dem Hochwürdigen Ober-Consistorio die Sache dahin zu bringen, daß wieder mich als einen Pasquillanten inquiriret werden solte. Damit aber dieser Endzweck desto unvermerckter nach und nach obtiniret werden möchte, wurde die Sache erstlich durch Hand-Brieffe tractiret, und im Monat Februario aus dem Ober-Consistorio Befehle ausgebracht, den Verleger meiner Monate eydlich zu vernehmen, wer der Autor davon sey; und mag man sich wohl dabey beredet haben, daß ich entweder das Ober-Consistorium gar sehr wieder mich irritiren würde, wenn ich dem Verleger riethe, sich dieser eydlichen Aussage zu wiedersetzen, und ihm wohl gar als Advocatus darinnen bedient wäre; oder daß, wenn der Verleger mich würde genennet haben, ich so dann würde zum Creutz kriechen, und meiner Angeber ihr armer Mann seyn müssen: aber sie betrogen sich in beyden Stücken, und wird die folgende Supplic ausweisen, die ich noch in Februario an das Hochwürdige Ober-Consistorium zu Dreßden abgehen liesse, daß ich mich einer gantz andern Erfindung bedienete, als sie sich zu mir versehen hatten. §. IV. P.P. Euer Churfürstliche Durchlauchtigkeit haben in zweyen ergangenen gnädigsten Befehlen an Herrn D. Valentin Alberti und den Rath zu Leipzig gnädigst anbefohlen / das sie, wer die Autores und der Drucker der unlängst heraus gekommenen Schertz und ernsthafften Gedancken wären, sich erkundigen, auch Moritz George Weidemann, als deren Verlegern, eydlich darüber vernehmen solten; nun soll Ew. Churfürstliche Durchlauchtigkeit als Dero gehorsamster Urterthan ich unterthänigst nicht verhalten, daß meinen an die Herren Commissarios übergebenen Bericht nach, ich in so weit hierbey interessiret bin, daß zu erwehnten Gedancken ich die gehörige Kosten vorgeschossen, und mit Moritz George Weidemann einen Contract eingegangen, daß er seinen Nahmen auf erwehntes Scriptum setzen und an statt dessen von jedem Exemplar 6. Pf. Profit haben solte, wie Herr L. M. mit denen Actis Eruditorum gegen Gleditschen und andre Buchführer zu thun gewohnet ge-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/12>, abgerufen am 21.11.2024.